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Verpflichtungserklärung auflösen (Gelesen: 4.589 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung für Studenten auflösen
Kingking
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i4a rocks!


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16.08.2014 um 23:08:56
 
Hi, brauche ich eure Hilfe ubër VE. Seit letzte 6 monaten habe ich eine VE von meinem Cousin für meines Studium gekriegt, aber zurzeit habe ich gerade ein Job in Institut mit Jahresvertrag gekriegt und wird jedes Jahr verlängern, und auch verdiene normaleweise ca. 650-750€/monat. Ich weiss dass mit diesem Lohn kann ich selbst überleben und ich denke, brauche ich di VE nicht mehr. Meine Frage ist, ob ich die VE auflösen kann? Ich habe in internet gelesen, dass wenn man di VE auflösen möchtet, dann muss man erst sein aufenthaltszweck ändern, sonst funktionert es nicht. Hat jemand eine Ide oder etwas? Griesgrämig
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Aras
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Antwort #1 - 16.08.2014 um 23:17:51
 
Hast du dein Studium beendet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 16.08.2014 um 23:22:11
 
Warum sollte die ABH bei einem Studenten der zwar im Moment seinen LU selber sicher stellen kann auf die Sicherheit einer VE verzichten. Wobei ich 750€ nicht bedingt von Sicherstellung des LU sprechen würde.
Das wird nur klappen wenn du den Aufenthaltzweck wechselst.
Man braucht ja nichts von seinem Cousin erhalten.
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Kingking
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 16.08.2014 um 23:22:34
 
Ich bin jetzt in 6. Semester, aber brauche ich noch 2-3 semester bis mein Studium fertig
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Aras
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Antwort #4 - 16.08.2014 um 23:25:03
 
Du hast eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums.

Dann beende dein Studium in 2-3 Semester erfolgreich und beantrage einfach eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche bzw. zur Arbeit .

Das wäre ein Wechsel des Aufenthaltszwecks. Die Verpflichtungserklärung wäre dann obsolet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kingking
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Antwort #5 - 16.08.2014 um 23:36:45
 
Ja, wenn mein Studium fertig ist, wird dann die VE automatisch gelöscht. Aber das Problem ist, ich möchte jetzt nicht mehr die VE gekriegt. Mein Cousin schickt mir das Geld jede Monaten ca. 650€, zusammen mit meinem Lohn kriege ich ingesamt ca. 1300€, und ich denke das ist nicht fair für mein Cousin
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Saxonicus
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Antwort #6 - 17.08.2014 um 00:20:37
 
Kingking schrieb am 16.08.2014 um 23:36:45:
Mein Cousin schickt mir das Geld jede Monaten ca. 650€, zusammen mit meinem Lohn kriege ich ingesamt ca. 1300€, und ich denke das ist nicht fair für mein Cousin 

Dann gib ihm das Geld doch einfach wieder zurück.

Aus der VE kommt er nicht so einfach raus. Entweder Du findest einen anderen VE-Geber, der die VE für Dich übernimmt oder Du wechselt Deine AE, aber das dürfte momentan ja garnicht möglich sein.
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Kingking
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Antwort #7 - 17.08.2014 um 00:30:34
 
Saxonicus schrieb am 17.08.2014 um 00:20:37:
Entweder Du findest einen anderen VE-Geber, der die VE für Dich übernimmt.


Seine Freundin wird nächstes Jahr nach deutschland kommen, weil sie möchtet wieder master studieren. so meintest du, kann di VE von meinem Cousin einfach zu seiner Freundin abgeben, und wird meine VE aufgelöst?
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Saxonicus
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Antwort #8 - 17.08.2014 um 00:41:50
 
Kingking schrieb am 17.08.2014 um 00:30:34:
...und wird meine VE aufgelöst? 

Nein, so meine ich das nicht.
Die VE Dir gegenüber bleibt bis zum Wechsel in eine andere AE bestehen. Es sei denn für Dich findet sich ein anderer Verpflichtungsgeber. Dann wird Dein Cousin aus der Verpflichtung Dir gegenüber befreit und kann natürlich dann auch eine VE für seine Freundin abgeben, wenn das erforderlich sein sollte.
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lottchen
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Antwort #9 - 17.08.2014 um 14:53:24
 
Darfst Du überhaupt regelmäßig soviel Geld verdienen? Du darfst doch mit Deiner AE nur einen Teil des Jahres arbeiten!? Die AE hast Du doch hauptsächlich für das Studium und nicht zum Arbeiten.
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reinhard
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Antwort #10 - 17.08.2014 um 14:56:56
 
lottchen schrieb am 17.08.2014 um 14:53:24:
Darfst Du überhaupt regelmäßig soviel Geld verdienen?


Er darf soviel Geld verdienen wie er will und schafft. Die Arbeitserlaubnis ist nur zeitlich begrenzt (120 ganze oder 240 halbe Tage). Aber Dolmetscher z.B. bekommen bei Gericht 70 Euro pro Stunde, das sind bei 120 ganzen Tagen 67.200 Euro im Jahr.
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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.08.2014 um 12:52:34
 
Die VE ist lediglich eine Sicherheit für die Ausländerbehörde, dass du keine öffentlichen Leistungen beantragen kann und somit dem Staat nicht auf der Tasche liegst. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Cousin dir Geld geben muss. Du kannst auch deinen Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten oder einer zeitlich begrenzten Erwerbstätigkeit selbstständig verdienen.

Wenn du findest, dass es für deinem Cousin nicht fair ist, kannst du ohne Probleme auf das Geld verzichten - zumindest ausländerrechtlich.
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Antwort #12 - 18.08.2014 um 16:16:03
 
Anyonne schrieb am 18.08.2014 um 12:52:34:
Die VE ist lediglich eine Sicherheit für die Ausländerbehörde, dass du keine öffentlichen Leistungen beantragen kann und somit dem Staat nicht auf der Tasche liegst. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Cousin dir Geld geben muss. Du kannst auch deinen Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten oder einer zeitlich begrenzten Erwerbstätigkeit selbstständig verdienen


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Kingking
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Antwort #13 - 19.08.2014 um 21:17:03
 
Hai, ich habe im Internet gelesen:

"Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie jemand anderen finden, der sich für Sie verpflichtet oder Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange Sie keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen, ist der Verpflichtungsgeber weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen."

Das heisst, kann ich einfach mein Arbeitsvertrag zeigen, und mein Cousin einen Brief schreibt, dass er nicht mehr meinen LU finanzieren will?
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reinhard
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Antwort #14 - 19.08.2014 um 22:36:43
 
Ob er den Lebensunterhalt finanziert oder nicht, ist egal. Das interessiert die ABH nicht. Das kann er machen oder auch lassen, jederzeit und ohne Mitteilung an die ABH. Die VE ist eine zusätzliche Bürgschaft bei der ABH, die z.B. fürs Sozialamt gilt. Die VE ist nur für Notfälle gedacht.

Ob Dein Arbeitsvertrag reicht, kann hier vermutlich niemand sagen. Er ist nur befristet, kann auch mitten im Jahr gekündigt werden - musst Du fragen, ob es reicht. Hauptsache ist, dass die Arbeit dein Studium nicht stören darf, sonst wirst Du Deine AE los und musst ausreisen.
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