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Ledigkeitsbescheinigung für iranische Staatsbürgerin (Gelesen: 10.454 mal)
marquito_88
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15.07.2014 um 19:20:00
 
Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Anliegen weiterhelfen an dem ich und meine iranische Verlobte derzeit verzweifeln:

Für unsere Eheschließung in Deutschland müssen wir für sie zur Anmeldung eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, um durch das OLG einen Entfall des Nachweises eines Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen.

Wir haben vom Standesamt im Iran, wo sie derzeit noch lebt, eine Urkunde bekommen und nach der erfolgten Übersetzung wurde uns vom Justizministerium die Vorbeglaubigung verweigert mit dem Hinweis, dass das Dokument noch vom Aussenministerium gestempelt werden muss. Die Vorbeglaubigung brauchen wir für die deutsche Botschaft.

Daher , nachdem uns an vielen Stellen im Iran widersprüchliche Aussagen seitens der Behörden gemacht wurden:

- Wer kann uns den Prozess beschreiben wie und wo wir diese Ledigkeitsbescheinigung im Iran erhalten?

- An welche Ämter im Iran müssen wir uns wenden und gibt es eine genaue persische Bezeichnung für das Dokument und die Ämter?

- Was müssen wir machen um alles beglaubigt zu bekommen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Marquito_88
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Aras
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Antwort #1 - 15.07.2014 um 20:03:24
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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marquito_88
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Antwort #2 - 15.07.2014 um 20:23:34
 
Hallo,

Ja, die beiden Links kenne ich schon. Wir haben jedoch Probleme die iranische Bescheinigung zu bekommen. Griesgrämig
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Antwort #3 - 09.08.2014 um 18:18:54
 
wir haben dasselbe Problem grade
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Antwort #4 - 09.08.2014 um 18:29:19
 
Woran hapert es? Warum könnt ihr keine  گواهی تجرد bekommen?
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Antwort #5 - 09.08.2014 um 22:20:07
 
meine Verlobte hat keinen Plan welche Behörde im Iran so etwas wie eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt
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Aras
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Antwort #6 - 09.08.2014 um 23:25:29
 
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marquito_88
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Antwort #7 - 15.08.2014 um 11:47:49
 
Hallo zusammen,

Wir haben das Problem mittlerweile gelöst und auch die Ehe komplett beim Standesamt angemeldet Smiley

Meine Verlobte hat die Unterlagen beim iranischen Ministerium für Auslandsiraner und Registrierung im Department des Inneren bekommen.

Schick deiner Freundin einfach die folgende Antwort hier, da der Name doch ein bisschen zu kompliziert zum Übersetzen ist:


اداره امور هویتی ایرانیان مقیم خارج کشور، که زیر مجموعه ثبت احوال،  و وزارت کشور هست.
این اداره در تهران هست، من حضورا مراجعه کردم اما گفتن که میشه درخواست اینترنتی هم داد در وبسایت اداره.  میشه گوگل کنید تا پیدا شه.‎

Als Tipp kann ich euch auch geben bei der deutschen Botschaft direkt bei der Rechtsabteilung einen Termin zur Legalisation anzufragen. Die waren super hilfsbereit und haben auch die eidestattliche Erklärung gemacht. Falls wir dir noch weiter helfen können, einfach melden Smiley
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Antwort #8 - 08.06.2015 um 11:02:43
 
Könnt ihr mir helfen, das genauer zu dokumentieren?

- Reise nach Teheran für die Ledigkeitsbescheinigung; die geben einem dann ein Blatt Papier in Farsi.
- Das muss man jetzt zusammen mit dem Shenasname legalisieren lassen.
- Also mit Shenasname und Ledigkeitsbescheinigung zu einem privaten (aber beim Justizministerium registriertem, offiziellem) Übersetzungsbüro.
- Anscheinend kümmern sich manche Übersetzungsbüros um den gesamten Prozess einschliesslich bei der deutschen Botschaft legalisieren.
- Falls das nicht der Fall ist, muss man die Dokumente beim Außenministerium "beglaubigen" lassen. Wo muss man dazu hin?
- Anschliessend zur Deutschen Botschaft um die "Vorbeglaubigung" bestätigen zu lassen (Merkblatt http://www.teheran.diplo.de/contentblob/2742780/Daten/4085537/MB_Legalisation_DL...).

