Einbeck schrieb am 25.07.2014 um 23:11:35:Was ist denn eine "Sachaufsichtsbeschwerde"?
Warum immer gleich mit Kanonen schiessen?
Hallo,
ein formloser Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung.
Der kleine Bruder der "Dienstaufsichtsbeschwerde".
Hätte angenommen, dass diese sogar im AA bekannt wäre...
Insofern ist dies, als eines der geringsten Beschwerdemittel, alles andere als eine "Kanone", oder?
Zitat:Wir wissen doch wenig Genaues, Ausgang ist.. es wurde an mich "herangetragen"...
Aus diesem Grund habe ich darauf hingewiesen, dass der Vorgang im geschilderten Ablauf / inhaltlichen Tenor verifiziert werden sollte.
Denn grundsätzlich...
Zitat:Empfehlung schriftlich per E-Mail kurz bei der Botschaft nachfragen und mal sehen was als Antwort kommt und mit welcher Begruendung..
und dann koennt Ihr immer noch die Kanonen auspacken..
...stimme ich Dir darin zu. Allein mir fehlt der Glaube, dass man im konkreten Fall, also bei der betreffenden
AV in Nairobi, Antworten per Mail oder, bei persönlicher Intervention vor Ort, einen
zuständigen Entsandten (also nicht HOD...) zu Gesicht bekommt. Ist aber nur meine subjektive Bewertung eigener Erfahrungen.
Zitat:Originale sollte man zurueckbekommen koennen
Eben.
Zitat:...meines erachtens ist hier noch ein Vorgang/Antrag offen, dann gebe ich so einfach auch keine Unterlagen zurueck..
Völlig korrekt. Würde ich auch nicht.
Jedoch, immer vorausgesetzt, der Sachverhalt trifft real so zu, wie geschildert:
Dann stelle ich dem Antragsteller kein Ultimatum, indem ich ihn zu nötigen versuche, den gestellten Antrag zurückzunehmen, damir dieser an seine benötigten Originalunterlagen herankommt.
Sondern dann weise ich ihn vorher auf mögliche Folgen hin, nämlich auf die, dass sein Antrag dann nicht bearbeitet werden kann oder abgelehnt werden muss.
Besteht er dann auf die Aushändigung, lehne ich seinen Antrag ab - mit ordentlicher Rechtbehelfsbelehrung.
Das, und nur das, kann meiner Meinung nach der richtige Weg sein.
Meine eigene Behörde, und ich als Teil dieser, arbeitet jedenfalls so.
Zitat:von Originalen kann man auch Doppel oder Kopien bei Antragstellung abgeben.. ueblicherweise kann man weitere Abschriften des Geburtseintrages von den Behoerden erhalten die man abgeben kann.. selten wird bei Geburt auch nur ein einziges Exemplar ausgehaendigt (selbst im Ausland)..
Nun - meine Frau hat seinerzeit nur eine einzige Geburtsurkunde ihres Sones erhalten.
Meine Frau hat, bei dem Antrag
FZF ihres Sohnes zu uns, bei der
AV in Nairobi durchaus das Original der Geburtsurkunde zum Antrag mit aushändigen müssen.
Mir behagte dies nicht, ich ließ sie extra nachfragen und habe diesbezüglich persönlich, anlässlich einer Intervention wegen Nichtannahme ihres Antrags ("too late, Lunchtime" - trotz Termins 2 Std. vorher und wartens seit 2 Std. ...) persönlich mit der dt. OK gesprochen. Diese bestand auf Abgabe des Originals.
Zitat:Originale kann man ja nach anfertigen von Kopien zurueckgeben..
Hätte ich auch angenommen. War mir auch so bekannt, da andere AVen dies so handhaben.
Die in Nairobi offensichtlich nicht.
Und deswegen, "Lieber Herr Einbeck" (wie man sich wohl so schön innerhalb des AA anspricht), wegen all meiner Erfahrungen mit AVen vorher und der in Nairobi im Speziellen, hört sich der geschilderte Sachverhalt des
TS für mich persönlich(!) plausibel an. Und aufgrund all dessen betrachte ich auch den Versuch eines Kontakts per E-Mail hier, in diesem Einzelfall(?), als nicht mehr zielführend und die Ausübung sanften Drucks, über den Bürgerservice oder mittels der Sachaufsichtsbeschwerde, als das Mittel der Wahl.
Wie gesagt - zumindest in diesem geschilderten Fall und immer vorausgesetzt, die Schilderung entspricht dem tatsächlichen Geschehensablauf.
Just my two cents.
Gruß