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ABH Entscheidung über Studentenvisum (Gelesen: 3.089 mal)
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i4a rocks!


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16.08.2014 um 13:56:23
 
Hallo liebes Forum,

meine Freundin hat einen Visumsantrag zum Studium ab diesem Wintersemester gestellt. Bei der Botschaft sagte man ihr, dass sie nach knapp einem Monat wieder mit ihrem Pass vorbeikommen soll, Anfang September. Ist es normal dass es solange dauert? Und nin zur eigentlichen Frage: Auf welchen Grundlagen entscheidet die ABH eigentlich ob der Antragsteller ein Visum bekommt? Es ist die quälende Frage nach dem ja oder nein die sich in so einer langen Wartezeit natürlich auftut.
Die Anforderungen erfüllt sie alle: Sie hat eine VE, eine Zulassung an der war sogar sowas wie Eignungsfesstellung abhängig, ein fast vierseitiges Motivationsschreiben, sehr gute nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse und mittlerweile auch ein Zimmer was sie ab September im Studentenwohnheim beziehen kann wo auch sollte es die ABH an dem Wohnort interessieren auch der Mietvertrag schon unterschrieben vorliegt. Zur Motivation da hat sie die Kombination der Studienfächer gut dargelegt (nach ihren Interessen, von der Uni empfohlen und aufbauend auf vorherigeStudieninhalte im Heimatland), Praktikumsmöglichkeiten am Studienstandort dargelegt und war im Frühjahr diesen Jahres sogar schon einmal mit Einem Schengenvisum in Deutschland und hat sich beraten lassen wie das Studium fachlich auszurichten wäre. Natürlich an der Universität wo sie jetzt studieren möchte. Also ihre Studierwilligkeit die zu 150% vorliegt (die Motivation bei ihr ist extrem hoch das vermisse ichsogar bei deutschen Kommilitonen 😄) mit allen möglichen Vorbereitungen und auch schriftlich so gut wie nur möglich dargelegt.

Also nochmal die Frage wie entscheidet da so eine ABH aufgrund der Aktenlage? Alles von der Zulassung, das Verfahren darüber, der Mietvertrag kann komplett abgecheckt werden seitens der ABH.

Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen 😉


Liebe Grüße an das ganze Board
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reinhard
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Antwort #1 - 16.08.2014 um 15:39:02
 
Die ABH entscheidet (mit), weil sie ja die Aufenthaltserlaubnis geben muss. Die Botschaft will die Studentin nicht mit einem Visum nach Deutschland schicken, damit hier die Ausländerbehörde die AE ablehnt und die arme Frau wieder zurückschickt.

Die Ausländerbehörde prüft also, ob die Frau schon mal hier war, schon mal wegen Kriminalität abgeschoben wurde. Das dauert nicht lange, nur die Unterlagen werden im Original mit einem Kurier an das Auswärtige Amt verschickt, dann im Original an das Bundesverwaltungsamt in Köln, dann im Original zur Ausländerbehörde und dann gelesen.

Aber "mit dem Pass vorbeikommen" ist ja wohl eine Formulierung, die drauf schließen lässt, dass die Botschaft keine Probleme erkennen konnte. Aber die ABH kann sich die Unterlagen erst ansehen, wenn sie da sind. Dass Ihr wartet, ist nicht zu ändern. Die ABH wartet nicht, sondern hat noch ein paar Dutzend andere Akten anderer junger Frauen und Männer durchzulesen, die schon ein bisschen länger warten als ihr.

Alles normal, kein Grund zur Sorge.
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Antwort #2 - 16.08.2014 um 15:46:09
 
Gut ja vielen Dank prinzipiell liegt ja nix gegen meine Freundin vor was alleine schon die Erteilung des Schengenvisums im Frühjahr beweist. Bekannte von ihr meinten sogar dass der geregelte normale Umgang mit dem damaligen Visum (pünktlich eingereist pünktlich ausgereist usw.) dem ganzen Vorhaben noch eher zuträglich ist. Sie ist also bereits im positiven Sinne aktenkundig 😉
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reinhard
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Antwort #3 - 16.08.2014 um 16:08:24
 
Dennoch ist die Vorschrift, dass die ABH zunächst auf das Eintreffen der Originale wartet. Das kann in Urlaubszeiten schon mal drei Wochen dauert. Und dann sieht die ABH selbst nach, ob gegen die Freundin was vorliegt. Mag sein, dass Du sicher bist, das nichts vorliegt, aber die ABH guckt nochmal die Liste der bekannten Bankräuberinnen durch.

Dann gilt allerdings: Die ABH muss dann nichts großartig machen. Falls es keine ausdrückliche Ablehnung gibt, kann die Auslandsvertretung (Botschaft) allein das Schweigen als Zustimmung nehmen ("Schweigefristverfahren").