Das ist das Prozedere, das ihr alle gemacht habt?

Zitat:
Die waren super hilfsbereit und haben auch die eidestattliche Erklärung gemacht.


Um welche eidesstattliche Erklärung geht es dabei?

Laut Merkblatt will das OLG München für die Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis (Info: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...) "Eigene eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und zur Anzahl der
Vorehen, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten". Meinst du die?

Ein Abgeben vor dem deutschen Standesbeamten scheint ja unmöglich. Ich habe sowohl das Standesamt gefragt auch als das OLG selbst, und beide meinten, das wäre kein Problem, das macht man dann "nachher". Ich vertraue dem trotzdem nicht; "nachher" hat das OLG ja gar nichts mehr damit zu tun.

Dann ist da auch noch die Sache mit der "speziellen Erlaubnis des Aussenministeriums" die eine Iranerin angeblich braucht, um einen Ausländer zu heiraten (Merkblatt: http://www.teheran.diplo.de/contentblob/4261482/Daten/4406190/NEU_Merkblatt_Ehes...). "Bei Nichtbeachtung
dieser Vorschrift kann der Mann mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden".

Braucht man die auch wenn man im Ausland heiratet? Habt ihr die auch? Wer überprüft die wann?

Würde mich über hilfreiche Infos sehr freuen.
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Antwort #9 - 08.06.2015 um 14:29:21
 
Hallo,

du hast mich per PN um Unterstützung gebeten.

Also ich kann dir da in deinem Fall kaum handfeste Ratschläge zur Praxis geben sondern nur theoretisches Wissen aus Büchern.

Zu beachten ist, dass diese Regelungen im iranischen Zivilgesetzbuch nur für schiitische Iranerinnen und Iraner gelten. Bist du bspw. Sunnit, dann gilt eben sunnitisches Eherecht und seine Ehehindernisse, das eben nicht im iranisch-schiitischen Zivilgesetzbuch kodifiziert ist. Regelungen wie § 1060 iZGB gelten aber auch für sunnitische, zoroastrische, christliche oder jüdische Iranerinnen.

Ich gehe aber auch davon aus, dass mit der Eidesstattlichen Versicherung die Erklärung über Familienstand und zur Anzahl der Vorehen gemeint ist. Das nachher abzugeben macht ja keinen Sinn, da man ja erst mit geklärten Unterlagen das Heiratsvisum bekommt.

Worauf du achten solltest, wäre ggf. die Zustimmung des Vaters bzw. Großvaters schriftlich einzuholen. Dann kannst du nach der standesamtlichen Heirat in München die schiitische Eheschließung unproblematisch anschließend erledigen... falls das gewünscht ist. Falls diese nicht mehr leben oder die Frau bereits ihre Ehemündigkeit nach iranischem Recht durch eine Vorehe bereits erworben hat, dann ist diese Erlaubnis nicht einzubringen.

Bezüglich der Erlaubnis nach Artikel 1060 iZGB:

Ich habe in der deutschen Übersetzung des iranischen Strafgesetzbuches (Dr. Silvia Teilenbach, Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Strafrecht, 1996) keine Strafe für das Nichteinholen der Erlaubnis gefunden. Das kann aber in einem anderen Gesetz geregelt sein. Z.B. in der Verordnung über die Eheschließung von iranischen Frauen mit nichtiranischen Staatsangehörigen, erlassen im 7. Monat des Jahres 1345 bzw. September 1966.

