Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung aus dem Ausland (Gelesen: 1.528 mal)
Holzschuher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I'm a soul man


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung aus dem Ausland
25.07.2014 um 16:26:44
 
Hallo,

Drittstaatler, verheiratet mit deutschem StA, schon über 20 Jahre im Bundesgebiet lebend.

Die Eheleute verbringen sowohl viel Zeit im Bundesgebiet, wie im Drittstaat.

Drittstaatler möchte nun gerne eingebürgert werden. Geht das auch aus dem Ausland nach § 14 StAG?
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Peter H.
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.240

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Antwort #1 - 25.07.2014 um 16:34:30
 
Als extreme, sehr selten Ausnahme vielleicht.

Bekannt aus Funk und Fernsehen? Viele Verdienste für Deutschland? Sonst eher unwahrscheinlich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Holzschuher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I'm a soul man


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Antwort #2 - 25.07.2014 um 16:39:12
 
Hallo,

Danke! Was würde passieren, wenn Drittstaatler, bei einem mehrmonatigen Aufenthalt im Drittstaat - nach über 6 Monaten wird der Aufenthalt zu einem "gewöhnlichen" (-> nach § 51 Abs. 2 ja kein Problem) - einfach zur deutschen Auslandsvertretung geht und einen Antrag auf Einbürgerung stellt?
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Peter H.
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.240

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Antwort #3 - 25.07.2014 um 16:46:58
 
Dann würde die AV das ganz unbeeindruckt annehmen und an die allein zuständige Behörde in Köln weiterleiten. Nur diese entscheidet.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/zust.htm

Hier die Hinweise einer Auslandsvertretung zu den Voraussetzungen:
http://www.bruessel.diplo.de/contentblob/1490100/Daten/55935/DownloadDatei_merkb...
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Holzschuher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I'm a soul man


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Antwort #4 - 01.08.2014 um 13:40:55
 
Hallo,

sorry für die späte Reaktion -> vielen dank für Eure hilfreichen Antworten!!
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Peter H.
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema