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Ausbürgerung Kind (Gelesen: 4.280 mal)
Themen Beschreibung: Ausbürgerung Schwierigkeiten Bosnien
Sc
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i4a rocks!


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20.06.2014 um 21:11:54
 
Hallo liebe Users,
Bestimme ich eine Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung)
Die Ausbürgerung Urkunde aus Bosnien liegt mir bereits vor.
Auf diesem Wege möchte ich auch meine zehnjährige Tochter aus der bosnischen Staatsbürgerschaft ausbürgern.
Das Kind hat bei der Geburt nach dem Paragraph vier Abs. 3 STAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Die bosnischen Behörden haben von uns die Bestätigung benötigt gehabt dass unser Kind im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist. Dieses Schreiben haben wir bereits von der Einbürgerungsbehörde übersetzen lassen und im Antrag abgegeben. Dieses Schreiben wurde jetzt allerdings von der bosnischen Behörde als nichtig erklärt. Jetzt verlangen die aber eine Einbürgerungsurkunde. Das Hauptproblem daran ist dass mein Kind keine Einbürgerungsurkunde besitzt sondern durch ihre Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem oben genannten Paragraph erworben hat. Wie soll ich mich jetzt nun verhalten? Gibt es ein ähnliches Dokument die 100-prozentig die deutsche Staatsbürgerschaft nachweist? Staatsbürgerschaftsbescheinigungen etc. Die Einbürgerungsbehörde hatte mir bei dem heutigen Gespräch mitgeteilt dass sie nicht eine Einbürgerungsurkunde ausstellen  dürfen. Jetzt bin ich nämlich in der Zwickmühle. Kann mir  Traurig jemand bitte sachlich helfen.?
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Aras
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Antwort #1 - 20.06.2014 um 22:40:11
 
Nennt sich Staatsangehörigkeitsnachweis

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 21.06.2014 um 20:15:45
 
Ok,danke.
Das wollte ich von der EBH haben, dann hiess es das mein Kind ein Adoptionskind ist und das dieses Sie nicht ausstellen darf. Muss mir sowas ausgestellt werden??
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Antwort #3 - 21.06.2014 um 20:41:02
 
Sc schrieb am 21.06.2014 um 20:15:45:
Das wollte ich von der EBH haben, dann hiess es das mein Kind ein Adoptionskind ist und das dieses Sie nicht ausstellen darf. Muss mir sowas ausgestellt werden?? 


Entweder sie stellen einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, oder eine Feststellung, das keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht.

Dazwischen gibt es nichts.

Antrag schriftlich an die EBH stellen mit Bitte um schriftliche Antwort.

§30 Ab 3 StaG

Zitat:
Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
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Antwort #4 - 21.06.2014 um 21:21:30
 
Verstehe ich das richtig:
Mein Kind hat die deutsche, serbische und bosnische Staatsbürgerschaft. Muss mir die EBH den Staatsbürgerungsausweis ausstellen? Bekommt mann das "so" her oder ist es ein etwas langwieriges "ding" sowas auszustellen. Die Mitarbeiterin von der EBH meinte sogar das Sie für eine Ausstellung die Regierung in Bayern erfragen muss. Ist das richtig??
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Antwort #5 - 21.06.2014 um 21:34:15
 
Sc schrieb am 21.06.2014 um 21:21:30:
Muss mir die EBH den Staatsbürgerungsausweis ausstellen?


Ja muss sie, wenn das Kind deutscher Staatangehöriger ist. Das wird in einem Verfahren festgestellt. Du hast aber eine Mitwirkungspflicht, was z.B Urkunden angeht.

Sc schrieb am 21.06.2014 um 21:21:30:
Bekommt mann das "so" her oder ist es ein etwas langwieriges "ding" sowas auszustellen.


Kommt darauf an wie das Kind deutcher Staatsangehöriger geworden ist. Und dann wie der deutsche Elternteil deutscher Staatsangehöriger geworden usw. Das kann schon etwas dauern.

Sc schrieb am 21.06.2014 um 21:21:30:
Die Mitarbeiterin von der EBH meinte sogar das Sie für eine Ausstellung die Regierung in Bayern erfragen muss. Ist das richtig??


