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nach dem fzf (Gelesen: 9.127 mal)
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 09.08.2014 um 12:15:10
 
Du musst eingereist sein UND Deine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Und um eine AUfenthaltserlaubnis beantragen zu können musst Du Dich vorher auf Deiner Meldebehörde anmelden (in manchen Städten ist sind Meldebehörde und Ausländeramt an völlig anderen Orten). Das alles an einem einzigen Tag erledigen zu wollen halte ich schon für sehr gewagt. Mein Mann hat bei der AHB sich auch erst einmal einen Termin holen müssen für die Abgabe des Antrages. Den Termin hat er für ca. 3 Wochen später bekommen. Also lieber nicht am allerletzten Tag der Visumsgültigkeit einreisen. Erspart viel Ärger.

Mein Mann hatte auch B1 vor der Einreise. Er hat die Erlaubnis bekommen, am Kurs "Leben in Deutschland" teilzunehmen. Aber keine Verpflichtung.

Natürlich darfst Du schon nach Arbeit suchen. Auch jetzt schon. Ob Du einen Arbeitgeber findest, der Dir einen Arbeitsvertrag gibt, ohne Dich persönlich gesehen zu haben ist allerdings eine andere Sache. Steht in Deinem Visum, dass Erwerbstätigkeit gestattet ist?
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bobyu
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Antwort #16 - 27.08.2014 um 04:36:12
 
hallo,leute.
Ich werde am 24/09 nach Deutschland fliegen.
Genau heute habe ich eine schlechte Nachricht bekommen, dass meine Frau seit Oktober arbeitslos werde.Eigentlich wolten wir am 25/09 zum Auslandesamt gehen, um meine AV zu beantragen. Wird es etwas Negatives passieren?Kriege ich sowieso AV?
Sollen wir auch zur Krankenversicherung gehen, befor meine Frau arbeitslos wird?Was passiert danach?Statt die Firma meiner Frau zahlt der Staat die Krankversicherung?
Das macht mir Angst. weinend
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lottchen
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Antwort #17 - 27.08.2014 um 11:07:24
 
Das ist doch erst mal kein Problem. Deine Frau ist Deutsche, also spielt das Einkommen (bezüglich Deiner AE) erst einmal keine Rolle.

Dein Frau kann jetzt schon bei ihrer Krankenkasse eine Familienmitgliedschaft für Dich beantragen. Manche Kassen erteilen die gleich bei Vorlage der Heiratsurkunde, manche wollen dann später noch die AE nachgereicht haben. Ist unterschiedlich, da sollte sich Deine Frau mal bei ihrer Kasse erkundigen.

Bekommt Deine Frau dann ab Oktober ALGI oder ALGII? Falls ALGII, dann beantragst Du das auch und bist dann auch versichert. Falls sie ALGI bekommt bin ich nicht ganz sicher, wie das wegen der Krankenversicherung abläuft. Da kann bestimmt jemand anderes etwas dazu sagen. Auf alle Fälle solltet ihr prüfen lassen, ob Euch zusammen dann ergänzendes ALGII zusteht.   
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reinhard
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Antwort #18 - 27.08.2014 um 11:08:25
 
Du musst eine AE beantragen.
Die Behörde heißt Ausländerbehörde.

Du bekommst die AE, weil Du verheiratet bist und Ihr beide zusammenwohnen wollt. Deine Frau muss mitkommen und das bestätigen.

Job und Einkommen sind dafür ja egal, wie Du weißt. Insofern sind natürlich auch Änderungen egal. Auch wenn Deine Frau wieder Arbeit bekommt, ist das nicht schlimm.
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bobyu
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Antwort #19 - 27.08.2014 um 13:24:45
 
Danke euch.
Meiner meinung nach wird meine Frau ALG1 bekommen, weil sie schon 12 Jahre gearbeitet hat.
Wie Sie gesagt haben, soll ich auch ALG1 beantragen?oder besser zuerst einen Job finden?
Wenn ich einen Job gefunden hätte, würde mein Frau bei mir Krankenversichert?und bekommt meine Frau nicht mehr das Arbeitslosengeld?
Das ist kompiziert für mich.
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reinhard
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Antwort #20 - 27.08.2014 um 13:31:42
 
Dann frag doch als erstes Deine Frau, die kennt sich aus.

