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Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht? (Gelesen: 11.764 mal)
dummdoddeli
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19.07.2014 um 21:36:46
 
Guten Abend!


Ich habe einige Fragen die mir seit Tagen nicht aus dem Kopf gehen. Ich habe das Internet von oben bis unten durchsucht und vielleicht auch antworten gefunden,  allerdings werde ich innerlich keine Ruhe geben bis mir jemand bestätigt was ich verstanden habe.


Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe vor kurzem einen irakischen Staatsbürger geheiratet. Da er nirgends mit seinem Pass einreisen darf und kann, haben wir im Irak geheiratet.

Nun lebt mein Mann in der Türkei weil es das einzige Land ist, das unter vielen Bedingungen Iraker rein lässt.
Ich als deutsche hab meine Sachen gepackt und bin nun auch in der Türkei.  Natürlich nur als Besucherin. Mein Mann lernt derweilen deutsch um den Ehegattennachzug zu beantragen.  Es fehlt nur noch das Sprachzertifikat.

Vor kurzem hat mein Papa uns zur Hochzeit Flitterwochen in ein Land unserer Wahl geschenkt. Wir haben uns für Österreich entschieden.

Nach einer Surftour im Internet fand ich raus, das Angehörige von EU-Bürgern (was ich als deutsche ja bin?) kein Visum bei der Einreise in ein Schengenstaat brauchen, sollten sie mit dem EU-Bürger selbst reisen und einen Nachweis für die Verwandtschaft ( in meinem Fall Heiratsurkunde) bei sich haben.

Da mein Mann Iraker ist wollte ich kein Risiko eingehen und hab zur Sicherheit das österreichische Generalkonsulat angerufen.

Die meinten ich sollte ein Visum beantragen (muss!), da mein mein I R A K E R ist.
Die nötigen Unterlagen wären:

- Meldebestätigung
- Kopie meines Reisepasses
- Heiratsurkunde
- 2 Biometrische Passbilder


Wir haben gleich einen Termin nach zwei Tagen bekommen. (Was ich toll fand)

Im Generalkonsulat angekommen, wurden unsere Unterlagen entgegengenommen.
Auf meine Frage wie lange das dauern würde meinte die nette Dame zwei Wochen weil man einen irakischen Pass erst konsultieren muss, bevor man ein Schengen Visum ausstellen darf.

Wir sollten noch folgende Dokumente nachhreichen,  Da ein einreichen des Visums mit diesen Unterlagen höchstwahrscheinlich auf eine negative Antwort hinauslaufen wird.

- Krankenversicherung
- Ausreichende Finanzielle Mittel
- Schülerbestaetigung/ Studentenausweis
- Hotelreservierung
- Flugtickets

Das hat mich sehr enttäuscht. Vorallem weil sich so unsere Reise verspätet.  Dabei war ich mir so sicher dass diese Unterlagen für Angehörige von Staatsbürgern nicht verlangt werden.

Nun meine Fragen:

1. Was bedeutet "einen Pass konsultieren"?

2. Kann man ein Schengen Visum ablehnen, nur weil der Antragsteller im Besitz eines irakischen Passes ist?

3. Wer entscheidet uber die Vergabe des Visums? Die Frau die den Antrag entegennahm?

4. Die Reiseversicherung die ich hinbekommen habe ist folgende: Mein Papa hat sie vom ADAC geholt. Drin steht : ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland.  Erstversicherung, Ablaufvertrag
-Ganz unten steht: "Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Bei Einreise über ein Land, das dem Schengen Abkommen beigetreten ist, besteht befeits für die Durchreise durch dieses Land Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Wird nach einreise von Deutschland aus eine Reise begonnen, besteht Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland, den aussereuropaischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie den kanarischen Inseln, Azoren ind Madeira."
Gilt diese Versicherung oder nicht?  Das.mit dem Deutschland macht mich unsicher.
5. Habe ich keine Schulbescheinigung. Ich beginne in einem Monat ein einjähriges Praktikum und habe nur ein Bescheid dafür.  Geht das? Reicht das?
6. Kann das Visum nach einreichen der kompletten unterlagen abgelehnt werdeb? Mein Mann war noch nie im Ausland, das heisst noch nie im Schengener Raum.

