Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten (Gelesen: 7.191 mal)
Themen Beschreibung: Wie kann er sie möglichst schnell nach Deutschland holen?
cabrio
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
25.08.2014 um 15:21:13
 
Ein Freund von mir, Deutscher, der seit drei Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, will seine russische Freundin heiraten. Er hält sich sehr häufig, wenn er nicht auf Auslandsreisen ist, in Deutschland auf und will sie deshalb nach Deutschland und nicht in die Schweiz bringen.

Ziel ist es, sie schnell und mit wenig Aufwand herzubekommen, deshalb am besten auch ohne A1.

Wo sollte er heiraten? Jeder Vorschlag ist willkommen!

Daddys' Änderung:
Da kein Bezug zu EU- Recht zu erkennen ist, passt die Frage thematisch besser hier. Sollte das Ganze dann doch noch in Richtung FZF in die Schweiz laufen, ist ein Umzug ins Userforum nicht ausgeschlossen...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.08.2014 um 07:42:56 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #1 - 25.08.2014 um 15:41:33
 
cabrio schrieb am 25.08.2014 um 15:21:13:
Wo sollte er heiraten? Jeder Vorschlag ist willkommen! 

Darüber sollten er und sie sich schon klar sein und dann sollten er bzw. seine Freundin sich bei dem zuständigen Standesamt erkundigen, welche Papiere zur Eheschließung beigebracht werden müssen.

cabrio schrieb am 25.08.2014 um 15:21:13:
Ziel ist es, sie schnell und mit wenig Aufwand herzubekommen, deshalb am besten auch ohne A1.

Ohne nachgewiesene Deutschkenntnisse wird das, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, kaum möglich sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #2 - 25.08.2014 um 15:47:28
 

Saxonicus schrieb am 25.08.2014 um 15:41:33:
Darüber sollten er und sie sich schon klar sein und dann sollten er bzw. seine Freundin sich bei dem zuständigen Standesamt erkundigen, welche Papiere zur Eheschließung beigebracht werden müssen.


Lieber Saxonicus, die Frage war, wo sie heiraten sollten, DAMIT es möglichst schnell und ohne A1 geht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #3 - 25.08.2014 um 16:01:48
 
Lebt er nun hauptsächlich in der Schweiz?

Wenn ja:
Heiratsvisum in die Schweiz beantragen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #4 - 25.08.2014 um 16:53:45
 
cabrio schrieb am 25.08.2014 um 15:21:13:
Ziel ist es, sie schnell und mit wenig Aufwand herzubekommen, deshalb am besten auch ohne A1.

Wo sollte er heiraten? Jeder Vorschlag ist willkommen! 


Liebes Cabrio,

dein Nick ist Gut, nach oben offen und viel Durchzug.
Heiraten können Sie überall ohne A1

Hierher bekommen, was soll das sein? Durchzug?
Er kann für seine dann Ehefrau nur da einen Aufenthalt beantragen wo er seinen Wohnsitz/Lebensmittelpunkt hat, also hier in der Schweiz. Da solltest du dann deine Fragen stellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #5 - 25.08.2014 um 17:33:38
 
cabrio schrieb am 25.08.2014 um 15:47:28:
Lieber Saxonicus, die Frage war, wo sie heiraten sollten, DAMIT es möglichst schnell und ohne A1 geht!

Wo es am Schnellstens geht weiß er erst dann, wenn er bei den jeweiligen Standesämtern nachgefragt hat. Zudem ist zum Heiraten kein Sprachzertifikat nötig, auch in Deutschland nicht (um hier dauerhaft bleiben zu können allerdings schon).
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #6 - 26.08.2014 um 07:48:14
 
@all... Auch wenn die Fragestellung der TS bei vielen für ungläubiges Kopfschütteln sorgen wird, so bleibt trotzdem bitte sachlich und diskutiert die rechtliche Seite der Frage!

@sigi-n... Unterlasse derartige Äußerungen, die ans Beleidigende grenzen!

Und nun zurück zum Thema!

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #7 - 28.08.2014 um 19:01:11
 
@Daddy. Dieses Forum hat klare Regeln, doch manchmal bedauert man den Umstand keine "Lebensberatung" abliefern zu dürfen a la "Hartz4 Bezieher 57 will 23 jährige Russin mit Kind heiraten, wie geht das?" 

@TE. Mein erster Gedanke war, "Wohnsitz nach Deutschland verlegen". Die Verlobte in DK heiraten, sie reist zurück und reist mit FZF ein. Thema CH und A1- keine Ahnung. Was nützt Deutsch z.Bsp. in Genf?  Den Rest lasse ich weg, gemäß Nutzungsbestimmungen.

Good luck !! 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #8 - 28.08.2014 um 21:06:16
 
Offenbar war die Frage nicht präzise genug gestellt. Also noch einmal: Mein Freund ist ein ganz normaler Europäer. Zwar bewegt er sich beruflich durch die ganze Welt und hat mehrere Jahre lang auch in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern gelebt und gearbeitet. Aber vermutlich gerade deswegen hat er keine Ahnung vom Ausländerrecht, erst recht nicht in Bezug auf Staatsangehörige von sogenannten "Drittstaaten".