ALG I bekommen nur diejenigen, die hier gearbeitet haben und danach arbeitslos wurden. ALG II beantragt Ihr gemeinsam, dazu musst Du aber hier sein. Das hängt von ihrem Einkommen ab, ob das in Frage kommt. Aber sie wird das wissen, frag sie.
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Antwort #21 - 27.08.2014 um 13:39:17
 
Danke reinhard.
Ja,meine Frau kann ALG1beantragen.
und ALG2 haengt davon ab, ob wir als eine Familie genug Geld haben,egal ob ich arbeite,stimmt das?
Ich habe auch gehoert dass wir Wohnungsgeld bekommen koennen, wenn meine Frau arbeitslose ist. Aber zu welcher Behoerde soll ich anwenden?
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reinhard
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Antwort #22 - 27.08.2014 um 13:46:32
 
Frag Deine Frau, die kennt die Behörden Deiner Stadt.
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Antwort #23 - 27.08.2014 um 15:23:06
 
Auch wenn Du einen Job findest bekommt Deine Frau weiterhin ALGI (egal, wie viel Du verdienst). Nur falls einer von Euch beiden oder beide ALGII beziehen wollen/müssen wird das Einkommen der gesamten Familie zusammengerechnet, die zusammen wohnt.
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bobyu
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Antwort #24 - 27.08.2014 um 15:50:18
 
das Wohngeld ist wie ALG1 oder ALG2?
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reinhard
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Antwort #25 - 27.08.2014 um 16:12:59
 
bobyu schrieb am 27.08.2014 um 15:50:18:
das Wohngeld ist wie ALG1 oder ALG2?


Nein, nicht ganz. Es sind drei verschiedene Sachen, Deine Frau hat das aber bereits beantragt. Du kannst sie einfach fragen, sobald Du hier bist.

Bitte denk daran: Du bekommst die AE nur, wenn wirklich beabsichtigt ist, als Ehepaar zusammen zu leben. Dazu gehört auch, Anträge gemeinsam zu stellen und miteinander zu sprechen. Wenn das nicht möglich ist, ist auch eine Aufenthaltserlaubnis nicht möglich.
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Antwort #26 - 28.08.2014 um 14:08:03
 
Heute hat meine Frau einen Termin für AE vereinbart, aber erst zwei Tage nach dem Ablauf meines Visum, ist das ok?
Gleichzeitig hat sie das folgende Papier bekommen.
Meine Frage geht um den Nachweis des Lebensunterhalts, muss ich alle geforderten Unterlagen mitbringen? Wozu braucht man die Verpflichtungserklärung?Oder bringen wir einfach nur die Gehätsabrechnung des letzten drei Monats?
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Antwort #27 - 28.08.2014 um 15:57:59
 
bobyu schrieb am 28.08.2014 um 14:08:03:
Heute hat meine Frau einen Termin für AE vereinbart, aber erst zwei Tage nach dem Ablauf meines Visum, ist das ok?


Nein.

Du solltest, sobald Du hier bist, einen Antrag auf AE schriftlich stellen und bei der ABH in den Briefkasten stecken. Dann gilt das Visum weiter bis zur Entscheidung, und dann ist der Termin okay.

"Unsere" ABH behandelt Terminvereinbarungen wie einen Antrag, aber das muss nicht jede ABH genauso machen.

Es reicht aber wirklich ein Brief: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis. Die Einzelheiten klären wir beim Termin an... Freundliche Grüße..."

Zitat:
Gleichzeitig hat sie das folgende Papier bekommen.
Meine Frage geht um den Nachweis des Lebensunterhalts, muss ich alle geforderten Unterlagen mitbringen? Wozu braucht man die Verpflichtungserklärung?Oder bringen wir einfach nur die Gehätsabrechnung des letzten drei Monats?


Nein, das ist ein allgemeiner Zettel für Ausländer. Warum sie den mitgenommen hat, weiß ich nicht. Das wird alles nicht gebraucht, aber sie kann ja das, was sie hat, einstecken und dann überlegen, was sie zeigen will.
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bobyu
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Antwort #28 - 28.08.2014 um 16:23:31
 
bitte schauen Sie mal.
Hat meine Frau richtig gemacht?
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Aras
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Antwort #29 - 28.08.2014 um 16:32:40
 
Das ist ein Standardschreiben der Ausländerbehörde Düsseldorf.

Da unten steht sogar, dass dein Aufenthalt weiterhin erlaubt gilt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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