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Bearbeitungszeit für Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin (Gelesen: 4.521 mal)
Stefan-TR
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungszeit für Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin
05.06.2014 um 13:52:01
 
Hallo! Ich habe gerade den Thread von krummi gesehen, wo schon seit langer Zeit auf eine Nachbeurkundung vom Standesamt I in Berlin gewartet wird.

Ich frage mich aktuell ob es möglich ist einfache Fälle vor Ort schneller bearbeiten zu lassen. Die Nachbeurkundung meiner Heirat hat (persönlich vor Ort) weniger als 30 Minuten gedauert. Damals war aber auf Grund eines Wohnsitzes in Deutschland auch mein lokales Standesamt zuständig.

Auf der Web Seite des Standesamts I in Berlin werden Öffnungszeiten genannt, aber es ist nicht klar ersichtlich ob man zu diesen Zeiten mit einem Antrag vorbeikommen kann ohne dann Jahre auf die Bearbeitung warten zu müssen. Hat hier jemand zufällig Erfahrung?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 05.06.2014 um 14:18:12
 
Stefan-TR schrieb am 05.06.2014 um 13:52:01:
aber es ist nicht klar ersichtlich ob man zu diesen Zeiten mit einem Antrag vorbeikommen kann ohne dann Jahre auf die Bearbeitung warten zu müssen.


Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Stadtplan

Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten
Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr

Ruf doch einfach dort an und frage nach.
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Ratschlag
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Antwort #2 - 07.06.2014 um 19:05:50
 
Eine Frage noch: Wird die Nachbeurkundung immer letztendlich nach Standesamt Berlin 1 geschickt, bzw. dort bearbeitet? Und wie lange dauert es ungefähr? Oder ist es möglich noch am Tag der Antragstellung, die Nachbeurkung im örtlichen Standesamt durchführen zu lassen?
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grisu1000
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Antwort #3 - 07.06.2014 um 21:05:11
 
Ratschlag schrieb am 07.06.2014 um 19:05:50:
Eine Frage noch: Wird die Nachbeurkundung immer letztendlich nach Standesamt Berlin 1 geschickt,


Nein, nur wenn der Wohnsitz im Ausland liegt. Dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Bei Inlandswohnsitz ist das örtliche Standesamt zuständig und macht das in eigener Verantwortung.
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Blaise
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Antwort #4 - 08.06.2014 um 18:19:36
 
Wie oft und in welchen Foren stellst Du denn diese Frage noch?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Ratschlag
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Antwort #5 - 08.06.2014 um 22:21:24
 
So oft es nötig ist Laut lachend
aber Blaise danke für die Antwort im anderen Thread.

Danke auch grisu 1000! Smiley
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 10.12.2014 um 13:52:31
 
Stefan-TR schrieb am 05.06.2014 um 13:52:01:
Hallo! Ich habe gerade den Thread von krummi gesehen, wo schon seit langer Zeit auf eine Nachbeurkundung vom Standesamt I in Berlin gewartet wird.

Sodele, jetzt wo unser kleiner Sohnemann endlich auf der Welt ist kann ich auch berichten wie es mit der Nachbeurkundung seiner Geburt lief: Nach Auskunft des Standesamt I können Anträge schriftlich, persönlich oder über die deutsche Auslandsvertretung gestellt werden.

Wir haben es auf dem schriftlichen Weg erledigt. Dabei waren der Service sowie die Bearbeitungsgeschwindigkeit hervorragend. Für andere die sich mal in einer ähnlichen Situation befinden, hier der Ablauf:

Am 25. November habe ich die gescannten Antragsunterlagen vorab an das Standesamt I gemailt, mit der Bitte diese auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen:
  1. Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt
  2. Britische Geburtsurkunde des Kindes
  3. Deutsche Geburtsurkunde des Vaters
  4. Türkische Geburtsurkunde der Mutter
  5. Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (unsere Eheschließung ist schon in Deutschland nachregistriert)
  6. Reisepass des Vaters
  7. Reisepass der Mutter
Am selben Tag kam schon eine Antwort mit Geschäftszeichen zurück. Die Unterlagen waren vollständig und das Standesamt brauchte jetzt nur noch die Originale bzw. beglaubigte Kopien. Auf der Botschaft in London haben wir unsere Unterschriften auf dem Originalantrag sowie unsere Passkopien beglaubigen lassen, danach ging alles zusammen in die Post nach Berlin.

Am 9. Dezember kamen die Unterlagen in Berlin an (sehr langsame Endzustellung in Deutschland, da Royal Mail den Brief an GLS übergeben hatte  Ärgerlich) und am Tag drauf wurde ich per E-Mail informiert, dass die Beurkundung vorgenommen wurde. Die deutsche Geburtsurkunde und unsere Originalunterlagen kommen jetzt wieder mit der Post zurück.
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tilln
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Antwort #7 - 12.12.2014 um 23:26:27
 
Da scheint der TS wohl eine Sonderbehandlung erfahren zu haben.

Auf Anfrage beim Standesamt I zum Bearbeitungsstand des Nachbeurkundungsantrags der Auslandsgeburt meines Sohnes (eingereicht bei der Botschaft am 28.08.14), erhielt ich gestern eine Eingangsbestaetigung (inkl. vorl. Geschaeftszeichen und Gebuehrenzahlungsaufforderung) mit dem folgenden Standardsatz:
Zitat:
Beurkundungsanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet, so dass ich zu gegebener Zeit unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen werde.

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