Sie meinte wahrscheinlich die Regierung des Regierungsbezirkes, die macht in Bayern die Einbürgerung. Ja dann muss sie das halt  machen, ist ja ihre Aufgabe.
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Antwort #6 - 21.06.2014 um 21:38:53
 
Ok, es handelt sich bei unserem Kind was die deutsche Staatsbürgerschaft  durch Paragraph vier Abs. 3 STAG erworben hat. Ich habe aber selbst keine deutsche Staatsbürgerschaft sondern bin Staatenlos Smiley werde in in den nächsten Tagen / Wochen eingebürgert...
Was wäre hier am sinnvollsten zu tun?
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grisu1000
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Antwort #7 - 21.06.2014 um 22:13:53
 
Sc schrieb am 21.06.2014 um 21:38:53:
Was wäre hier am sinnvollsten zu tun? 

Antrag schriftlich an die EBH stellen mit Bitte um schriftliche Antwort.


Ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs 3 StaG erfolgt, müsste die Staatsangehörigkeit eigentlich im Geburtsregister eingetragen sein. Da soll sich die EBH eben einen Auszug besorgen.
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Antwort #8 - 21.06.2014 um 22:28:08
 
Vielen Dank.
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Antwort #9 - 22.06.2014 um 10:42:02
 
Kann der Staatsangehörigkeitsausweis beliebig oft ausgestellt werden oder ist das eine einmalige Ausstellung??
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Antwort #10 - 22.06.2014 um 10:47:02
 
Logischerweise öfter, denn Staatsangehörigkeiten können sich auch ändern.
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Antwort #11 - 22.06.2014 um 11:00:16
 
Dann Verstehe ich die Problematik der EBH warum die das als ein Problem sehen auszustellen. Laut der Info der EBH hat mann eher Angst das auszustellen weil mann evtl. Was bestätigen würde was evtl. später zum Rechtsstreit führen könnte. Daher wollte die Dame bei der zuständigen Regierung anklopfen um keinen Fehler zu tätigen.
In unserem Interesse ist es nicht einen Rechtsstreit anzufechten sondern lediglich das Kind in der Zukunft abzusichern sich nicht  später für eine serbische oder bosnische Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen, oder sogar evtl. die Fristen zu verschlafen und das unser Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verliert.
Und wir haben den Vorteil das wir alles in einem Züge zu machen.
Bin echt mal gespannt. In der Regel ist die EBH in Miesbach eine tolle Behörde denke nicht das Sie uns dabei Steine ins Weg schmeissen möchten, aber ist echt eine sehr Bürokratische Angelegenheit die viel Nerven in Anspruch nimmt...
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Antwort #12 - 22.06.2014 um 13:17:16
 
Sc schrieb am 22.06.2014 um 11:00:16:
Dann Verstehe ich die Problematik der EBH warum die das als ein Problem sehen auszustellen. Laut der Info der EBH hat mann eher Angst das auszustellen weil mann evtl. Was bestätigen würde was evtl. später zum Rechtsstreit führen könnte. Daher wollte die Dame bei der zuständigen Regierung anklopfen um keinen Fehler zu tätigen.


Das bleibt ja ihr überlassen, wie sie die Staatsangehörigkeit überprüft und ob sie ggf. die Aufsichtsbehörde einbindet. Angst etwas auszustellen, ist kein Ablehnungsgrund.

Sc schrieb am 22.06.2014 um 11:00:16:
In unserem Interesse ist es nicht einen Rechtsstreit anzufechten sondern lediglich das Kind in der Zukunft abzusichern sich nichtspäter für eine serbische oder bosnische Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen, oder sogar evtl. die Fristen zu verschlafen und das unser Kind die deutsche Staatsbürgerschaft verliert.


Du kannst es natürlich auch dem Sachbearbeiter erklären. Du brauchst Rechtssicherheit über die gegenwärtige deutsche Staatsangehörigkeit deiner Tochter. Dafür ist genau dieser Staatangehörigkeitsausweis geschaffen worden, den du natürlich schriftlich beantragst.
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Antwort #13 - 22.06.2014 um 17:14:31
 
Super,
Danke das machen wir schon Smiley
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Antwort #14 - 23.06.2014 um 00:21:35
 
Reicht für die EBH eine Bestätigung vom Standesamt das unser Kind dort nicht "mehr" gelistet ist und von der Polizei das keine Daten zu der Person gespeichert sind.
Das Kind ist das sogenannte Adoptionskind und besitzt u.a. die bosnische Staatsbürgerschaft.
In Bosnien kann mann Vorort die Löschung der persönlichen ID Nummer. (Standesamt) beantragen, wenn dieses erfolgt ist das Kind auch nicht mehr bosnischer Staatsbürger und dieses kannn dann auch von der Polizei bestätigt werden weil eben die Löschung vorgenommen wird. Damit verlier das Kind die   Staatsbürgerschaft. Reicht es für die EBH wenn diese Unterlagen eingereicht werden??
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