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VOLLMACHT ERTEILEN (Gelesen: 1.959 mal)
Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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05.06.2014 um 23:29:57
 
HALLO

wir bekommen einen Termin für Aufenthaltstitel. Sie kommt nach Deutschland. Alle Unterlagen werden eingereicht. DIe Bearbeitung dauert 4 wochen. Sie reist wieder ab. Um damit sie nicht nochmal nach Deutschland kommen zu müssen, weil sie privat noch in der Türkei verbleiben muss, gibt sie mir eine Vollmacht, um den Aufenthaltstitel abzuholen. Laut Aussage auf der Homepage der Behörden muss man aber mit der Vollmacht und dem Reisepass der Partnerin Erscheinen. Aber sie befindet sich ja wieder mit dem Reisepass in der Türkei.
Was kann ich machen?

MFG
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Antwort #1 - 05.06.2014 um 23:35:57
 
Gar nichts kannst Du machen. Du muss ihren Reisepass für die Vollmacht haben. Der ist übrigens für Fiktionbescheinigung wichtig bevor der eAT noch nicht da ist. Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und dauert in der 4 - 6 Wochen bis er da. Bis dahin bekommt Deine Frau eine Fiktionsbescheinigung.
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Mister Vahrerboy
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Antwort #2 - 06.06.2014 um 00:05:36
 
Habe ich dich richtig verstanden? Bei der Antragseinreichung bekommt sie eine Fiktionsbescheinigung? Wofür, dass sie wieder ausreisen kann? Und dann wieder einreisen? SIe kommt aus der Türkei
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blue_angle1971
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Antwort #3 - 06.06.2014 um 01:22:35
 
1. Sie erhält von der Deutschen Botschaft ein D-Visum (nationales Visum) für 90 Tage zur Einreise nach Deutschland. Damit kann man auch maximal 90 Tage ein- und ausreisen,

2. Vor Ablauf der 90 Tage sollte die AE (befristet) beantragt werden

3. Weil die eAT erst von der Bundesdruckerei kommt (4 - 6 Wochen), bekommt sie erst eine Fiktionsbescheinigung

4. Hat sie die eAT abgeholt, ist die Fiktionsbescheinigung hinfällig.

Alle Unklarheiten geklärt?
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Mister Vahrerboy
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Antwort #4 - 06.06.2014 um 02:05:36
 
Ich möchte es mal so erklären, also wie unser Praxisvorgang aussehen wird:

1. Sie kommt eingereist mit dem erteilten Visum
2. Ich hole einen Termin bei der Ausländerbehörde für Antrag auf Aufenthalt
3. Wir beide sind beim Termin vor Ort / Antrag auf Aufenthalt
4. Am Tag des Antrages auf Aufenthaltes bekommt Sie eine Fiktionsbescheinigung, weil der der eAT noch nicht ausgestellt werden kann wegen 4-6 Wochen

Jetzt kommt der Punkt was ich noch nicht verstanden habe

1. Kann Sie mit dieser Fiktionsbescheinigung und Reisepass noch mal zurück in die Türkei?
2. Wenn ja, kann sie sich auch weiterhin in der Türkei aufhalten, auch wenn das Visum bereits abgelaufen ist ? Oder wird das Visum in diesem Fall hinfällig, weil sie aber ja einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hat und die Fiktionsbescheigung hat? Dieser Antrag und die Fitkionsbeschreibung berechtigt sie wieder zurück zu kommen?
3. Mal angenommen, die eAT ist eingetroffen, sie muss aber wegen privaten Erledigungen sich noch in der Türkei aufhalten. Ist das möglich das sie sich weiterhin in der TR aufhalten kann und die eAT später, also wenn sie ihrer Erledigungen in der TR erledigt hat abholen oder muss sie zwingend zurück nach Deutschland um die eAT abzuholen, damit sie wieder in die Türkei zurück muss, weil sie ja sich dort aufhalten muss um später wieder nach Deutschland einreisen zu können?

Mir geht das darum, das sie wieder zurück in die Türkei muss, nach Antragstellung und nach Ablauf des Visum, sich noch in der Türkei aufhalten muss. Und das sie ohne Probleme dann nach Deutschland kommen kann
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Antwort #5 - 06.06.2014 um 02:12:26
 
Mister Vahrerboy schrieb am 06.06.2014 um 02:05:36:
1. Kann Sie mit dieser Fiktionsbescheinigung und Reisepass noch mal zurück in die Türkei?
2. Wenn ja, kann sie sich auch weiterhin in der Türkei aufhalten, auch wenn das Visum bereits abgelaufen ist ? Oder wird das Visum in diesem Fall hinfällig, weil sie aber ja einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hat und die Fiktionsbescheigung hat? Dieser Antrag und die Fitkionsbeschreibung berechtigt sie wieder zurück zu kommen?
3. Mal angenommen, die eAT ist eingetroffen, sie muss aber wegen privaten Erledigungen sich noch in der Türkei aufhalten. Ist das möglich das sie sich weiterhin in der TR aufhalten kann und die eAT später, also wenn sie ihrer Erledigungen in der TR erledigt hat abholen oder muss sie zwingend zurück nach Deutschland um die eAT abzuholen, damit sie wieder in die Türkei zurück muss, weil sie ja sich dort aufhalten muss um später wieder nach Deutschland einreisen zu können?



1. Ja, kann sie.
2. Die Fiktionsbescheinigung ist auch befristet. Solange sie gilt, kann sie damit ein- und ausreisen!
3. Ohne ihren Reisepass bringt Dir die Vollmacht nichts!

Hier mal eine kleine Lebenshilfe: Ihr beiden müßt endlich mal was wissen was wichtiger ist! Das was ihr hier veranstaltet ist dermaßen kompliziert und unvernünftig, dass ich mich nach der Ernsthaftigkeit frage. Regelt erst Mal Eure Sachen hier, bevor sie wieder für längere Zeit in Türkei ihre Sachen macht.
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« Zuletzt geändert: 06.06.2014 um 02:23:09 von blue_angle1971 »  
 
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Mister Vahrerboy
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Antwort #6 - 06.06.2014 um 02:32:10
 
Du hast ja recht, nur ist mir ein total dummer fehler unterlaufen. Ich wollte eigentlich das das Visum erst ab dem 15/09/2014 gültig ist., weil unsere Hochzeitfeier ab dann stattfindet. Wir sind zwar Standesamtlich verheiratet aber nach islamische sichtweise eben nicht. Und die Eltern lassen es nicht zu, dass sie durchgehend bei mir ist. Als die Ausländerbehörde mir heute mitgeteilt hat, das das dem Verfahren zugestimmt wurde habe ich beim Konsulat angerufen die sagten mir, das das visum ab heute gültig ist. Sie kann nicht verschoben werden.
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