Bei anderen Visumanträgen (zum Beispiel Ehefrau) muss die Ausländerbehörde ausdrücklich zustimmen.
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Antwort #4 - 17.08.2014 um 04:49:10
 
Eine Frage hätte ich noch am besten speziell von einem ABHler beantwortet. Als sie die VE bekommen hat hatte sie also meine Freundin erst die Zusage von einer Universität. Die Zusage war nicht von der oben beschriebenen Wunschuniversität. Die ABH am Wohnort des VEgebers benötigte aber eine Zulassung, ich weiß nicht warum. Um nicht dann zeitlich Probleme bei der Visumsantragstellung zu bekommen wurde das mit der VE dann auch fruhstmoglich erledigt. Nun hat die ABH hinten drauf einen Vermerk gemacht "berechtigt zum Studium an der Universität x". X NICHT Wunschuni. Da die Zulassung der Wunschuniversität erst kurz vor Antragstellung auch erteilt wurde war das mit der VE auch relativ vorausschauend gewesen. Ist der Vermerk hinten drauf auf der VE bindend? Die Mitarbeiterin in der ABH die die VE ausgestellt hat meinte es wäre nicht schlimm man solle halt nochmal drauf verweisen, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der VE noch keine weitere Zulassung vorlag.  Meine Freundin hat im Begleitschreiben darauf verwiesen wie die Mitarbeiterin der ABH es geraten hatte. Ist das alles so rechtens geht das? Wir alle dachten da kommt sowas wie "Berechtigt zur Aufnahme eines Studiums in der BRD" drauf oder so ansonsten ja wie oben beschrieben nur hat die Mitarbeiterin recht ich meine gibts da Vorschriften war die Auskunft kompetent?
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Antwort #5 - 17.08.2014 um 05:20:45
 
Natürlich kann man jetzt nichts mehr ändern da das Antragsverfahren läuft aber es interessiert mich mal wie die ABH damit umgeht der Wohnort ist übrigens wie auf der VE vermerkt und war von Beginn an fest und unabhängig von der Universität.
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Antwort #6 - 17.08.2014 um 12:44:40
 
In den ersten Semestern darf sie wechseln, auch vor Beginn.

Am einfachsten ist es, sie wartet aufs Visum, kommt dann her, geht zur ABH und erklärt, was sie gerne als nächstes machen möchte. Sie sollte schwerpunktmäßig über Unis und Studiengänge reden, nicht über Freunde und Bekannte.
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Antwort #7 - 17.08.2014 um 15:19:25
 
Ja danke für die Antwort das Studium da ja noch nicht begonnen zieht sich ja so gesehen nicht in die Länge. Hintergrund der Frage war nur um evtl zu wissen ob das problemlos wirklich wie die Frau gesagt hat möglich ist.

Und Freunde und Bekannte ist wenn man das so sagen kann ein durchaus eigenes Ding. Der Hauptzweck ist das Studium sie plant und bereitet sich jetzt schon mit Literatur darauf vor. Sie ist ungeheuer strebsam und eine qualitativ bessere fachliche Ausbildung als in ihrem Heimatland ist das Ziel der Dinge.
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Antwort #8 - 20.08.2014 um 20:52:37
 
Eine kurze Rückfrage noch: Da der Studienwille an der angestrebten Universität im Motivationsschreiben und durch die Beratung im Frühjahr an der gleichen Universität wohl sehr stark glaubhaft gemacht werden kann und formal alle Anforderungen erfüllt wurden sogar dazu eine Zusage bzw ein Mietvertrag vorhanden ist, wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit, dass positiv über den Visumsantrag entschieden wird? Vorausgesetzt das Bundesverwaltungsamt und ABH finden keine gesetzlichen Versagensgrunde wie Straftaten? Wobei keine Vorbelastung gegeben sein sollte.

Also wie hoch sind da die Wahrscheinlichkeiten eines positiven Bescheides?

Danke im voraus 😉
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Antwort #9 - 20.08.2014 um 21:59:26
 
Also, mal abgesehen von Deiner Umfrage:

Sie bekommt die Antwort von der Botschaft. Es gibt nur eine Antwort für sie, die ist unabhängig von der Vielzahl anderer Entscheidungen und irgend einem Prozentsatz.
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Antwort #10 - 21.08.2014 um 06:00:55
 
Das es da natürlich keinen Prozentsatz geben kann ist mir durchaus klar😉  natürlich ist das Interesse groß, ob man sämtliche Voraussetzungen geschaffen hat um eine positive Antwort zu erhalten, ob die Anforderungen eines Visums erfüllt. Es stecken sehr viel Vorbereitung, Lauferei und Nerven drin, da das Vorhaben der Studienaufnahme für sie extrem wichtig ist. Und ich sorge mich natürlich auch extrem. Man liest ja des Öfteren auch mal dass Visumsanträge mangelnder Nachvollziehbarkeit des Willens zum studieren abgelehnt wurden. Man hat aber schon bei der Bewerbung  an der Uni wirklich alles getan damit alles pünktlich verläuft deswegen vielleicht ist meine Frage und Besorgnis nun nachvollziehbar.
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Antwort #11 - 21.08.2014 um 16:41:35
 
Genau. Falls sie ihre Absicht, wirklich studieren zu wollen, nicht erläutern konnte, liegt die Chance bei ungefähr 0 Prozent.

Falls sie alles sehr, sehr überzeugend erläutert hat, liegt sie bei ungefähr 100 Prozent.

Du müsstest jetzt rausfinden, was sie genau gesagt hat, wie sie dabei geguckt hat und welchen Eindruck sie machte. Ansonsten müsstest Du warten, bis sie die Entscheidung in Händen hält und Dir berichtet, wie es ausgegangen ist. Ich fürchte, noch präzisere Auskünfte kannst Du in einem Forum nicht bekommen.
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Antwort #12 - 21.08.2014 um 21:13:47
 
Die Botschaft hat angerufen heute und hat gesagt sie hat das Visum soll Dienstag mit dem Pass zu Botschaft kommen 😊 man muss sagen die ABH war zügig 😉  Danke Reinhard für die Geduld mit mir 😊
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