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Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU (Gelesen: 10.591 mal)
appatrio
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 01.09.2014 um 12:43:07
 
Bayraqiano vielen Dank!
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appatrio
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #31 - 13.10.2014 um 15:06:53
 
Hallo,

heute habe ich meine  Unbefristete AE für EU von der ABH abgeholt, an Allen die mir mit Antworten geholfen und unterstützt haben VIELEN DANK!

Hier kommen noch 2 Fragen:

1.meine Ehefrau hat die  AE bis zum 20.12.14 (FZF), da ich jetzt eine Unbefristete AE habe, wird ihre AE automatisch verlängert oder muss man es nochmal beantragen (mit allen dafür benötigten Papieren-Lohnabrechnung, Wohnungsnachweis usw.) ?

2. Mein Reisepass läuft im 2016 ab, muss ich dann die Unbefristete AE nochmal beantragen oder wird es im neuen Pass übertragen, benötigt mann dafür den alten Pass auch mit neuem zusammen?

Vielen Dank im Voraus.
Georg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 13.10.2014 um 15:11:30
 
1. automatisch passiert nichts. Deine Frau muss normal zur ABH und ihre AE verlängern, genauso müssen die Nachweise über den Lebensnunterhalt und sonstige Nachweise erbracht werden. Für Deine Frau ändert im Grunde genommen nichts (erst wenn sie insgesamt fünf Jahre hier ist kann sie auch den DA-EU bekommen).

2. es wird nur eine neue Karte mit den neuen Passdaten erstellt, Du beantragst insofern nur den sog. Übertrag.
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appatrio
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Antwort #33 - 14.10.2014 um 23:16:23
 
Vielen Dank für Deine Antwort!
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