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nach dem fzf (Gelesen: 9.128 mal)
Themen Beschreibung: nach dem fzf
bobyu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.07.2014 um 15:06:55
 
hallo,ich brauche hilfe.
Nachdem ich mit fzfvisum in Deutschland bin,welche Unterlagen soll ich zum Auslandesamt mitbringen, um meine AV zu bekommen?
danke. Laut lachend
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 07.07.2014 um 15:10:30
 
Normalerweise Pass und zwei Fotos, die Akte ist ja schon dort.

Aber guck doch einfach auf die Internet-Seite der Ausländerbehörde, meistens steht es da.

Du bekommst eine AE.
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bobyu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: china
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Antwort #2 - 08.07.2014 um 05:36:54
 
danke.
braucht der Gehaeltsnachweis meiner frau?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.07.2014 um 16:00:13
 
bobyu schrieb am 08.07.2014 um 05:36:54:
danke.
braucht der Gehaeltsnachweis meiner frau?


Hallo,

nein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.07.2014 um 21:55:13
 
Na ja, den Gehaltsnachweis Deiner Frau brauchst Du nicht. Aber Deine Frau selber. Die muss mitgehen und durch Unterschrift bestätigen, dass sie die eheliche Gemeinschaft mit Dir leben will.
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bobyu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: china
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Antwort #5 - 23.07.2014 um 12:30:24
 
hallo Leute
Ich bin Deutsche,Mein mann hat fzf-Visum beantragt.und jetzt habe ich den Brief vom Auslandamt bekommen,dann habe ich ein Problem.
Ich soll die letzten sechs Gehaltsabrechnungen mitbringen.
Bevor Mai ist meine Gehaelte 1400 brutto, damals dachten wir, dass die nicht genug war,deshalb nach dem Gespraech mit Chef, wurde ab Mai die Gehaelte bis 2000 brutto erhoeht (geheiratet im Mai).
Das heisst vom Feb bis Apr ist 1400, vom Mai bis Juli ist 2000, wie soll ich erklaeren?  weinend
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.07.2014 um 12:34:02
 
Wie oft möchtest du es noch fragen?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1404738415/

Du bist Deutsche. Wir haben dir schon geschrieben, dass du keine Gehaltsnachweise brauchst.

Warum werden Gehaltsnachweise gefordert?

VG
Aras, der auch in Düsseldorf wohnt

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #7 - 23.07.2014 um 12:36:44
 
bobyu schrieb am 23.07.2014 um 12:30:24:
Das heisst vom Feb bis Apr ist 1400, vom Mai bis Juli ist 2000, wie soll ich erklaeren?


Erst mal spielt die Rolle deines Einkommens beim Familiennachzug keine Rolle ... wenn du Deutsche bist ... Allerdings bist du laut deinem Profil Chinesin ... da sieht das anders aus.

Wenn du Deutsche bist, dann sag doch einfach, dass dein Gehalt ab Mai auf 2000 € brutto erhöht wurde. Auf den Ämtern sitzen Menschen, die durchaus verstehen, dass Einkommen auch mal ansteigt. Daher sehe ich da kein Problem.

Bist du allerdings tatsächlich Chinesin, muss der Lebensunterhalt sichergestellt sein, ob das der Fall ist, kommt auf deine persönlichen Lebensumstände an, wieviele Kinder du hast, welche Staatsangehörigkeit diese haben ...
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.07.2014 um 12:49:55
 
bobyu schrieb am 23.07.2014 um 12:30:24:
Das heisst vom Feb bis Apr ist 1400, vom Mai bis Juli ist 2000, wie soll ich erklaeren?  

Gar nicht. Wozu erklären. Eine Gehaltserhöhung ist doch nichts ungewöhnliches.
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bobyu
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Antwort #9 - 23.07.2014 um 13:02:41
 
danke Alle.
Entschuldigung.Meine Frau ist deutsche. Manchmal schreiben wir beide.
Wir wissen, dass das Einkommen keine Rolle spielt, aber das Auslandamt verlangt es.
Ja, Alle haben Recht, dass die Gehaeltserhoehung normal ist, aber ploetzlich 600 monatlich, gereade nach dem Heiraten, eigentlich dachten wir, das Auslandamt nur 3 monatliche Gehaeltsabrechnungen braucht.
Bitte Hilfe.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #10 - 23.07.2014 um 13:31:39
 
bobyu schrieb am 23.07.2014 um 13:02:41:
...
Bitte Hilfe.


Hallo,

dieser Thread besteht aus 4 Antworten, davon 3, in denen Dir die entscheidende Hilfe zuteil wurde. Welche Hilfe erwartest Du noch?

Entweder, Du stellst Dich auf die Hinterbeine und legst Deine Gehaltsbescheinigungen nicht vor, oder Du legst sie vor, obwohl diese nicht erforderlich sind.
Das Ergebnis bleibt dasselbe: Sie werden keine Relevanz für die Entscheidung der ALB / AV haben (wenn Deine Frau Deutsche ist).

Gruß
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bobyu
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Antwort #11 - 23.07.2014 um 13:49:04
 
hallo
die gehaeltsabrechnung,der meitvertrag, der arbeitsvertrag sind von dem Auslandamt erfordert.
Sie meinen, ich bringe alle Unterlagen einfach dorthin, wenn ich gefragt wird dann erklaere ich.
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Runenwolf
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Antwort #12 - 23.07.2014 um 14:00:35
 
Genau!
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bobyu
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Antwort #13 - 09.08.2014 um 10:50:16
 
hallo,liebe leute.
Heute habe ich das Visum bekommen,danke Alle.
Auf dem Visum steht von 08.08.2014 bis 05.11.2014, das heisst, am spaetesten muss ich vor 05.11.2014 nach Deutschland gehen,stimmt?
Ich habe schon B1 bestanden, soll ich noch an dem Intergeationskurs teilnehmen?Darf ich schon die Arbeit suchen?


Daddys' Änderung:
Es wäre schön, wenn du nicht jedesmal einen neuen Thread aufmachen, sondern in deinen bisherigen weiterschreiben würdest!
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« Zuletzt geändert: 09.08.2014 um 11:05:18 von Daddy »  
 
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tiggger
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Antwort #14 - 09.08.2014 um 11:09:59
 
Bis spaetestens 5.11. muss die Einreise erfolgt sein und auch der Antrag auf eine AE bei der abh abgegeben sein. Es kann auch sein das eine vorhergehende Anmeldung zwingend ist. D.h lieber ein paar Wochen vorher einreisen.
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