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Nach 10 Jahren doch Scheidung (Gelesen: 7.639 mal)
Themen Beschreibung: Deutsche (ich) und Türke (Mann) nun Scheidung
reta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 10 Jahren doch Scheidung
09.08.2014 um 10:44:41
 
Es wird wohl eine Scheidung geben.  Traurig
Ich (Deutsche) und mein Mann (Türke).
Er hat schon öfter mit Scheidung gedroht, wenn er sauer wahr, und jedesmal mir den Gedanken etwas näher gebracht.
Nun tut es in meinem Herzen nicht mehr so weh, und ich denke es geht auch nicht mehr!  unentschlossen

Das Problem ist, das ich so schlecht über unsere Probleme mit ihm reden kann. Er ist oft schnell gereizt und sagt dann Dinge, die er später dann, nicht so meint.  Ärgerlich

Vor unserer Ehe hatte ich etwa 50.000 Euro, durch dem Hausverkauf nach meiner ersten Scheidung.

Ich habe meinem jetzigen Mann vor einigen Jahren davon 30.000 Euro gegeben, damit seine Ex-Frau und seine Kinder ein Dach über den Kopf haben (mein Mann muß ja für die auch sorgen). Ich habe da keine Belege dafür, und ich denke davon wird mir mein Mann nichts wieder geben.  Ärgerlich

Auch haben wir ein gemeinsames Haus haben, welches nur wenig abbezahlt ist 20.000 Euro sind von mir mit dadrinn. Aber mein Geld ist für Anschaffungen und Umbauten drauf gegangen.

Mein Mann will fast nichts mitnehmen aus dem Haus, aber fast alles Mobiliar ist auch noch von mir.
Nun will er schnell die Scheidung (nur so schnell geht es hier nicht), und am liebsten will er gleich ausziehen, das Haus auf mich überschreiben und mich mit den ganzen Kosten alleine lassen. unentschlossen  Da er deutlich mehr verdient als ich, denkt er das er da gut bei weg kommt und ich gar nicht klar kommen werde.  Schockiert/Erstaunt

Da habe ich diesen Satz gelesen, kommt das auch für uns in Frage, und wenn ja, für wie lange:
"Im Trennungsfall muss immer der finanziell Stärkere an den finanziell Schwächeren Trennungsunterhalt zahlen."?

Ich habe noch so viele Fragen, aber das etwas später.

Ich hoffe auf Antworten
Gruß Reta
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Saxonicus
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Antwort #1 - 09.08.2014 um 11:03:10
 

reta schrieb am 09.08.2014 um 10:44:41:
"Im Trennungsfall muss immer der finanziell Stärkere an den finanziell Schwächeren Trennungsunterhalt zahlen."?

Darüber entscheidet das Gericht. Dein Anwalt wird Dich in dieser Richtung beraten. Von hier aus dürfte da kaum eine seriöse Antwort möglich sein.
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Alana
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Antwort #2 - 09.08.2014 um 21:08:48
 
reta schrieb am 09.08.2014 um 10:44:41:
Vor unserer Ehe hatte ich etwa 50.000 Euro, durch dem Hausverkauf nach meiner ersten Scheidung.

Ich habe meinem jetzigen Mann vor einigen Jahren davon 30.000 Euro gegeben, damit seine Ex-Frau und seine Kinder ein Dach über den Kopf haben (mein Mann muß ja für die auch sorgen). Ich habe da keine Belege dafür, und ich denke davon wird mir mein Mann nichts wieder geben.  

Wenn ihr bei der Heirat nichts anderes vereinbart habt, gilt der Zugewinnausgleich. Da werden die 50.000 €, die du in die Ehe eingebracht hast, dir wieder zugerechnet. Was jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besaß, wird vom Zugewinn abgezogen und der Rest wird geteilt. Ob es Zugewinn gibt, ist hier aber fraglich.

Was wurde mit den 30.000 € denn gemacht? Hat er eine Wohnung/ein Haus gekauft und lässt sie und die Kinder darin wohnen? Dann sollte die Wohnung/das Haus gemeinsamer Zugewinn sein. Oder wurde das Geld von ihm an die Exfrau verschenkt und sie ist nun Eigentümerin der Wohnung/des Hauses? In der Türkei oder in Deutschland (mit oder ohne Schenkungssteuer)? Wenn die Exfrau oder die Kinder Eigentümer sind, dann wird es schwieriger.

Wichtig ist jetzt: alle finanziellen Belege sammeln. Belege über die finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung sollten gesichert werden und alles, was den Vermögensstand zum Zeitpunkt der Eheschließung dokumentiert.

Bei der Übertragung der 30.000 € solltest du versuchen zu rekonstruieren, was ihr eigentlich vereinbart habt; "gegeben" = geschenkt oder "gegeben" = geliehen? Gab es eine Banküberweisung? Wenn ja, mit welchem Betreff? Gibt es Freunde, Bekannte oder Verwandte vor denen ihr über die Verwendung des Geldes gesprochen habt? Auch Zeugenaussagen können helfen, wenn schriftliche Belege fehlen.

Hier sollte man sich unbedingt kompetente Rechtsberatung suchen. Vorher solltest du dich auf keinerlei Vereinbarung einlassen, gerade nicht in Bezug auf das gemeinsame Haus mit den laufenden und kommenden Verpflichtungen, die damit einhergehen.
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tiggger
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Antwort #3 - 09.08.2014 um 21:11:36
 
So einfach ist das nicht. Wo wurde geheiratet, gibt es einen Ehevertrag.
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Alana
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Antwort #4 - 09.08.2014 um 23:01:53
 
tiggger schrieb am 09.08.2014 um 21:11:36:
So einfach ist das nicht. Wo wurde geheiratet, gibt es einen Ehevertrag.

