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Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel II (Gelesen: 2.597 mal)
Themen Beschreibung: Heirat und Scheidung in Holland
khanrana
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i4a rocks!


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel II
21.07.2014 um 10:26:11
 
Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problem und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

Ich habe vor einigen Jahren in Holland geheiratet und wurde in Holland(Utrecht) geschieden.

Da ich nun in Deutschland heiraten will, verlangt meine Standesbeamtin eine Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel II.

Was ist das denn für eine Bescheinigung? Kann mir hier jemand eventuell Tipps geben woher ich diese bekomme und wie das Verfahren aussieht um diese Bescheinigung zu erhalten.

Bin über jede Hilfe dankbar.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel II
Antwort #1 - 21.07.2014 um 11:31:23
 
Die geschiedenen Ehegatten können bei dem Scheidungsgericht eine Bescheinigung gem. Art. 39 EheVO beantragen. Diese Bescheinigung wird dann zusammen mit dem Scheidungsurteil den Behörden in dem anderen Mitgliedsstaat vorgelegt, wenn eine Scheidung bewiesen werden muss (z.B. bei der Bestellung des Aufgebots für eine erneute Heirat).

Der notwendige Inhalt der Bescheinigung ist im Anhang I der EheVO geregelt. Es sind förmliche Angaben über das Scheidungsverfahren, z.B. Name und Adresse der Parteien, Ort der Eheschließung, Aktenzeichen des Gerichts, Art der Scheidung etc..
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