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Namenserklaerung ohne Geburtsurkunde der Eltern (Gelesen: 1.623 mal)
MoAbdi
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i4a rocks!


Beiträge: 1

London, Great Britain
London
Great Britain
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namenserklaerung ohne Geburtsurkunde der Eltern
11.06.2014 um 20:41:47
 
Hallo alle zusammen.

Ich (Deutsch, eingebuergert) lebe seit einigen Jahren in Grossbritannien und bin hier verheirated mit Kind (2 Jahre, geboren in London). Meine Frau hat die somalische Staatsangehoerigkeit.

Vor einigen Monaten wollte ich mit meiner Tochter nach Deutschland ueber die Ferientage und hatte daher bei der deutschen Botschaft in London einen Kinderausweis fuer sie beantragt.

Die Frau in der Botschaft wies mich darauf hin, dass meine Frau nicht meinen Nachnamen angenommen hatte und wir fuer unsere Tochter daher eine Namenserklaerung abgeben muessen.

Mein Problem ist, dass mich die Botschaft darauf hingewiesen hat, dass ich auch die Geburtsurkunde beider Elternteile (also mir und meiner Frau) einreichen muss. Siehe auch hier auf der Webseite der deutschen Botschaft in London (http://www.london.diplo.de/Vertretung/london/de/04/04__Namensrecht/1-NE-Geburt-A...)

Da ich und meine Frau in Somalia (zuhause bei unseren Elternhaeusern) geboren sind verfuegen wir ueber keine Geburtsurkunden. In meinem Falle wurde auch keine Geburtsurkunde bei meiner Einbuergerung angefordert. Meinen Geburtstag hatte sich mein Vater notiert und ich fuerte diesen in meinem somalischen Ausweis als Kind.

Bei meiner Frau ist es ein wenig komplizierter, da sich sich ueber den genauen Tag ihrer Geburt unsicher ist und nur das Jahr (und Jahreszeit kennt). Dies ist fuer deutsche Verhaeltnisse zwar sehr merkwuerdig, aber in Somalia ist es ueblich, dass man keine Geburtsurkunde hat und oftmals kennen die Leute ihren eignen Geburtstag nicht.

Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit einem aehnlichen Fall? Die Botschaft sagte mir, dass sie ohne die Geburtsurkunde der Eltern keine Namenserklaerung einreichen kann.

Wir haben alle weiteren Unterlagen die von der Botschaft fuer die Namenserklaerung benoetigt werden und es haengt jetzt nur an der Geburtsurkunde meiner Frau und mir. Die Geburtsurkunde meiner Tochter fuehrt sie mit meinem Nachnamen was (nach englischem Recht)

Ich weiss nicht ob dies relevant ist fuer den obigen Fall, aber ich habe mich vor kurzem von meiner Frau getrennt und will in den naechsten Monaten meine Scheidung einreichen.

Vielen dank im Voraus ueber eure Ratschlaege.

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Tina05
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i4a rocks!


Beiträge: 155

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2014 um 10:59:30
 
Ich würde die Problematik direkt mit der Konsularabteilung der Botschaft klären. Entweder zunächst schriftlich anfragen oder gleich mit allen Unterlagen vorsprechen und die Sache besprechen.

Für die Namensführung spielt die Scheidung keine Rolle, den Kinderpass müssen beide Elternteile beantragen und ggf. sollte ein Nachweis bei Ausreis nach Deutschland vorliegen, dass die Mutter des Kindes mit der Reise einverstanden ist (wäre im umgekehrten Fall, d.h. sie würde mit Kind reisen, auch sinnvoll).
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Gruß
Tina
 
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