Ich habe jetzt total angst dass das Visum abgelehnt wird. Das macht mich total kirre, denn das würde für mich heißen, dass das Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt wird.

Das macht mir angst, denn ich bin schwanger und habe nicht vor meinen Mann, der zukünftige Vater eines deutschen Kindes in den Irak zurückzuschicken.

Bitte beruhigt mich indem ihr auf meine Fragen antwortet. 

Entschuldigt mich, ich rede einfach viel wenn ich aufgeregt bin.

Danke!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 19.07.2014 um 22:58:42
 
dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
...denn ich bin schwanger... 

Dann sollte Dein Mann, unter Nachweis der Schwangerschaft (Kopie vom Mutterpass), umgehend das Visum für die Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen. Damit entfällt auch der Sprachnachweis und Deine/Eure wirtschaftlichen Verhältnisse spielen ohnehin keine Rolle.
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Antwort #2 - 19.07.2014 um 23:12:50
 
Für die Erteilung eines normalen Schengenvisums nach Visakodex ist tatsächlich eine Regelabfrage (Konsultation) erforderlich.

Regelabfragen sind jedoch nicht zulässig bei den Ehegatten von EU-Bürgern (anderer EU-Staaten). Da gelten andere Bestimmungen.
Die Visa sind deklaratorisch.
Außer dem Visum dürfen keinerlei Unterlagen gefordert werden. (Neben dem Nachweis der Ehe, dem Paß und Paßbildern selbstverständlich.)


Soweit zu der Kurzreise.

Im Übrigen hat Saxonicus recht - Sprache lernen ist schön und gut, hier aber nicht erforderlich.
Beantragt so schnell wie möglich das Visum zur Geburt des deutschen Kindes.
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dummdoddeli
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Antwort #3 - 20.07.2014 um 00:22:41
 
Das ist alles schön und gut, aber was bedeutet denn konsultieren? Das hab ich immernoch nicht verstanden. Und warum hat sie diese Unterlagen dann gefordert?

Ein Visum für die Geburt eines deutschen Kindes wird doch eh nur für Frauen von deutschen Männern erteilt. Und selbst wenns auch für Männern erteilt wird, dann doch erst ab dem 7. SSM ?

Was benötigt man da für Unterlagen?  Kann mir jemand einen link posten?

Und das mit dem kurztrip: Kann ich also nach einreichen der erwähnten Unterlagen Hoffnung auf eine Zusage machen?
Und sollte abgelehnt werden woe soll ich mich verhalten? 

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Antwort #4 - 20.07.2014 um 05:11:11
 
dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Das ist alles schön und gut, aber was bedeutet denn konsultieren? Das hab ich immernoch nicht verstanden. Und warum hat sie diese Unterlagen dann gefordert?



Hallo,

alle Schengen-Länder haben sich vorbehalten, bei bestimmten (jew. auch unterschiedlichen) Nationalitäten / zu visierenden Pässen vor Erteilung eines für alle Schengen-Länder gültigen Visums für kurzfristige Aufenthalte konsultiert (gefragt) zu werden, da die Anerkennungslage von Pässen / Staaten nicht 100%ig harmonisiert ist oder sonstige Vorbehalte bestehen.

Gefordert wurden die entsprechenden Unterlagen möglicherweise, weil der betreffende MA der AV von einem normalen Schengen-Visum Kat. C ausgegangen ist?

Gruß
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dummdoddeli
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Antwort #5 - 20.07.2014 um 08:40:05
 
Manno, das macht mich ganz kirre. Also hatte sie nicht das Recht mich zurück zu weisen. 

Ich habe die Unterlagen nun alle besorgt. Soll ich sie einfach einreichen morgen oder soll ich sie darauf hinweisen ( was ich mehrmals getan hab und sie hat dann immer wieder gesagt aber wenn sie die unterlagen nicht einreichen wird das visum abgelehnt! ... )

Auf meine Frage hin, warum es denn abgelehnt wird wenn die erforderlichen Unterlagen für Angehörige von Unionsburgern eingereicht sind kam die schroffe Antwort: " Weil er Iraker ist! Niemand wird himmelhoch jauchzen wenn die deutsche mit dem Iraker nach Europa kommt, dass ist einfach so es gibt pässe die niemand will!"

