tklu schrieb am 27.06.2014 um 16:45:17:die Nationalität ist schon wichtig, kann sein, dass er aus einem Eu land kommt.
Nö ist überhaupt nicht wichtig.
@moniso
Würdest du bitte vermeiden für jeden Satz einen eigenen Beitrag zu schreiben? Das bläht den Thread unnötig auf.
Wenn ihr nur ein Einkommen von 1000 € habt und eure Miete 400 € beträgt, dann ist euer Lebensunterhalt nicht gesichert.
Ist die Miete von 400 € ohne Strom?
Ich rechne es hier beispielhaft und ohne Gewähr:
2 Personen BG = 2 mal den Regelbedarf der Stufe 2 = 353 € + 353 € = 706 €
400 € Miete + 706 € Bedarf = 1106 €
Du verdienst 1000 (netto?) => dein Freibetrag liegt bei 280 €. D.h. dir werden 720 € von den 1106 € angerechnet.
Somit habt ihr einen theoretischen Anspruch von 386 € ggü. dem JC/ARGE. Ihr seid zwar Studenten, aber trotzdem gilt somit euer Unterhalt als nicht gesichert.
Aber eine Unterdeckung von 386 € ist schon viel.
Ich sag mal so:
Wieso wurde kein BaföG von deiner Frau beantragt? Verdienen die Eltern viel?