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Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU (Gelesen: 10.605 mal)
appatrio
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 18.06.2014 um 19:26:47
 
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appatrio
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Antwort #16 - 18.06.2014 um 19:28:08
 
Das Zeugnis
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grisu1000
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Antwort #17 - 18.06.2014 um 19:29:26
 
appatrio schrieb am 18.06.2014 um 19:08:26:
Frage: muss ich trotzdem den Orientierungskurs machen?


Nein aber ggf. den Test, mit 33Fragen, davon müssen 15 richtig beantwortet werden. Werden 17 Fragen beantwortet erfüllst du die Voraussetzung für den Einbrgerungstest.

Du hast keinen allgemeinen deutschen Schulabschluss sondern einen Berufsabschluss mit Staatsexamen.

Das ganze kostet so um die 25 Euro und eine Stunde.
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appatrio
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Antwort #18 - 18.06.2014 um 19:35:36
 
grisu1000 Danke für Deine Schnelle Antwort!  wo kann ich die Fragen für den Test finden? Gibt es im Internet?

Danke nochmals

Georg
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appatrio
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Antwort #19 - 18.06.2014 um 19:45:42
 
Ich habe gesehen, dass es einen Test bei mir am 11.07.14 gibt. Das ist fast in einem Monat, wenn ich mit der ABH spreche werden sie bis dahin warten oder muss ich mein Antrag erneut, nach dem ich den Test abgelegt habe, wieder stellen?
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appatrio
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Antwort #20 - 18.06.2014 um 20:30:08
 
Habe gerade die Testfragen im Internet gefunden und sie sind sehr einfach zu beantworten. Hoffentlich gibt mir die ABH Zeit die Prüfung abzulegen, sonst verliere ich meine 67 Euro .  Smiley
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Aras
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Antwort #21 - 18.06.2014 um 20:46:15
 
Hier sind die Testfragen auch

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/eb-test.htm

Ist aber das Zeugnis kein Nachweis für Kenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #22 - 18.06.2014 um 22:16:01
 
Aras schrieb am 18.06.2014 um 20:46:15:
Ist aber das Zeugnis kein Nachweis für Kenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung? 


Das Zeugnis zur ABH geben und Fragen ob das reicht. Gleichzeitig sich auf den Test vorbereiten als Plan B.
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appatrio
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Antwort #23 - 18.06.2014 um 22:19:10
 
Aras Danke für deine Antwort! Ich bin dabei einen zeitlich naheliegenden Prüfungstermin  in BW zu finden, hoffentlich finde ich was, dass ich der ABH den Nachweis in kurzer Zeit abgeben kann, im Falle wenn sie mir keinen Zeit geben bis zum  11.07.14, mal schauen was kommt.
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Antwort #24 - 18.06.2014 um 22:21:39
 
grisu1000 schrieb am 18.06.2014 um 22:16:01:
Das Zeugnis zur ABH geben und Fragen ob das reicht. Gleichzeitig sich auf den Test vorbereiten als Plan B.



Das Zeugnis habe ich beim Einreichen der Unterlagen schon abgegeben. Test ist sehr einfach und schaffe den jetzt auch leicht ohne den Vorbereitungskurs zu machen.
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appatrio
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Antwort #25 - 23.08.2014 um 00:02:02
 
Hallo ,

hier kommt noch eine Frage im Bezug zu  meinem Antrag auf Unbefristeten AE für EU. Es geht um den Nachweis für 60 Monaten Renten-pflicht-Beiträge   -  Deutsche Rentenversicherung hat mir den Nachweis für die Rentenbeiträge gegeben, allerdings nur bis zum 2013, da die Beiträge für 2014 am Jahresende gegeben werden können. In diesem Nachweis stehet, dass ich die Pflichtbeiträge für 58 Monaten und plus noch 6 Beiträge(keine Pflichtbeiträge) von meiner Nebentätigkeit bezahlt und daher den Rentenanspruch im Deutschland habe.

Meine Frage ist, ob die ABH  den Nachweis mangelhaft bezeichnen kann und daher keine AE gem.§9a mir erteilt?   

Vielen Dank im Voraus

Georg

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« Zuletzt geändert: 23.08.2014 um 00:13:46 von appatrio »  
 
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Antwort #26 - 23.08.2014 um 00:13:17
 
Eigentlich nicht, da du aktuelle Gehaltsnachweise eingereicht haben solltest. Auf diesen wird ersichtlich wieviel man im Laufe des Jahres erarbeitet hat und wieviel Geld an Rentenbeiträgen gezahlt wurden.



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Antwort #27 - 23.08.2014 um 00:19:01
 
Aras
Vielen Dank für deine Antwort.  Also, dann sollte es keine Schwierigkeiten geben da ich die aktuelle Lohnabrechnungen abgegeben habe. Nochmals vielen Dank!
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appatrio
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Antwort #28 - 01.09.2014 um 12:33:27
 
Hallo,

vor 4 Tagen habe ich für meinen Antrag auf dauerhafte  AE gem§9a AufenthG. die fehlende Unterlagen bei der ABH eingereicht (Orientierungskurs-test-Nachweis) und heute habe ich von der ABH folgendes Email bekommen: 




Sehr geehrter Herr ---------,


vielen Dank für die Übersendung des Nachweises über den Orientierungskurs.

Bitte sprechen Sie am 12.09.2014 um 10.00 Uhr in Zimmer 132 bei der
Ausländerbehörde zur Beantragung der Daueraufenthalts-EG Karte als eAT vor.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Reisepass
- Restgebühr von 67,50 Euro
- 1 biometrisches Foto


Freundliche Grüße
-----------

was kann es bedeuten, heißt es die AE wird mir erteilt? 

Vielen Dank im Voraus
Georg
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Antwort #29 - 01.09.2014 um 12:37:50
 
appatrio schrieb am 01.09.2014 um 12:33:27:
was kann es bedeuten, heißt es die AE wird mir erteilt?

Davon kann man ausgehen. Keine ABH lässt jemanden zur Beantragung eines eAT vorsprechen wenn sie ablehnen möchte.
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