Und deswegen meine frage: kann ein visum angelehnt werden, nur weil er.irkaer ist?
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namaskaram
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Antwort #6 - 20.07.2014 um 09:06:31
 
Hi,

ein Schengenvisum kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Ein Grund ist beispielsweise, dass die Rückkehrbereitschaft nicht ausreichend dargelegt wurde. Man also denkt, dass derjenige nicht wieder ausreisen wird. Und dein Mann hat ja vermutlich viele Gründe nicht wieder in den Irak zu wollen und in der EU zu bleiben, unter anderem auch dich als eine schwangere Ehefrau.

Das Problem mit dem nicht notwendigen Visum, wenn er mit dir als Deutsche einreist ist, dass ihr gar nicht erst ins Flugzeug gelassen würdet.

(Stressfreier wäre vermutlich ein schöner Urlaub in der Türkei und bald den FZF-Antrag stellen, damit er zu seinem ungeborenen deutschen Kind ziehen darf. Die Bearbeitung kann dauern.)

Viele Grüße
Anjali
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dummdoddeli
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Antwort #7 - 20.07.2014 um 09:19:28
 
Naja, aber wir haben einen Mietvertrag in der Türkei und er hat eine Aufenthaltsgenehmigung hier. Das heisst wenn, dann müsste er in die Türkei angeschoben werden. Rückflugticket ist auch gebucht.

Das heisst, dass ich mir das schengen Visum abschminken kann?

Wenns nach diesen Regeln läuft würde ich als Angstellter in ner Botschaft ( wenn ich denn darüber entscheide ) allen eine Ablehnung erteilen Grund: Mangelnde Rückkehrbereitschaft, wenn ich mal nen schlechten tag hab. Dad kanns ehrlich nicht sein.  Schockiert/Erstaunt

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planloser
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Antwort #8 - 20.07.2014 um 10:14:20
 
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Antwort #9 - 20.07.2014 um 11:44:34
 
dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 09:19:28:
Das heisst, dass ich mir das Schengen Visum abschminken kann? 

Aller Wahrscheinlichkeit nach ja, weil er die Rückkehrbereitschaft beim Vorhandensein einer deutschen Ehefrau und in Erwartung eines Kindes kaum überzeugend darlegen kann.

Stattdessen sollte er, wie bereits mehrfach empfohlen, die Visumsbeantragung zur Familienzusammenführung zum (deutschen ungeborenen) Kind intensiv forcieren.
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dummdoddeli
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Antwort #10 - 20.07.2014 um 12:00:30
 
Aber das Konsulat weiss nichts von meiner Schwangerschaft.  Nichtmal meine Eltern wisssn es und ich habe noch keinen Mutterpass.

Es war lediglich ein vom Drogerie gekaufter Urintest.

Er muss im September zurück in den Irak um Angelegenheiten seines Erbes ( über 1, 2 Millionen Dollar ) zu klären. 

Sollte ich diese Unterlagen einreichen oder erst auf eine Antwort warten?

Mietvertrag + Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei nicht ausreichend?
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Antwort #11 - 20.07.2014 um 12:24:59
 
dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 12:00:30:
Aber das Konsulat weiss nichts von meiner Schwangerschaft.

Dann kann er auch nicht erwarten, dass seinen Visumsantrag entsprochen wird, denn auf ein Schengenvisum hat er keinen Rechtsanspruch, auf ein Visum zur Familienzusammenführung allerdings schon.
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dummdoddeli
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Antwort #12 - 20.07.2014 um 12:36:11
 

Hab ich das falsch verstanden?




http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/living_and_working_in_the...


