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einbürgerung (Gelesen: 3.789 mal)
Themen Beschreibung: einbürgerung von ehemann einer deutschen
moniso
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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27.06.2014 um 15:52:53
 
Hallo.meine frau ist deutsch.ich lebe seit 3 jahren in Deutschland und bin seit 2 jahren mit ihr verheiratet.wir studieren beide und ich arbeite seit 2 jahre als Teilzeitkraft neben dem Studium und verdiene monatlich zw 800-950 euro und hab jetzt festen Arbeitsvertrag und wir beziehen keine Sozialhilfe. Kann ich mich jetzt einbürgen lassen? Danke im voraus.
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tklu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.06.2014 um 16:24:53
 
Hallöchen,

wichtig dabei ist sind erstmal diese Fragen:
woher du kommst(Welches Land)?
was du im ersten Jahr in deutschland gemacht hast? welches Aufenthaltsrecht hast du da gehabt?
in welchem bundesland du jetzt lebst?
Hast Rentenbeiträge bezahlt?
Kriegt deine Frau Bafög? Smiley Smiley Smiley Smiley
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moniso
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.06.2014 um 16:30:40
 
Hallo.danke erstmal für die antwort.ich kamm nach Deutschland
Mit visum zur eheanmeldung.nach 2 monaten haben wir geheiratet und hab 3 jahre Aufenthalt bekommen.direkt danach hab angefangen zustudieren und zuarbeiten neben bei

Und ich hab bis jetzt 26 Monaten rentenbetrag bezahlt
Und meine frau kriegt keine Bafög. Nur unsere eltern helfen uns manchmal

Ach sorry.ich lebe in NRW
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« Zuletzt geändert: 27.06.2014 um 19:19:38 von N/V »  
 
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Aras
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Antwort #3 - 27.06.2014 um 16:35:50
 
Ihr dürft keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld.

Das ihr es nicht in Anspruch nehmt ist nicht ausreichend.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tklu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.06.2014 um 16:37:52
 
Nach meinem Wissen BAFÖG sollte kein Hindernis sein.
ich sehe überhaupt kein Grund, dass du dich nicht einbürgern lassen darfst. Die RB has du ja bezahlt und die NRWs sind nicht so kompleziert mit der Einbürgerung. Nur noch mal wegen einkommen sollst du dich mal fragen ob das ausreichend ist? ist dein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet?
Wichtig ist, welche Nationalität hast du? Smiley
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moniso
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Antwort #5 - 27.06.2014 um 16:38:33
 
Und was heiss das? Darf ich die deutsche Bürgerschaft beantragen?

Ich hab jetzt unbefristete arbeitesvertrag bekommen .ich hab Palästinensichen pass
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« Zuletzt geändert: 27.06.2014 um 19:20:10 von N/V »  
 
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Aras
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Antwort #6 - 27.06.2014 um 16:42:27
 
Was hat die Nationalität mit der Einbürgerung zu tun? Es geht doch direkt darum, dass man die Nationalität wechseln will.

Du musst euren Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen. Wenn du Anspruch auf ALG II hast, dann kannst du dich nicht einbürgern.

Die Frage ist nunmal:
Wieviel verdient ihr beide?
Wieviel zahlt ihr für die Miete?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tklu
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Antwort #7 - 27.06.2014 um 16:43:16
 
ich denke schon, dass du Recht auf die Einbürgerung hast. Du sollst dir einen Termin bei dem Einbürgerungsamt  machen. Ich glaube, du hast gute Chancen Smiley
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moniso
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Antwort #8 - 27.06.2014 um 16:43:56
 
Besten Dank
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reinhard
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Antwort #9 - 27.06.2014 um 16:44:00
 
Du hast doch jetzt die Informationen bekommen.

Du darfst keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das solltest Du jetzt ausrechnen, was das für Dich bedeutet.

Da Du dazu keine Informationen gibt, kann auch niemand konkret antworten.

Die andere Möglichkeit ist, dass Du mit Deiner Einbürgerungsbehörde einen Termin für eine Beratung vereinbarst. Dann holen die sich die Akte, rechnen das auch aus, und ein oder zwei Wochen später gehst Du dann zum vereinbarten Termin hin.
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tklu
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Antwort #10 - 27.06.2014 um 16:45:17
 
Lieber Aras,
die Nationalität ist schon wichtig, kann sein, dass er aus einem Eu land kommt.  Smiley
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moniso
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Antwort #11 - 27.06.2014 um 16:45:36
 
Was heißt anspruch auf alg 2?? Ich hab nix von arge bekommen und will auch nix haben

Was von Informationen denn soll ich noch hier geben??

Verdienen um die 1000 euro.miete 400 euro
Und miete kreiegen wir von unseren Eltern bis wir fertig vom Studium sind
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« Zuletzt geändert: 27.06.2014 um 19:21:55 von N/V »  
 
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Antwort #12 - 27.06.2014 um 17:02:15
 
tklu schrieb am 27.06.2014 um 16:45:17:
die Nationalität ist schon wichtig, kann sein, dass er aus einem Eu land kommt.  


Nö ist überhaupt nicht wichtig.

@moniso
Würdest du bitte vermeiden für jeden Satz einen eigenen Beitrag zu schreiben? Das bläht den Thread unnötig auf.

Wenn ihr nur ein Einkommen von 1000 € habt und eure Miete 400 € beträgt, dann ist euer Lebensunterhalt nicht gesichert.

Ist die Miete von 400 € ohne Strom?

Ich rechne es hier beispielhaft und ohne Gewähr:

2 Personen BG = 2 mal den Regelbedarf der Stufe 2 =  353 € + 353 € = 706 €

400 € Miete + 706 € Bedarf = 1106 €

Du verdienst 1000 (netto?) => dein Freibetrag liegt bei 280 €. D.h. dir werden 720 € von den 1106 € angerechnet.

Somit habt ihr einen theoretischen Anspruch von 386 € ggü. dem JC/ARGE. Ihr seid zwar Studenten, aber trotzdem gilt somit euer Unterhalt als nicht gesichert.

Aber eine Unterdeckung von 386 € ist schon viel.

Ich sag mal so:
Wieso wurde kein BaföG von deiner Frau beantragt? Verdienen die Eltern viel?
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Antwort #13 - 27.06.2014 um 17:05:34
 
Ja die eltern verdienen viel .ja 400 euro inklusive strom, internet wasser.ausserdem die miete bekommen von unseren Eltern bekommen bis wir vom Studium fertig sind
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reinhard
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Antwort #14 - 27.06.2014 um 17:39:27
 
Wie schon oben steht (gelesen?): Du kannst einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde abmachen und dort alles berechnen.

Besser ist es, wenn Du mit dem Antrag noch wartest, bis der Lebensunterhalt ohne Anspruch auf Hilfe durch eigene Arbeit mit richtigen Arbeitsverträgen finanziert ist.
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