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bleibt die EEA residence permit gueltig (Gelesen: 2.322 mal)
ChristinaAyo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.08.2014 um 09:14:55
 
Hallo.zusammen,

Mein Mann (Nigerianer) hat eine EEA residence card fuer die UK, diese laueft erst 2016 ab. Wir ziehen nun nach Deutschland (ich bin deutsche) wo er einen deutschen eAt bekommt. Wird seine EEA permit ungueltig gemacht? Er wird in den monaten nachdem wir nach deutschland kommen noch oefter nach England reisen muessen was natuerlich einfacher waere wenn die residence permit gueltig bleibt. Er fliegt auch ende des jahres via London nach Nigeria und braeuchte ohne die residence permit doch bestimmt ein Transit-visa oder?
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.08.2014 um 09:26:53
 
Was die Briten mit dem EEA Family Permit machen, kann ich Dir nicht sagen. Das evtl. mal in einem britischen Forum erfragen, wenn Du hier keine klare Antwort darauf bekommst. Du solltest in Deutschland bei der ABH darauf bestehen - egal, was ihr für ein Visum beantragt und bekommen habt - , dass Dein Mann in D eine Aufenthaltskarte gemäß FreizügG/EU (und nicht etwa eine AE gemäß § 28 AufenthG) erhält - Stichwort: Rückkehrerfreizügigkeit. Mit dieser deutschen Aufenthaltskarte gemäß FreizügG/EU kann er, auch ohne Dich, visumfrei nach GB einreisen. Damit erledigt sich die Frage, ob der britische EEA FP bestehen bleibt.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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ChristinaAyo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.08.2014 um 09:47:21
 
Danke fuer die Antwort. Aber GB gehoert nicht zu den schengen staaten - gilt dass dann trotzdem? Kann die deutsche ABH die englische residence permit ungueltig machen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.08.2014 um 09:47:44
 
tapir schrieb am 26.08.2014 um 09:26:53:
Mit dieser deutschen Aufenthaltskarte gemäß FreizügG/EU kann er, auch ohne Dich, visumfrei nach GB einreisen.


Nein, das stimmt so nicht. In der maßgeblichen Regelung heißt es:

A person who is not an EEA national must be admitted to the United Kingdom if he is—

(a)a family member of an EEA national and produces on arrival a valid passport and a qualifying EEA State residence card, provided the conditions in regulation 19(2)(a) (non-EEA family member to be accompanying or joining EEA national in the United Kingdom) and (b) (EEA national must have a right to reside in the United Kingdom under these Regulations) are met
.

Ansonsten kann ich in der brit. Umsetzung von 2004/38/EG [ Immigration (European Economic Area) Regulations 2006] keine Regelung finden, wonach das EEA Residence Permit mit Ausreise ungültig wird (ist ja auch in der RL nicht geregelt).

ChristinaAyo schrieb am 26.08.2014 um 09:47:21:
Kann die deutsche ABH die englische residence permit ungueltig machen? 

Sie *darf* es nicht.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.08.2014 um 10:01:26
 
OK, stimmt, ich hatte das amendment nicht im Kontext gelesen. Aus der konsolidierten Fassung (http://www.eearegulations.co.uk/versions/latest.php) wird klar, dass der Unionsbürger weiterhin mitreisen oder bereits im UK sein muss.

@ChristinaAyo: Kann er nicht evtl. im UK eine Daueraufenthaltskarte erhalten vor dem Umzug nach D? Das würde das Problem ja lösen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.08.2014 um 10:15:31
 
Nein, dass kann er erst nach 5 jahren wir sind aber erst seit 3.5 jajren hier. Uns geht es darum dass seine eea residence permit weiter gueltig bleibt damit er nicht staendig ein visum beantragen muss wenn er nach england faehrt um seine schwester zu besuchen. Aber wenn die deutsche abh die nicht ungueltig machen darf und in den britischen gesetzen dazu auch nichts steht dann iat das problem ja geloest
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Antwort #6 - 26.08.2014 um 10:59:11
 
Ich würde das nicht so ganz locker sehen, denn die Gültigkeit der Aufenthaltskarte ist nicht bedingungslos, u.a. darf der Aufenthalt im Ausstellungsland vorübergehend für max. sechs Monate (in Ausnahmefällen 1 Jahr)im Jahr unterbrochen werden.

RL 2034/38/EG Artikel 11, Abs. 2

Zitat:
Die Gültigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorübergehende Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten im Jahr, noch durch längere Abwesenheiten wegen der Erfüllung militärischer Pflichten, noch durch eine einzige Abwesenheit von höchstens zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft, Niederkunft, Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat oder ein Drittstaat berührt.



Ich würde mich an deiner Stelle bei den britischen Behörden vorab informieren.
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