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Scheidung nach Einbürgerung (Gelesen: 3.010 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.08.2014 um 01:51:01
 
Hallo zusammen,
Ich lebe seit Januar 2008 in Deutschland ,von 2008 bis 2010 hatte ich ein Studentenvisum seit 2010 bin mit meiner deutschen Frau verheiratet und am 29.1.14 bin ich nach § 9 StAG eingebürgert worden ( Meine Frau sorgt allein für unseren Lebensunterhalt )

Seit gut 3 Wochen gibts fast täglich Streit zwischen uns und wir leiden beide sehr darunter.
Nun, hat sich die lage zugespitzt und das Ganze sieht aussichtslos aus , sodass  Meine Frau jetzt sich scheiden lassen will. aber sie meinte: sie gebe bei dem Scheidungsantrag an,dass wir schon seit einem Jahr getrennt leben (diese sogenante Trennung von Tisch und Bett) damit die Scheidung schnell durch ist , obwohl das gar nicht stimmt !!!

Meine frage lautet wenn meine Frau diese falsche Aussage machen würde , was würde dann mit mir passieren bzw. was würde auf mich zukommen ?
Würde ich etwa meine Deutsche Bürgerschaft verlieren ?


Vielen Dank schon mal,
Beste Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.08.2014 um 02:16:53
 
Gab hier einen Fall im Forum, wo die Ehefrau das gemacht hat. Die Frau war dann auch so "nett" und hat das dann auch der Einbürgerungsbehörde gemeldet. Die Behörde hat dann die Einbürgerung widerrufen und der Betroffene ist dann vor Gericht gegangen oder so.

Deine Ehefrau könnte sich auch unbeabsichtigt strafbar machen, weil sie unterschrieben hat, dass ihr zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch zusammen wart und keine Trennungsabsicht bestand. Und dann muss man entweder dem Richter beim Scheidungsgericht oder dem Richter beim Verwaltungsgericht erklären, dass man bei einem von Beiden gelogen hat.

Ich würde es an deiner Stelle also nicht auf 1 Jahr zurückdatieren...

Ich möchte dich aber darauf hinweisen, dass du Anspruch auf Trennungsunterhalt hast. Das sind 3/7 vom Lohn deiner Frau. Wenn du sofort oder in Kürze dich Scheiden lässt, gibt es aber keinen Trennungsunterhalt. Vielleicht solltest du dich also lieber normal Trennen und die Zeit nutzen dir selbstständig den Lebensunterhalt zu sichern...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.08.2014 um 02:49:50
 
Abend,
danke erst mal für die schnelle Antwort.
Das ist echt krass! ich wüßte gern , wie das Gericht am Ende entschieden hat.
Ja, es ist mir schon bekannt , dass ich Anspruch auf Unterhalt habe ,falls wir uns trennen.
Wie gesagt Meine Frau will sich scheiden lassen und nicht ich.
Wir hatten Heute ein sehr interessantes Gespräch *Ironie On*
Hier ist ne kleine Zusammenfassung:

sie: Ich werde bei dem Scheidungsantrag angeben , dass wir      schon seit 1 Jahr getrennt sind.
ich: Das stimmt aber nicht! Ich bin damit absolut nicht  einverstanden! und werde auf das Einhalten des trennungsjahrs bestehen.
sie: Ich werde es so machen, ob du damit einverstanden bist oder nicht.
ich: Warum machst das? weswegen wirst lügen?
sie: Damit du die deutsche Staatsangehörigkeit verlierst.
ich: Das ist doch nicht dein Ernst!
sie: Oh doch ! du hast sie nur wegen mir bekommen und wenn ich mit dir nicht nicht mehr zusammen bin , dann sehe ich gar nicht ein , dass du die behältest
ich: Ist dir eig klar, dass du dich vielleicht strafbar damit machen könntest
sie: Schon klar aber Ich lasse mir da mal was einfallen.
ich: Zum beispiel?
sie: ich sage du hättest mich bedroht , unter druck gesetzt o.ä und schlimms­ten­falls komme ich mit  Geldstrafe davon.

