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Besuchervisum - familiäre und soziale Bindungen zur Rückkehr - (Gelesen: 845 mal)
Ghana99
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i4a rocks!


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Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum - familiäre und soziale Bindungen zur Rückkehr -
09.08.2014 um 21:56:34
 
Hallo,
vielleicht kann mir jemand auf diesem Weg eine Auskunft oder Info geben.

Meine Schwägerin aus Ghana wird in Kürze ein Besuchervisum beantragen, nunmehr weiß ich, dass man einiges benötigt um zu zeigen, dass man zur Rückkehr bereit ist.
Wegen der "Rückkehrperspektive" wurde ihr das Visum im letzten Jahr abgelehnt.
Eine Rückkehrbereitschaft wird meine Schwägerin damit belegen, dass sie eine Arbeit hat und auch ein Kleinkind von 2 Jahren.
Ich befürchte das dies nicht ausreichen wird und man weitere Belege haben möchte.
Deutsche Botschaft wörtlich: " Für eine Rückkehrperspektive mit Blick auf ihre familiäre und soziale Verbindung zum Heimatland fehlen weitere Indizien."
Nun habe ich folgende Frage:

was kann ich unter famiiläre und soziale Verbindung verstehen?

und wie und womit kann man solche Verbindungen nachweisen?

Für eine kurze Info und Erläuterung wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht weiss jemand darüber Bescheid.

Vielen Dank für Eure Zeit.....
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.08.2014 um 22:03:55
 
Bleibt der Ehemann in Ghana? Ist der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt worden? Fuer wie lange wird das Visum beantragt?
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Ghana99
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i4a rocks!


Beiträge: 44

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.08.2014 um 22:10:20
 
ohne Ehemann, nicht verheiratet, Kind bleibt in Ghana, Visum für 3 Wochen, vom Arbeitgeber genehmigt
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