Darin steht das Familienangehörige die gleichen recgte haben wie der eu Bürger selbst. Weiter heisst es:
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Antwort #13 - 20.07.2014 um 13:19:55
 
dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Nach einer Surftour im Internet fand ich raus, das Angehörige von EU-Bürgern (was ich als deutsche ja bin?) kein Visum bei der Einreise in ein Schengenstaat brauchen, sollten sie mit dem EU-Bürger selbst reisen und einen Nachweis für die Verwandtschaft ( in meinem Fall Heiratsurkunde) bei sich haben. 


richtig.
WEnn du mit ihm an der EU Grenze auftauchst, dann *muss* ihm ein einfaches Einreisevisum ausgestellt werden.
Wie du aber mit ihm an der Österreichischen Grenze auftauchen willst, bleibt Euch überlassen. In ein Flugzeug kommt er ohne Visum nicht, daher sollte er das vor dem Einchecken haben.

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
- Schülerbestaetigung/ Studentenausweis
- Hotelreservierung
- Flugtickets 


irrelevant (sind aber ein Indiz für die Angaben, die Ihr gemacht habt)

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Die meinten ich sollte ein Visum beantragen (muss!), da mein mein I R A K E R ist.


Blödsinn, DU kannst kein Visum benatragen, weil du keines brauchst.
ER muss sein Visum beantragen. ER ist der Antrasgteller, NIEMAND sonst.
Gemeinst ist aber, dass Deine Unterlagen als Nachweis noptwendig sind, damit er das Visum bekommt.

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
2. Kann man ein Schengen Visum ablehnen, nur weil der Antragsteller im Besitz eines irakischen Passes ist? 


jain
nein, nicht allein wenn der Pass *irakisch* ist
ja, wenn der Pass nicht echt/gültig ist, und ja: wenn einzelne Länder den irakischen Pass nicht anerkennen, dann werde diese Länder ausgeschlossen.

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
3. Wer entscheidet uber die Vergabe des Visums? Die Frau die den Antrag entegennahm? 

üblicherweise nein

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Gilt diese Versicherung oder nicht?

du kannst doch lesen?
Die Versicherung gilt in D oder wenn man von D aus in die anderen EU Länder reist.
Nicht, wenn man nach A will und in A bleibt.

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
denn das würde für mich heißen, dass das Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt wird. 

Heiratsvisum?
das wird zu 100% abgelehnt, da ihr bereits verheiratet seid.
Ein FZF Visum zur Ehefrau oder Kind ist aber was anderes als ein Heiratsvisum

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Ein Visum für die Geburt eines deutschen Kindes wird doch eh nur für Frauen von deutschen Männern erteilt.

Ach, wenn du alles weisst, dann brauchst du nicht fragen?
Falsch, ganz ganz falsch.
dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Und selbst wenns auch für Männern erteilt wird, dann doch erst ab dem 7. SSM ? 

ja eben, zur Geburt. (oder früher bei Risikoschwangerschaft)


dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 08:40:05:
Und deswegen meine frage: kann ein visum angelehnt werden, nur weil er.irkaer ist? 


nein

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 09:19:28:
das schengen Visum abschminken kann?


Ein "Schengenvisum" wohl ja, aber nicht ein FZF Visum oder ein einfaches Einreisevisum in ein EU Land (NICHT Deutschland, da du Deutsche bist)

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 12:36:11:
Darin steht das Familienangehörige die gleichen recgte haben wie der eu Bürger selbst.



ja, (aber nicht im "eigenen Land") ... Ihr müsst nur erstmal in dieses Land kommen (oder an die Grenze)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 20.07.2014 um 13:27:12
 
Von ihnen kann gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 ein Visum für einen Kurzaufenthalt verlangt werden.

Das Pronomen "ihnen" steht für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und einen Unionsbürger begleiten..

Das Modalverb "kann" heißt nur, dass man nicht von allen Ausländern ein Visum verlangen muss, da es Ausländer (Nicht-EU Bürger) gibt, die kein Visum brauchen. Man braucht also den richtigen Pass.

Ein Iraker braucht ein Visum, um sich in Europa aufzuhalten, egal wie lange er zu bleiben gedenkt. Ist leider so. Ich bin selber Afrikaner, darf auch nicht ohne Visum nach Deutschland/Europa, egal wie viele deutsche Frauen ich eheliche. Wir haben leider den falschen Pass.

Ich glaube, die Experten hier im Forum, sie haben bereits alles gesagt, was Ihr tun musst. Ich wünsche Euch viel Glück.

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