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Verpflichtungserklärung auflösen (Gelesen: 4.809 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung für Studenten auflösen
Alacrity
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Antwort #15 - 20.08.2014 um 09:41:30
 
Wenn du keine Hilfe vom Staat in Form z. B. von ALG2 oder Sozialhilfe in Anspruch nimmst, dann kommt die VE gar nicht zum Einsatz. Dein Cousin hat sich nämlich nicht etwa verpflichtet, deinen LU zu zahlen, sondern er hat sich verpflichtet, dem Staat Kosten zu erstatten, die du verursachst.

Er braucht die VE also nicht auflösen, um die Zahlungen an dich einzustellen, er hätte dir tatsächlich nie etwas zahlen müssen.
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