§ 1060 iZGB lautet:

Zitat:
§1060 Die Eheschließung einer Iranerin
mit einem ausländischen Staatsangehörigen
ist, auch in den Fällen, in denen dieser Ehe kein
gesetzliches Hindernis entgegensteht, von einer
besonderen Erlaubnis seitens des Staates
abhängig.


Laut Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling ist das Einholen der Erlaubnis beim Innenministerium einzuholen. Du schriebst vom Außenministerium. Das Merkblatt von der Botschaft sagt auch Innenministerium. Wird die Erlaubnis nicht eingeholt, dann ist die Ehe trotzdem gültig. Es droht nur eine Verwaltungsgeldstrafe.

Sinn und Zweck des § 1060 iZGB ist es, wohlhabende iranische Frauen, die über industrielle Produktionsmittel oder Agrarflächen etc. verfügen ggf. zu zwingen diese vorher zu verkaufen um so potentiellen feindlichen Einfluss von Ausländern auf den Iran zu unterbinden. Außerdem gibt es ja Fälle, in denen durch Eheschließung die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes erhält. In diesem Fall verliert die Ehefrau die iranische Staatsangehörigkeit (§987 iZGB) und wäre definitiv gezwungen ihren Besitz in Iran zu liquidieren (§987 iZGB Anmerkung B). Insbesondere aufgrund des zweiten Falles muss man die Erlaubnis einholen. Der Iran will nämlich kontrollieren ob die Frau die Staatsangehörigkeit verliert oder nicht. Da deine Frau durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wird, sollte es eigentlich kein Problem sein.

Hoffe, das hilft dir weiter. Mir ist bewusst, dass ich hier von ausgehe, dass du den Islam angenommen hast und die Frau schiitische Iranerin ist und auch gewisse von mir angesprochenen Regelungen dem deutschen ordre public widersprechen. Aber es geht hier ja auch um iranisches Recht und die iranische Rechtslage ändert sich ja nicht durch Kritik hier im Forum.
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« Zuletzt geändert: 08.06.2015 um 14:42:11 von Aras »  
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marquito_88
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Antwort #10 - 08.06.2015 um 19:54:11
 
morgane schrieb am 08.06.2015 um 11:02:43:
- Reise nach Teheran für die Ledigkeitsbescheinigung; die geben einem dann ein Blatt Papier in Farsi.
- Das muss man jetzt zusammen mit dem Shenasname legalisieren lassen.
- Also mit Shenasname und Ledigkeitsbescheinigung zu einem privaten (aber beim Justizministerium registriertem, offiziellem) Übersetzungsbüro.
- Anscheinend kümmern sich manche Übersetzungsbüros um den gesamten Prozess einschliesslich bei der deutschen Botschaft legalisieren.
- Falls das nicht der Fall ist, muss man die Dokumente beim Außenministerium "beglaubigen" lassen. Wo muss man dazu hin?
- Anschliessend zur Deutschen Botschaft um die "Vorbeglaubigung" bestätigen zu lassen (Merkblatt http://www.teheran.diplo.de/contentblob/2742780/Daten/4085537/MB_Legalisation_DL...).


Also ..

- Die Ledigkeitsbescheinigung bekommst du nur in Teheran, wenn du diese für eine Eheschließung im Ausland verwenden willst. Die Behörde habe ich ja oben schon genannt

- Legalisieren lassen musst du quasi alle Dokumente und Übersetzungen welches das Standesamt und das OLG fordern. In unserem Falle waren das die Genehmigung des Vaters, Kopien des Passes, Ledigkeitsbescheinigung, Kopien des Shenasnahme. Dein Standesamt könnte evtl. noch mehr Dinge verlangen
- Das Übersetzungsbüro bei uns hat sich um die Abwicklung der Übersetzung + Vorbeglaubigung gekümmert. Die Legalisierung in der Botschaft müsst ihr dann schon selbst machen


Zu der Genehmigung des Vaters:

Die ist nicht zwingend gefordert im deutschen Standesamtwesen. Für uns gab es die Wahl zwischen der Genehmigung oder des Unterschreibens eines Papiers, dass sich meine Frau die Konsequenzen eine Eheschließung ohne Vaters Zustimmung bewusst ist
Wenn ihr eure Ehe jedoch auch im Iran registrieren wollt und auch die Familie besuchen wollt, werdet ihr um die notarielle Erklärung des Vaters nicht herumkommen ...

