Hallo liebe Helfer.
Ich habe ein Problem bezüglich Familienzusammenführung und
LU. Kurz zu mir:
* 1978 geboren in Iran.
* 1986 Einreise nach Deutschland.
* 1996 den deutschen Pass erhalten (zusätzlich zum iranischen*).
* 2014 das erste Mal in den Iran gereist, seit Einreise 1986.
* 2014 im Iran geheiratet. Keine Kinder.
Leider bin ich seit 2013 wegen eines Unfalls und den Folgen nicht arbeitsfähig. Meinen damaligen Vollzeit-Job habe ich wegen der Erkrankung verloren, bezog bis vor einem Monat Krankengeld und nun knapp einen Monat ALG1. ALG 2 droht. Nun habe ich im April 2014 im Iran geheiratet. Nach einiger Recherche zu der
FZF und
LU vergeht mir zunehmen die Freude und daher wende ich mich ratsuchend an Euch.
Meine Frau hat schon den
Sprachnachweis A1 erhalten und hat einen Visumsanstrag bei der deutschen Botschaft in Teheran gestellt. Ich warte nur noch auf die
ABH meiner Stadt. Heute rief ich dort an, um meine Fragen wegen
LU zu klären. Der Herr war unfreundlich und meinte nur “
Wenn sie öffentliche Mittel erhalten, sieht es schlecht aus.” Ich solle doch bitte nicht mehr anrufen und mich gedulden. Ende des Gesprächs.
Falle ich in die
Regelausnahme?
Droht meiner Frau die Ablehnung, weil ich Doppelstaatler bin und muss ich den
LU nachweisen muss? Als gebürtiger Iraner kann ich ja nicht die iranische Staatsbürgerschaft ablegen. Droht uns ein langes Verfahren?
*Ich kann kaum iranisch sprechen, lesen oder schreiben. Im Iran würde noch zusätzlich der Militärdienst auf mich warten, im Falle einer Ausreise dorthin.
Folgender Paragraph machen mir zusätzlich Angst:
Zitat:§ 27
AufenthG: (3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.
Ich weiß, dass hier niemand die Glaskugel lesen kann und ich mir erst Sorgen machen muss, wenn es soweit ist, aber meine Frau und ich sind sehr verunsichert. Vielleicht kann können hier sachkundige Experten uns die Angst nehmen bzw. bestätigen.
Herzliche Grüße.