Was meinst du mit "einfach"?

Die Ehe wurde in Deutschland gelebt, da ist es nicht relevant, wo sie geschlossen wurde. Wenn ein deutsches Gericht entscheidet, wendet es auch deutsches Recht an. Da ein Partner deutscher Staatsbürger ist, ist auch keine am Heimatrecht orientierte Rechtsprechung möglich.

Natürlich antworten wir immer auf Grundlage dessen, was in der Frage geschrieben wurde, und gehen erst mal davon aus, dass die ganz essentiellen Fakten genannt wurden. Beschreiben können wir dann, was "im Normalfall" relevant ist. Deshalb der Hinweis:

Alana schrieb am 09.08.2014 um 21:08:48:
Wenn ihr bei der Heirat nichts anderes vereinbart habt, gilt der Zugewinnausgleich. 

Wenn es gesonderte Bedingungen wie einen Ehevertrag gibt, wird das sowieso viel zu speziell, als dass wir hier auch nur ansatzweise etwas Fundiertes dazu sagen könnten (so häufig, wie sich Vereinbarungen in Eheverträgen als ungültig erweisen). Dass reta hier aber Fragen zu den rechtlichen Bedingungen hinsichtlich der Finanzen bei einer Trennung und eventuellen Scheidung stellt und dabei ganz vergisst, dass dies ja schon in einem Ehevertrag geregelt wurde, fand ich nicht so naheliegend.
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Alacrity
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Antwort #5 - 12.08.2014 um 10:44:40
 
reta schrieb am 09.08.2014 um 10:44:41:
Da habe ich diesen Satz gelesen, kommt das auch für uns in Frage, und wenn ja, für wie lange:
"Im Trennungsfall muss immer der finanziell Stärkere an den finanziell Schwächeren Trennungsunterhalt zahlen."?

Das gilt auch für euch, so lange wie ihr getrennt seid, also bis zur Scheidung oder ihr wieder zusammenfindet.

Den Trennungsunterhalt musst du aber von deinem Mann fordern, am besten schriftlich per Einschreiben.
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tiggger
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Antwort #6 - 12.08.2014 um 10:55:03
 
Und nach dem Trennungsunterhalt kann es dann den normalen Unterhalt geben.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 12.08.2014 um 12:32:30
 
Alacrity schrieb am 12.08.2014 um 10:44:40:
Den Trennungsunterhalt musst du aber von deinem Mann fordern, am besten schriftlich per Einschreiben. 

Das dürfte hier wohl eher auf das Gegenteil hinauslaufen, weil sie die finanziell/wirtschaftlich Stärkere ist und der Mann Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt einfordern kann/wird.
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Alacrity
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Antwort #8 - 12.08.2014 um 13:33:51
 
Nein
Zitat:
Da er deutlich mehr verdient als ich...
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.08.2014 um 15:19:09
 
@ Tigger:
das ist viel zu sehr verallgemeinert!

Das sind die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Für einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Scheidung gibt es verschiedene Gründe. Der wichtigste ist die Betreuung der gemeinsamen Kinder. Daneben gib es noch Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen. Liegt ein solcher Unterhaltsgrund vor, müssen Sie zusätzlich bedürftig und Ihr geschiedener Ehepartner muss leistungsfähig sein.


Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/#ixzz3ABRAatuc

@admins: wenn ich den Link nicht posten darf, bitte ich um Entschuldigung
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.08.2014 um 15:38:17
 
Zitat:
das ist viel zu sehr verallgemeinert!

Das glaube ich zwar nicht, da da auch ´kann´ steht. Es ging mir jedoch vor allem darum die TE darauf aufmerksam zu machen das noch ´mehr´ als Trennungsunterhalt was für sie relevant werden könnte gibt.
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reta
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Antwort #11 - 05.12.2014 um 09:28:45
 
Hallo, ich melde mich mal wieder.

Mit der Scheidung hat sich erstmal wieder erledigt, Smiley nach 2 Tagen hat er den Rückzieher gemacht und sich halbwegs entschuldigt, was ihm immer sehr schwer fällt. unentschlossen

Aber vielen Dank für die Antworten.  Kuss
Das Thema interessiert mich trozdem, kann ja beim nächsten mal doch eine Scheidung geben.

Wir haben in der Türkei geheiratet, aber leben in Deutschland.
Wir haben keinen Ehevertrag!

Die 30.000 € hatte ich ihm geliehen, für eine Wohnung in der Türkei. Die Wohnung ist auf seinen Namen und da wohnt seine Ex-Frau mit den 2 gemeinsamen Kindern.
Eigentlich war es geplant das wir das Geld gemeinsam zusammen sparen und ich es dann in unser gemeinsames Haus investieren wollte. Aber mein Mann hat echt Probleme mit Geld ansparen.

Mein Mann verdient brutto ca 1.800 € und ich 1.300 € monatlich.

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Aras
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Antwort #12 - 05.12.2014 um 09:45:09
 
Ich kann keine Frage erkennen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #13 - 05.12.2014 um 10:53:31
 
Ach ja, wir haben keine gemeinsamen Kinder!

Wenn mein Mann mir, bei einer Trennung, das gemeinsame Haus überlässt, welches aber noch ziemlich verschuldet ist, muß er dann trotzdem Tennungsgeld zahlen?
Mein Mann meinte nähmlich, wenn er mir das Haus überläßt, währe seine Schuldigkeit damit getan.
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Aras
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Antwort #14 - 05.12.2014 um 10:57:22
 
Wenn du Fragen stellst, kann man darauf antworten.
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