Zur Eidesstattlichen Erklärung:

Das OLG und Standesamt haben da schon recht. Es reicht aus wenn deine Frau diese Erklärung bei der Eheschließung in Deutschland unterschreibt. Uns hat die Botschaft das direkt angeboten es dort zu machen und daher haben wir es vorab gemacht zusammen mit der Legalisierung. Für die Anmeldung der Ehe stellt diese Erklärung eigentlich kein Hindernis dar.

Erlaubnis Auslandsministerium:

Die ist nur relevant für Eheschließungen im Iran selbst, bzw. du musst die Forderungen auch erfüllen können wenn ihr eure Ehe im Iran registrieren wollt. Die Forderungen sind in beiden Fällen gleich, bis auf den Nachweis der ausländischen Eheurkunde im zweiten Fall.

Grundsätzlich solltest du bei Reisen in den Iran und bei Ehe mit einer shiitischen Iranerin mindestest ins der Lage sein eine shiitische Eheurkunde nachzuweisen, besonders wenn du die Ehe nicht registriert hast.
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morgane
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Antwort #11 - 09.06.2015 um 14:41:48
 
Vielen Dank ihr beiden. Aras, die gesetzlichen Gegebenheiten im Iran interessieren mich sehr, super spannend.

Zitat:
Die Ledigkeitsbescheinigung bekommst du nur in Teheran, wenn du diese für eine Eheschließung im Ausland verwenden willst.


Jede Anreise nach Teheran, die man sich sparen kann, wäre gut. Eventuell kann man diese Ledigkeitsbescheinigung ja auch per Post beantragen; der Text deiner Frau spricht ja von einem Formular im Internet. Da haben wir auch was gefunden.

Dein Satz haben scheint zu implizieren, dass man eventuell in anderen Orten (im sabteahval?) etwas bekommen kann, dass dann aber für die Verwendung im Ausland nicht geeignet ist.

Wenn du weisst, welchen Namen dieses Dokument im Persischen hat, wäre das auch noch sehr hilfreich. Ich bin ein bisschen besorgt, dass wir irgendein Dokument bekommen, aufwendig legalisieren und nach Deutschland verfrachten, und das OLG dann meint, es wäre das falsche.

Zitat:
Die ist nur relevant für Eheschließungen im Iran selbst, bzw. du musst die Forderungen auch erfüllen können wenn ihr eure Ehe im Iran registrieren wollt.


Das würde einen Sorgenpunkte entfernen, prima.
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marquito_88
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Antwort #12 - 09.06.2015 um 19:21:50
 
morgane schrieb am 09.06.2015 um 14:41:48:
Jede Anreise nach Teheran, die man sich sparen kann, wäre gut. Eventuell kann man diese Ledigkeitsbescheinigung ja auch per Post beantragen; der Text deiner Frau spricht ja von einem Formular im Internet. Da haben wir auch was gefunden. 


Wir kennen die Variante mit der Internetbeantragung nicht, aber du wirst nicht drum herumkommen das Dokument persönlich abzuholen, bzw. deine Frau in diesem Falle. Siehe dazu hier:

https://www.sabteahval.ir/kharejeh/default-930.aspx

morgane schrieb am 09.06.2015 um 14:41:48:
anderen Orten (im sabteahval?)


Das sabteahval aus dem Ort deiner Verlobten bringt dir nur etwas wenn du im Iran heiraten willst. Für ausländische Eheschließungen ist dieses Amt in Teheran zuständig.

morgane schrieb am 09.06.2015 um 14:41:48:
Wenn du weisst, welchen Namen dieses Dokument im Persischen hat


.... govahiye tajarod
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