Stefan-TR schrieb am 05.06.2014 um 13:52:01:Hallo! Ich habe gerade den Thread von krummi gesehen, wo schon seit langer Zeit auf eine Nachbeurkundung vom Standesamt I in Berlin gewartet wird.
Sodele, jetzt wo unser kleiner Sohnemann endlich auf der Welt ist kann ich auch berichten wie es mit der Nachbeurkundung seiner Geburt lief: Nach Auskunft des Standesamt I können Anträge schriftlich, persönlich oder über die deutsche Auslandsvertretung gestellt werden.
Wir haben es auf dem schriftlichen Weg erledigt. Dabei waren der Service sowie die Bearbeitungsgeschwindigkeit hervorragend. Für andere die sich mal in einer ähnlichen Situation befinden, hier der Ablauf:
Am 25. November habe ich die gescannten Antragsunterlagen vorab an das Standesamt I gemailt, mit der Bitte diese auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen:
- Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt
- Britische Geburtsurkunde des Kindes
- Deutsche Geburtsurkunde des Vaters
- Türkische Geburtsurkunde der Mutter
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (unsere Eheschließung ist schon in Deutschland nachregistriert)
- Reisepass des Vaters
- Reisepass der Mutter
Am selben Tag kam schon eine Antwort mit Geschäftszeichen zurück. Die Unterlagen waren vollständig und das Standesamt brauchte jetzt nur noch die Originale bzw. beglaubigte Kopien. Auf der Botschaft in London haben wir unsere Unterschriften auf dem Originalantrag sowie unsere Passkopien beglaubigen lassen, danach ging alles zusammen in die Post nach Berlin.
Am 9. Dezember kamen die Unterlagen in Berlin an (sehr langsame Endzustellung in Deutschland, da Royal Mail den Brief an GLS übergeben hatte
) und am Tag drauf wurde ich per E-Mail informiert, dass die Beurkundung vorgenommen wurde. Die deutsche Geburtsurkunde und unsere Originalunterlagen kommen jetzt wieder mit der Post zurück.