Hallo liebes Forum,
meine Freundin hat einen Visumsantrag zum Studium ab diesem Wintersemester gestellt. Bei der Botschaft sagte man ihr, dass sie nach knapp einem Monat wieder mit ihrem Pass vorbeikommen soll, Anfang September. Ist es normal dass es solange dauert? Und nin zur eigentlichen Frage: Auf welchen Grundlagen entscheidet die
ABH eigentlich ob der Antragsteller ein Visum bekommt? Es ist die quälende Frage nach dem ja oder nein die sich in so einer langen Wartezeit natürlich auftut.
Die Anforderungen erfüllt sie alle: Sie hat eine
VE, eine Zulassung an der war sogar sowas wie Eignungsfesstellung abhängig, ein fast vierseitiges Motivationsschreiben, sehr gute nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse und mittlerweile auch ein Zimmer was sie ab September im Studentenwohnheim beziehen kann wo auch sollte es die
ABH an dem Wohnort interessieren auch der Mietvertrag schon unterschrieben vorliegt. Zur Motivation da hat sie die Kombination der Studienfächer gut dargelegt (nach ihren Interessen, von der Uni empfohlen und aufbauend auf vorherigeStudieninhalte im Heimatland), Praktikumsmöglichkeiten am Studienstandort dargelegt und war im Frühjahr diesen Jahres sogar schon einmal mit Einem Schengenvisum in Deutschland und hat sich beraten lassen wie das Studium fachlich auszurichten wäre. Natürlich an der Universität wo sie jetzt studieren möchte. Also ihre Studierwilligkeit die zu 150% vorliegt (die Motivation bei ihr ist extrem hoch das vermisse ichsogar bei deutschen Kommilitonen 😄) mit allen möglichen Vorbereitungen und auch schriftlich so gut wie nur möglich dargelegt.
Also nochmal die Frage wie entscheidet da so eine
ABH aufgrund der Aktenlage? Alles von der Zulassung, das Verfahren darüber, der Mietvertrag kann komplett abgecheckt werden seitens der
ABH.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen 😉
Liebe Grüße an das ganze Board