Ich möchte es mal so erklären, also wie unser Praxisvorgang aussehen wird:
1. Sie kommt eingereist mit dem erteilten Visum
2. Ich hole einen Termin bei der Ausländerbehörde für Antrag auf Aufenthalt
3. Wir beide sind beim Termin vor Ort / Antrag auf Aufenthalt
4. Am Tag des Antrages auf Aufenthaltes bekommt Sie eine Fiktionsbescheinigung, weil der der
eAT noch nicht ausgestellt werden kann wegen 4-6 Wochen
Jetzt kommt der Punkt was ich noch nicht verstanden habe
1. Kann Sie mit dieser Fiktionsbescheinigung und Reisepass noch mal zurück in die Türkei?
2. Wenn ja, kann sie sich auch weiterhin in der Türkei aufhalten, auch wenn das Visum bereits abgelaufen ist ? Oder wird das Visum in diesem Fall hinfällig, weil sie aber ja einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hat und die Fiktionsbescheigung hat? Dieser Antrag und die Fitkionsbeschreibung berechtigt sie wieder zurück zu kommen?
3. Mal angenommen, die
eAT ist eingetroffen, sie muss aber wegen privaten Erledigungen sich noch in der Türkei aufhalten. Ist das möglich das sie sich weiterhin in der TR aufhalten kann und die
eAT später, also wenn sie ihrer Erledigungen in der TR erledigt hat abholen oder muss sie zwingend zurück nach Deutschland um die
eAT abzuholen, damit sie wieder in die Türkei zurück muss, weil sie ja sich dort aufhalten muss um später wieder nach Deutschland einreisen zu können?
Mir geht das darum, das sie wieder zurück in die Türkei muss, nach Antragstellung und nach Ablauf des Visum, sich noch in der Türkei aufhalten muss. Und das sie ohne Probleme dann nach Deutschland kommen kann