Jetzt hat er ein Anliegen: Er will mit einer Frau zusammenleben, die das Pech hat, in einem solchen "Drittstaat" geboren zu sein und merkt nun, dass das nicht nur ihr, sondern auch sein Pech ist. Er hört überall, wie kompliziert das ist und dass es ohne Heiraten gar nicht geht. Weil er sehr viel in Deutschland lebt, den Wohnsitz aber in der Schweiz hat, möchte er natürlich, dass die Frau, nachdem sie dann in Westeuropa ist, sich mit ihm - und auch ohne ihn - frei zwischen den verschiedenen Ländern bewegen darf. Das ist sein Ziel. Und ja, es ärgert ihn sehr, dass er sich über sowas überhaupt Gedanken machen muss.

Jedenfalls möchte er dieses Ziel möglichst schnell und möglichst ressourcenschonend erreichen. Wo er heiratet und wo die beiden offiziell ihren Wohnsitz haben, ist ihm völlig wurscht. Hauptsache, die Frau kann sich dann frei bewegen.

Die Frage ist also eine Frage nach den Mitteln, die geeignet sind, zum Ziel zu führen. Eine mögliche Antwort wäre dann, dass er zum Beispiel auf den Malediven oder in Irland heiraten könnte, um das Ziel zu erreichen, nicht aber in der Schweiz. Und wenn man einen Drittstaatler in der Schweiz heiraten kann ohne A1 Vorraussetzung (was er nicht weiß), dann eben in der Schweiz.

Ich verstehe deshalb nicht, weshalb die Frage hier in diesem Forum "ungläubiges Kopfschütteln" und offenbar noch ganz andere Gefühle auslöst.

Anwälte haben oft große Probleme mit Mandanten, die ihnen irgendwelche irgendwo aufgeschnappten Rechtskenntnisse präsentieren und müssen dann unterbrechen: "Erzählen Sie doch mal, was genau passiert ist, und dann erzählen Sie mir, was sie überhaupt wollen. Dann kann ich Ihnen vielleicht helfen und Ihnen sagen, was Sie tun müssen, um das zu kriegen, was Sie wollen." Naive Mandanten, die keine Ahnung von der Rechtslage haben, sind da wesentlich weniger anstregend.

Die "naiven" Mandanten (in dem Fall nicht mein Freund, sondern ich, da ich es ja bin, der fragt) sind hier aber offenbar bei einigen nicht nur nicht gefragt, sondern werden auch noch verhöhnt.
Mir ist das egal und meinem Freund, der mich nicht gebeten hat, hier nachzufragen, auch. Er nimmt sich einen Anwalt, und der erledigt das, indem er ihn auf die geeigneten Mittel hinweist. Ich habe nur aus Interesse nachgefragt. Und die Sache ist ja auch  keine humanitäre Katastrophe wie so viele andere Fälle in diesem Forum....Schade nur, dass ich überhaupt gefragt habe.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 28.08.2014 um 21:21:27 von cabrio »  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #9 - 28.08.2014 um 21:11:27
 
Nun ja, das ist halt kein Forum fuer schweizer Recht. Schweiz ist auch nich EU (aber inzwischen gluecklicherweise Schengen). Hat er denn noch einen offiziellen Wohnsitz in D?wie lange pro halbjahr haelt er sich in D auf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #10 - 28.08.2014 um 21:29:38
 
Also, kommen wir vielleicht mal von den unpräzisen Fragen, saloppen Zwischenbemerkungen usw. auf den Boden der Tatsachen zurück.

Zwei Fragen sind zu differenzieren:
- Wo soll geheiratet werden?
- In welchem Staat wird ein AT angestrebt?

Zweckmäßig ist es, sich zuerst der zweiten Frage zu nähern.

Wenn die Ehe die Basis für den Aufenthalt sein soll, dann muss die eheliche Lebensgemeinschaft in dem Staat geführt werden, der den AT erteilen soll. Deutschland erteilt keinen AT zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in einem Nachbarstaat im Wege einer Art grenzüberschreitenden Fernbeziehung.

Wenn der Ehemann nun aus welchen Gründen auch immer seinen Wohnsitz nicht von der Schweiz nach Deutschland verlegt, scheidet Deutschland als Erteilungsstaat für eine ehebasierte AE aus. Hier kann dann nur in der Schweiz die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EG auf der Basis des Freizügigkeitsabkommens EG/Schweiz beantragt werden. Dafür ist kein A1 erforderlich. Besuchsaufenthalte in Deutschland wären ohne Visum möglich.

Jetzt zur ersten Frage (wo heiraten?).

