Reisen inner- und außerhalb des Schengenraums mit Fiktionsbescheinigung
Hallo zusammen,
ich wende mich an die Community hier, weil ich nicht mehr weiter weiß.
Kurz zur Beschreibung der Umstände:
Meine weißrussische Freundin und ich (deutsch) werden heiraten.
Termin: 17.10.2014
Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist gültig bis: 30.09.2014 (aktueller Grund: Studium)
Jetzt haben wir aber einen Mallorca Urlaub gebucht: 21.09. - 01.10.
Außerdem wollen wir mehr oder weniger direkt nach der Hochzeit nach Weißrussland fahren (Auto): ca. 20.10. - 28.10.
Soweit so gut. Ich habe das dem Ausländeramt so geschildert und die meinten, das wäre kein Problem, sie würden für die Zeit ab 30.09. bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels wegen Heirat eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Wir müssten nur sehen, dass wir uns die vor unserem Mallorca Urlaub rechtzeitig abholen, dann können wir damit auch Reisen. Wie ich jetzt durch die Recherche hier im Forum herausfinden konnte, scheint das auch kein Problem zu sein, wenn die
FB nach §81.4 ausgestellt wird (wovon ich ausgehe) und man den ungültigen Aufenthaltstitel (natürlich mit zugehörigem Reisepass) mitführt.
So, und nun kommt die Spezialität, bei der ich eure Meinungen bzw. Hilfe benötige:
Da im aktuellen Reisepass meiner Freundin ihr Name aufgrund der Transkription (kyrillische nach lateinische Buchstaben) ziemlich falsch/verschroben steht, hat sie nun die Änderung des Namens beantragt. Einhergehend damit ist natürlich dann ein neuer Pass.
Dieser Pass wird laut weißrussischem Konsulat im September abholbereit sein.
Die Frage ist aber: Was dann? Wenn sie den neuen Pass abholt, muss sie natürlich den alten Pass abgeben. Für den neuen Pass hat sie also dann keinen gültigen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde könnte ihr zwar dann für den neuen Pass auch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, aber ich vermute dann nur nach §81.3, weil §81.4 trifft ja dann nicht mehr zu (es gibt ja keinen alten Aufenthaltstitel, der zum Pass passt).
Hätte mir als Alternative auch schon gedacht, dass wir nicht einfach nochmal einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, schließlich wäre sie auch ohne Heirat für ein weiteres Semester ihres Studiums aufenthaltsberechtigt.
Hier seh ich aber das Problem, dass so ein Aufenthaltstitel bei unserer Ausländerbehörde schonmal 4 Wochen dauern kann, wir den neuen Pass aber erst im September vorliegen haben (wann genau ist unklar) und wir ja am 21.09. nach Mallorca in Urlaub fliegen.
Ihr seht, verzwickte Situation. Kann hier jemand einen Tipp abgeben, wie man die Situation am besten lösen könnte?
Danke und viele Grüße,
Flokko