uwe1122 schrieb am 25.07.2014 um 16:13:41:Hat sich geklärt,die deutsche Scheidung wird nach Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung anerkannt.
Noch mals Danke für die Antworten.
Update
Ich habe das deutsche Scheidungsurteil legalisieren und übersetzen lassen,um es auf dem Generalkonsulat von Thailand in Frankfurt beglaubigen zu lassen.
Dort teilte man mir dann mit,das ich als Deutscher nirgendwo in Thailand registriert bin,und es kein Gericht oder eine Behörde gibt,welches für mich in dieser Angelegenheit zuständig ist,und mir bestätigt, das meine Ehe in Thailand,aufgrund meines deutschen Scheidungsurteil, nicht mehr registriert ist,oder der Eintrag gelöscht wurde.
Das Standesamt könnte gerne bei uns anrufen,und wir klären das dann.
Das habe ich dann der Standesbeamtin so weiter gegeben,und die Antwort war :
Ich rufe nirgendwo an.sie müssen dafür einen Beweis bringen ,das ihr Heiratseintrag in Thailand gelöscht worden ist oder dieses nicht möglich ist.
Also ich brauch jetzt eine Bescheinigung,das es keine Bescheinigung gibt.
Nur wer macht sowas wenn keiner dafür zuständig ist ?
Als ich dann wieder zu Hause war klingelte mein Handy und ihr Name erschien auf dem Display.
Ich sollte nicht meinen sie würde mir nicht glauben ,nein ich habe mir ja Mühe gegeben um den Nachweis zu erbringen,sie bot mir eine Eidesstaatliche Versicherung an,um meine Ledigkeit in Thailand zu beweisen.
Ich flieg nächste Woche eh nach Thailand sagte ich ihr,und werde sehen was ich noch tun kann
,wenn nichts geht, wovon ich ausgehe,dann machen wir die EV.
Dann habe ich ca. 200€ Kosten gehabt für eine nicht benötigte Legalisation, Übersetzung und
500KM Fahrt ,durch Unkenntnis einer Standesbeamtin,von dem Zeitverlust ganz zu schweigen.