Jetzt will sie mich raushaben. wir müssen uns vorher jedoch mit dem Vermieter in Verbindung setzen,da wir den  Mietvertrag gemeinsam abschloßen.

Wie kann ich vor dem Gericht bzw. der Einbürgerungsbehörde gegenüber beweisen , dass sie lügt ?

Angenommen ich mache (habe eine Ausbildungsplatzzusicherung als Dolmetscher) ne Ausbildung und beziehe BaföG, währenddessen wird meine
Einbürgerung zurückgenommen,droht mich in diesem Fall die Abschiebung?
was würdet ihr mir empfehlen ? Ausbildung oder soll ich mich doch lieber um einen Studienplatz bemühen um die Abschiebung zu vermeiden!

Danke im Vorraus
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Aras
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Antwort #3 - 04.08.2014 um 08:35:24
 
Bei sowas muss man eigentlich cool bleiben.

Ich würde jetzt an deiner Stelle mit einem Anwalt sprechen. Du hast kein Einkommen, also kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein holen und zum Anwalt gehen...

Ich würde jetzt ehrlich gesagt nichts mehr unterschreiben, ohne genau zu wissen was drin steht. Und selbst wenn ich das verstehe, würde ich das einem Anwalt vorlegen...

Du kannst ja deine Noch-Frau wegen versuchter Nötigung anzeigen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Dann hast du das zumindest deinerseits polizeilich dokumentiert. Wenn dann ihre Anzeige kommt, dann ist es Aussage gegen Aussage. Am Besten druckst du das obige Gesprächsprotokoll und reichst es bei der Anzeige ein. Lass dich nicht von der Polizei abwimmeln.

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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.08.2014 um 10:31:07
 
Aras schrieb am 04.08.2014 um 08:35:24:
Du kannst ja deine Noch-Frau wegen versuchter Nötigung anzeigen.

Und zu *was* nötigt sie ihn?
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Aras
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Antwort #5 - 04.08.2014 um 10:37:17
 
Falsche uneidliche Aussage des Trennungszeitpunkts vor dem (Scheidungs-)gericht. § 153 StGB.
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Antwort #6 - 04.08.2014 um 10:40:31
 
Aras schrieb am 04.08.2014 um 10:37:17:
Falsche uneidliche Aussage des Trennungszeitpunkts vor dem (Scheidungs-)gericht.

Das ist das was die Frau laut Text machen möchte. Sie nötigt aber nicht den TE dies zu tun.
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Aras
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Antwort #7 - 04.08.2014 um 10:45:43
 
Da hast du Recht. Er sollte aber dem nicht unbewusst dem zustimmen.
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Eduard
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Antwort #8 - 04.08.2014 um 11:06:53
 
Ein Straftat von seiten der Frau sehe ich zur Zeit noch nicht, wenn sie allerdings ihre Pläne in die Tat umsetzt und den TS bei der Einbürgerungsbehörde anschwärzt, macht sie sich der falschen Verdächtigung schuldig, §164 StGB.
Und natürlich §153 StGB, wenn sie im Gerichtstermin Falschangaben zum Trennungszeitpunkt macht.

Ob hier die Rücknahme der Einbürgerung droht - ich bezweifle es. Es ist ja nicht so, dass der Scheidungsantrag gleich nach der Einbürgerung eingereicht wurde, sondern es ist mittlerweise ein halbes Jahr vergangen. Rückdatierungen von Trennungszeiten sind bei Scheidungen weitverbreitet, von daher könnte ich mir vorstellen, dass das nicht einmal vom Familiengericht weitergeleitet wird.
Wenn der TS der Rückdatierung widerspricht, dürfte er auf der sicheren Seite sein.

Übrigens:
Zitat:
Jetzt will sie mich raushaben

Dem muss man auch nicht zustimmen.
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