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Wieso verlangt die Staatsangehörigkeitsbehörde so oft Einkommensnachweise (Gelesen: 3.020 mal)
Slevin
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wieso verlangt die Staatsangehörigkeitsbehörde so oft Einkommensnachweise
17.06.2014 um 19:38:31
 
Hallo zusammen,

Mitte August 2013 habe ich den Antrag auf eine Einbürgerung nach § 10 StAG gestellt und dort bereits Kopien von Kontoauszügen, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen eingereicht. Mitte Januar habe ich dann einen Brief bekommen, dass ich doch bitte zur Vervollständigung meines Eintrages aktuelle Einkommensnachweise schicken soll. Das habe ich auch gemacht und paar Wochen später die Einbürgerungszusicherung bekommen.

Anfang des Monats habe ich von der türkischen Botschaft meine Ausbürgerungszusicherung erhalten, natürlich direkt weitergeleitet und jetzt bekomme ich schon wieder einen Brief, dass ich doch bitte schon wieder aktuelle Einkommensnachweise schicken soll.

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und mein Einkommen ist auch nicht grenzwertig oder so etwas. Ich war noch nie Arbeitslos oder habe irgendwelche sozialen Leistungen in diesem bezogen. Mein Bruder, der Anfang des Jahres (in Köln) eingebürgert wurde, musste das nicht über sich ergehen lassen.

Macht ja auch gar keinen Sinn aus meiner Sicht, denn selbst wenn ich heute meinen Job verlieren würde, hätte ich Anspruch auf ALG1.

Wie kommt die Staatsangehörigkeitsbehörde dazu? Ich bin mittlerweile von dem hin und her wirklich genervt. Wohne in Berlin-Mitte und Antrag wird vom Bezirksamt von Neukölln bearbeitet, falls das relevant ist.

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Slevin
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Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #1 - 17.06.2014 um 19:57:44
 
Achja, vielleicht denkt ihr euch beim Lesen dieses Beitrages zurecht: "Was hat der Typ eigentlich für ein Problem?"

Mein Problem ist, dass ich seit der Antragsstellung jeden einzelnen Werktag voller Hoffnung in den Briefkasten schaue. Bin leider ein sehr ungeduldiger Mensch und die warterei macht mich echt fertig. Ich hoffe, ihr habt etwas Verständnis dafür, auch wenn ihr es vielleicht nicht nachvollziehen könnt.
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reinhard
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Antwort #2 - 17.06.2014 um 20:14:02
 
Du musst die Bedingungen für die Einbürgerung erfüllen. Das weist du nach:
1) bei Antragstellung
2) bei der Zusicherung
3) direkt vor der Einbürgerung.

Das ist ganz normal. Die können ja nicht wissen, dass ausgerechnet Du nie arbeitslos wirst. Es ist auch einfacher und schneller, ein einheitliches Verfahren für alle zu wählen, so müssen alle am wenigsten warten.
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Odysseus
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Antwort #3 - 18.06.2014 um 08:14:29
 
... und es kann sogar sein, dass Du - je nach dem, wieviel Zeit zwischen Einladung zur Einbürgerung und der Zeremonie an sich liegt - zur EB nochmal einen aktuellen EkN mitbringen darfst. Also nicht drüber wundern, sondern einfach machen.
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Slevin
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Antwort #4 - 18.06.2014 um 18:47:31
 
Vielen Dank für die Antworten. Scheint also ganz normal zu sein. Trotzdem ist das ganze sehr frustrierend  unentschlossen
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Odysseus
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Antwort #5 - 19.06.2014 um 08:56:53
 
Sieh's doch einfach positiv:
Solange Unterlagen gefordert werden, wird der Antrag wenigstens bearbeitet. Stell Dir vor, Du hörst zwei Jahre lang gar nichts von der EBH ....  Zwinkernd

... und was heißt frustrierend - stell Dir vor, Du wärst Spanier  Laut lachend Laut lachend
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mikel
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Antwort #6 - 19.06.2014 um 18:57:07
 
Hallo,

sagen wir mal der TS  wird arbeitslos. Was passiert dann?
Ich dachte nach § 10 STAG ist die Arbeitslosigkeit kein Hindernis für die EB, solange man die Bemühungen um eine Arbeit zu finden nachweisen kann.

Oder liege ich da falsch?

========

Slevin,

wie lange hat die Ausbürgerung aus der Türkei bei dir gedauert?
Was muss man alles mitnehmen und was hat die Ausbürgerung insgesamt gekostet?

Danek

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt, wobei die zweite Frage nichts mit der Frage des TS zu tun hat...  Lippen versiegelt
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« Zuletzt geändert: 19.06.2014 um 23:49:10 von Daddy »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.06.2014 um 20:06:30
 
Ja, das mit der Arbeitslosigkeit stimmt so, aber es ist nicht festgelegt, welche Bemühungen ausreichen, oder die EBH bezieht sich einfach auf die Eingliederungsvereinbahrung als Anhaltspunkt, die aber heutzutage immer utopischer werden.

Bei mir hat die Ausbürgerung 3 Monate gedauert.
Für die Ausbürgerung brauchst die Fotos, Reisepass, türk. Perso und die Einbürgerungszusicherung. Gekostet hat das ganze insgesamt ca. 30-50 €.
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.06.2014 um 18:32:51
 
Bei mir hat es mit der Einbürgerungszusicherung auch geklappt obwohl ich ALG 2 beziehe.
Und meine früheren Aufenthaltszeiten wurden auch angerechnet.
Ich konnte nachweisen das ich mich bemühe um eine Arbeit zu finden, indem meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter und der Arbeitslosenverband die Einbürgerungsbehörde es mitgeteilt haben.
Meine Sachbearbeiterin von der EB ist top, wir haben uns von Anhieb sehr gut verstanden und gut zusammengearbeitet. Smiley
Und das gute ist habe jetzt auch ein Job wieder:))
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