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Visabefreiung? (Gelesen: 4.679 mal)
Michaela85
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i4a rocks!


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14.07.2014 um 22:52:37
 
Hallo ihr Lieben
ich habe eine etwas spezielle Frage:
Ich lebe mit meinem Verlobten seit drei Jahren in der Karibik und wir wollen demnächst heiraten. Da er selbständig ist und beruflich auch in Europa Fuss fassen möchte, tauchte nun die Frage auf, ob er eine Erleichterung der Visaprozedur oder eventuell eine Befreiung erhalten kann, wenn wir demnächst verheiratet sind? Ich möchte nicht unbedingt nach Deutschland zurück und er wird oft alleine reisen, so wie er das momentan auch in der USA tut. Unser Lebensmittelpunkt wird weiterhin die Karibik sein. Hat jemand Rat? Vielen Dank!  Kuss
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.07.2014 um 09:06:56
 
Nein.

Für einen Aufenthalt in Deutschland musst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, für weitere Erleichterungen - sprich Freizügigkeit - in anderen EU-Ländern muss er Dich begleiten oder Dir nachziehen (alleine der Umstand dass ihr verheiratet seid nützt ihm nichts).
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Michaela85
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Antwort #2 - 16.07.2014 um 15:02:52
 
Und wie sieht das wohl aus mit einem Zweitwohnsitz? Wenn ich z.B.: einen Zweitwohnsitz (k.A. ob das überhaupt möglich ist) in Spanien haben würde und mein Mann würde nachkommen... Würde er dann einen Aufenthaltstitel erhalten, mit dem er Visafrei in Europa ohne mich reisen könnte?
Ich möchte das aus steuerlichen Gründen nicht in Deutschland machen, auch weil so arg kontrolliert wird und wir doch die meiste Zeit in Trinidad und Tobago und der USA verbringen wollen...
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planloser
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Antwort #3 - 16.07.2014 um 15:16:05
 
Grundsätzlich ginge das, wenn du als EU Bürgerin in einem anderen EU Land lebst kann dein Mann eine EU Aufenthaltskarte erhalten, diese ermöglicht ihm das visafreie Reisen innerhalb der Schengen-Staaten.

Allerdings musst dein Aufenthalt in Spanien den Vorgaben der EU Richtlinie EG 2004/38 entsprechen, meines Wissens musst du dir dann in Spanien ein "Certificado de Registro de Ciudadano de la Union" ausstellen lassen und dann kann dein Mann die EU Aufenthaltskarte bekommen. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmerin, als Selbstständige, als Rentnerin oder als Person, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreitet in Spanien aufenthältig sein, einfach so wird nicht reichen.

BTW: Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum werden immer kontrolliert, nicht nur in Deutschland.
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Aras
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Antwort #4 - 16.07.2014 um 15:37:20
 
Er soll einfach weiterhin Business Visa beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Michaela85
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Antwort #5 - 16.07.2014 um 17:18:08
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Hat jemand eine Idee, welches Land in dem Falle wohl das einfachste wäre? Ich meine bezüglich auf Kontrollbesuche usw. Wenn das laufend jemand vor der Tür steht und wir sind wirklich oft unterwegs, gibt es sonst sicherlich Probleme... Aber eigentlich können die einen ja nicht einsperren...

Das alles ist wohl recht kompliziert  Traurig ... Wie soll man da durchblicken?
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reinhard
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Antwort #6 - 16.07.2014 um 17:23:00
 
Wenn Du dort wirklich lebst: Jedes Land.
Wenn Du triksen willst: Kein Land.

Doch, wenn er ohne Visum rumreist und Du nur einen fiktiven Wohnsitz hast, kann er sehr wohl eingesperrt werden.

Wenn er sich bei der Visum-Vergabe einen guten Ruf erarbeitet hat, sollte er lieber ein längerfristiges Visum (unechtes Jahresvisum) beantragen, aber nicht durch Straftaten alles auf's Spiel setzen.
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Michaela85
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Antwort #7 - 16.07.2014 um 19:42:27
 
Neeee tricksen ist nicht drin, bin nur auf der Suche nach möglichst wenigen Problemen und Hürden (und Steuern Augenrollen...
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planloser
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Antwort #8 - 16.07.2014 um 20:05:05
 
Wenn du mehr als das halbe Jahr real im EU Land deiner Wahl anwesend bist und das dann ggf. auf deinen Mann auch zutrifft, dann sind zumindest die Voraussetzungen bezüglich der Aufenthaltsdauer erfüllt, welche anderen Voraussetzungen du bzw. ihr erfüllen müsst um den Status der wahrgenommenen Freizügigkeit erfüllt zu haben differiert im Detail von Land zu Land, das müsste man im Einzelfall klären.