Unter der Annahme, dass die Ehe in der CH Basis für einen Aufenthalt sein soll, liegt es nahe, auch in der CH zu heiraten. Dänemark, Seychellen usw. geht natürlich prinzipiell auch. Den Aufwand einer Eheschließung in Deutschland mit dem EFZ-Befreiungsverfahren beim OLG würde ich mir in so einem Fall aber jedenfalls sparen. Nicht, weil da A1 erforderlich wäre - das ist nie und nirgendwo eine Frage der Eheschließung, dafür ist das irrelevant, sondern würde nur später im Falle der Beantragung eines AT gefordert. Sondern, weil der Papierkram einfach erfahrungsgemäß mehr Arbeit bedeutet als in vielen anderen Ländern.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.463

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #11 - 29.08.2014 um 08:44:09
 
Und als Ergänzung zu tapirs Antwort:
Sowohl ein Schweizer wie ein deutscher AT sind schengenfähig. Es ist für die Beurteilung für Reisemöglichkeiten innerhalb der Schengenstaaten also unwichtig, in welchem der beiden hier genannten Schengenstaaten man seinen gemeinsamen Wohnsitz nimmt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #12 - 29.08.2014 um 13:45:14
 
Danke für die Antworten #9, 10 und 11! So hatte ich mir das gewünscht!

tiggger schrieb am 28.08.2014 um 21:11:27:
Nun ja, das ist halt kein Forum fuer schweizer Recht. Schweiz ist auch nich EU (aber inzwischen gluecklicherweise Schengen). Hat er denn noch einen offiziellen Wohnsitz in D?wie lange pro halbjahr haelt er sich in D auf?


Ich weiß wohl, dass das kein Forum für Schweizer Recht ist. Aber viele der hier Schreibenden sind ja durchaus sehr gut in der Lage, Fragen auch dann zu klären, wenn andere Rechtskreise tangiert sind - was übrigens im Ausländerrecht schon rein begrifflich ja immer der Fall ist...

@ tigger: Mein Freund ist in der gllücklichen Lage, sich seinen Wohnsitz aussuchen zu können (genau das war es wohl, was ich beim Themenstart nicht ganz klar gemacht hatte). Wie oft er sich in Deutschland aufhält, lässt sich nicht genau sagen. Das ändert sich von Jahr zu Jahr. Ist aber wegen der Antworten von tapir und Petersberger nun auch nicht mehr wichtig.

Petersburger schrieb am 29.08.2014 um 08:44:09:
Und als Ergänzung zu tapirs Antwort:
Sowohl ein Schweizer wie ein deutscher AT sind schengenfähig. Es ist für die Beurteilung für Reisemöglichkeiten innerhalb der Schengenstaaten also unwichtig, in welchem der beiden hier genannten Schengenstaaten man seinen gemeinsamen Wohnsitz nimmt.


Das ist ja sehr erfreulich! Kann mein Freund denn auch eine EU-Aufenthaltskarte bekommen? Allein wegen seines Aufenthalts in der Schweiz ja wohl nicht, oder? Davor hat er aber vier Jahre in Frankreich gelebt. Oops, sehe gerade, dass die Frage ja schon von tapir beantwortet war.

tapir schrieb am 28.08.2014 um 21:29:38:
Jetzt zur ersten Frage (wo heiraten?).

Unter der Annahme, dass die Ehe in der CH Basis für einen Aufenthalt sein soll, liegt es nahe, auch in der CH zu heiraten. Dänemark, Seychellen usw. geht natürlich prinzipiell auch. Den Aufwand einer Eheschließung in Deutschland mit dem EFZ-Befreiungsverfahren beim OLG würde ich mir in so einem Fall aber jedenfalls sparen. Nicht, weil da A1 erforderlich wäre - das ist nie und nirgendwo eine Frage der Eheschließung, dafür ist das irrelevant, sondern würde nur später im Falle der Beantragung eines AT gefordert. Sondern, weil der Papierkram einfach erfahrungsgemäß mehr Arbeit bedeutet als in vielen anderen Ländern.


Na, wunderbar! Dann scheidet Deutschland für die Heirat also aus. Und kann auch noch jemand sagen, mit was für einem Visum sie dann zum Heiraten in die Schweiz kommen kann und wie schnell das geht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #13 - 29.08.2014 um 13:49:51
 
cabrio schrieb am 29.08.2014 um 13:45:14:
Ist aber wegen der Antworten von tapir und Petersberger nun auch nicht mehr wichtig.

Ist es nicht? Auch wenn ein AT schengenfähig gibt es doch maximale Aufenthaltszeiten, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.463

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher, Hauptwohnsitz in der Schweiz, will Russin heiraten
Antwort #14 - 29.08.2014 um 13:51:55
 
cabrio schrieb am 29.08.2014 um 13:45:14:
Und kann auch noch jemand sagen, mit was für einem Visum sie dann zum Heiraten in die Schweiz kommen kann und wie schnell das geht?

Nur zum Heiraten und anschließender Ausreise - mit jedem beliebigen.
Also auch mit einem ggf. existierenden von einem ganz anderen Schengenstaat, sofern das noch gültig sein sollte und korrekt beantragt wurde.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema