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einbürgerung (Gelesen: 3.800 mal)
Themen Beschreibung: einbürgerung von ehemann einer deutschen
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung
Antwort #15 - 27.06.2014 um 19:23:28
 
Aras schrieb am 27.06.2014 um 17:02:15:
@moniso
Würdest du bitte vermeiden für jeden Satz einen eigenen Beitrag zu schreiben? Das bläht den Thread unnötig auf.


JA BITTE!


ich hab jetzt knapp 10 Beiträgezusammengefummelt.
Du kannst ach 15 Minuten lang die Beiträge ändern
oder ergänzen.
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Aras
Ex-Mitglied
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 28.06.2014 um 19:16:27
 
Vielleicht ginge es noch, indem deine Frau BaföG bezieht.

Sollten die Eltern sehr viel Geld erhalten, dann kriegt sie einen Nullbescheid, wo es null € staatliche Leistung gibt und du und die Eltern durch Unterhaltsansprüche ihren Lebensunterhalt sichert.

Dann wären die Mietzahlungen offizielle Unterhaltsansprüche, und keine private Förderung durch die Eltern.

Dann wäre theoretisch euer Lebensunterhalt gesichert und eine Einbürgerung möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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