Wobei dein Wunsch nach geringer Steuerbelastung innerhalb Schengen-Staaten nur äusserst schwer umsetzbar ist. Für Österreich könnte ich dir zwar mit Tipps bezüglich der Behördenanforderungen behilflich sein, aber niedrige Steuern gibt es hier definitiv nicht, eher im Gegenteil.
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Michaela85
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Antwort #9 - 16.07.2014 um 20:31:20
 
Ihr seid echt sehr hilfsbereit, vielen Dank! Man macht sich halt so seine Gedanken...

Was mich interessieren würde, wäre die Möglichkeit mit Erstwohnsitz Trinidad, Zweitwohnsitz Schengen-Staat. Ob das wohl machbar ist? Wegen den Steuern müsste man dann schauen... Ist halt alles kompliziert aber ich bin mir sicher, dass es Lösungen gibt...
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Aras
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Antwort #10 - 16.07.2014 um 20:35:53
 
Es gibt melderechtlich keinen Zweitwohnsitz über nationale Grenzen hinweg. Pro Nation hättest du einen Hauptwohnsitz.
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Antwort #11 - 17.07.2014 um 06:15:27
 
Ok aber nun wieder die Frage: wie läuft das mit den Steuern? Ich kann ja nicht in beiden Wohnsitzen versteuern oder wird das dann gesplittet?
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Antwort #12 - 17.07.2014 um 06:47:10
 
Michaela85 schrieb am 17.07.2014 um 06:15:27:
wie läuft das mit den Steuern?


Das kommt sehr darauf an, wo der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (steuerrechtlich, siehe §9 AO), welcher Art die Einkünfte sind und in welchem Land sie erzielt werden (siehe diverse DBAs).

Aus deutscher sicht könnte man ganz grob sagen, dass alles was im Ausland verdient wird auch dort versteuert wird, solange man weniger als 183 Tage in Deutschland anwesend ist.

Sollte man in D. ein Depot oder Konto unterhalten, welche Kapitaleinkünfte bringen, ist es u.U. empfehlenswert eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, um von der inländischen Abgeltungssteuer befreit zu werden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in D. gelegenen Immobilien müssen immer in D. versteuert werden.

Zitat:
Ich kann ja nicht in beiden Wohnsitzen versteuern oder wird das dann gesplittet?

Doch, theoretisch schon. Und nicht gesplittet, sondern nach Herkunft den jew. Land zugerechnet.
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Antwort #13 - 17.07.2014 um 07:16:17
 
Kommt auf viele Faktoren an.

1. Welches Land ist xxx (für das EU Land, in dem ihr lebt)
2. Besteht zwischen xxx und Trinidad & Tobago ein DBA (zwischen DE und T&T gibt es eines, ob es zwischen T&T und xxx eines gibt müsste man klären)
3. Welcher Art ist das Einkommen ( z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können u.U. steuerlich anders behandelt werden als andere Kapitalerträge)
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Antwort #14 - 17.07.2014 um 10:14:21
 
planloser schrieb am 16.07.2014 um 15:16:05:
Grundsätzlich ginge das, wenn du als EU Bürgerin in einem anderen EU Land lebst kann dein Mann eine EU Aufenthaltskarte erhalten, diese ermöglicht ihm das visafreie Reisen innerhalb der Schengen-Staaten.

Allerdings musst dein Aufenthalt in Spanien den Vorgaben der EU Richtlinie EG 2004/38 entsprechen, meines Wissens musst du dir dann in Spanien ein "Certificado de Registro de Ciudadano de la Union" ausstellen lassen und dann kann dein Mann die EU Aufenthaltskarte bekommen. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmerin, als Selbstständige, als Rentnerin oder als Person, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreitet in Spanien aufenthältig sein, einfach so wird nicht reichen.

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Für Spanien:  Für die Beantragung dieses Zertifikats (und um dann die NIE= Unionsausländer-Id-Nummer zu bekommen) musste ich in 2011 einen Original unterschriebenen Mietvertrag+Meldebestätigung vom Amt
+Rechnung von Gasversorger/Stromversorger in meinem Namen vorlegen.
Die Rechnungen werden auch regelmässig von Spaniern gefordert, um nachzuweisen dass man an der Meldeadresse tatsächlich lebt. Es soll Häuser in Barcelona geben, wo Dutzende Leute in  der gleichen Wohnung mit 50m² gemeldet sind...Da Post dann regelmässig in Hausfluren usw. abgelegt wird, wäre ich als Policia Nacional (die die Ausländersachen bearbeitet) auch sehr vorsichtig.!  Cool
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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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