Petersburger schrieb am 19.07.2014 um 11:01:55:Ein Praktikum ist eigene Tätigkeit des Praktikanten. Er verrichtet irgendwelche Aufgaben - und seien es auch nur blanke Hilfstätigkeiten wie Kopieren, Abheften oder dergleichen.
Ok, verstehe, dafür braucht man also schon eine Arbeitserlaubnis, auch wenn es dafür keine Geld gibt.
Petersburger schrieb am 19.07.2014 um 11:01:55:Wer aber nur mal ein paar Stunden "in den Betrieb schaut" oder einige Tage oder Wochen hospitiert, der leistet kein Praktikum.
Man leistet keinerlei Arbeiten (hält im besten Fall niemanden anders von seiner Arbeit ab), braucht also auch keine Arbeitserlaubnis.
Man sollte das dann aber auch nicht Praktikum nennen.
Ok, danke Dir für die Auskünfte.
Ein klein wenig anderes Thema: wir haben ab und zu von unserer Chinesischen Tochtergesellschaft Kollegen bei uns arbeiten. Ich habe nie nach dem Aufenthaltsstatus gefragt, aber sollten sie "nur" ein Schengen-Visum haben, wäre dann ja die Tätigkeit, egal ob sie von der Chinesischen Tochter oder der deutschen Mutter bezahlt werden, ja illegal - oder? Dto. wenn das als "normale Dienstreise" (also sie nehmen nur an Besprechungen teil) deklariert wäre, wofür sie aber i.d.R. zu lange hier wären.