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Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat (Gelesen: 1.700 mal)
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
03.06.2014 um 12:40:47
 
Hallo liebe Leute, folgende Situation:
Meine Freundin aus Georgien ist seit drei Jahren in Deutschland. Zunächst als AuPair, dann als Sprachschülerin. Sie wollte hier studieren, aber ihr wurde nur die Mittlere Reife anerkannt. Daher blieb ihr nur ein Studienkolleg, um die Hochschulreife zu erlangen. Dort wurde sie aber im Januar nicht aufgenommen. Seither hat sie von der Ausländerbehörde nur noch Fiktionsbescheinigungen bekommen.
Wir haben uns im Februar entschlossen zu heiraten. Der Termin wurde auf den 30. Juli festgesetzt und ist vom Standesamt bestätigt. Aber die Ausländerbehörde hat nun nur eine Fiktionsbescheinigung bis zum 13.6. ausgestellt und drängt auf die Ausreise. Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei nicht möglich. Also meine Frage:
Wie können wir die anderthalb Monate bis zur Heirat überbrücken, um dann zu heiraten, ohne daß sie danach in ihr Heimatland zurück muß?
Danke im voraus für Eure Antworten.
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.06.2014 um 12:53:41
 
Selbstverständlich ist es möglich, ein Eheschließungsvisum zu beantragen. Das kommt auch täglich vor und ist fast immer erfolgreich.

Sie benötigt dazu:
- A1-Zertifikat (oder etwas Besseres)
- Bestätigung des Standesamtes, dass alle Unterlagen da sind und die Heirat unmittelbar bevorsteht
- ausgefüllter Antrag (Antrag auf Aufenthaltserlaubnis / D-Visum).

Zuständig ist die Botschaft in Tiflis, für sie die einzige Behörde, wo sie ein Visum beantragen kann.

"Ohne Tiflis" funktioniert nur, wenn sie während des Au-Pair-Jahres oder während des Kurses heiratet. Hinterher braucht sie eben ein neues Visum für die Aufenthaltserlaubnis, und ein Visum gibt es nur in Tiflis.

Und: Es gibt Schlimmeres als mal ein paar Tage in Tiflis zu sein...
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.246
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.06.2014 um 17:32:21
 
SucheHilfe schrieb am 03.06.2014 um 12:40:47:
Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei nicht möglich.


In diesem Satz fehlt etwas, dann passt die Aussage wieder:
Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei
in Deutschland
nicht möglich.

Zum jetzt möglichen Ablauf hat reinhard ja schon was geschrieben. Wenn die Fiktionsbescheinigung nicht verlängert wird muss sie ausreisen.
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Tina05
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i4a rocks!


Beiträge: 155

Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.06.2014 um 09:48:24
 
Den Hochzeitstermin vorverlegen dürfte die einfachste Lösung sein. Nach erfolgter Heirat  wird ggf. nur eine Ausreise und anschließende Beantragung des Visum zur Familienzusammenführung erforderlich sein.

Selbst mit sofortiger Ausreise dürfte es für ein Eheschließungsvisum bis 30.07. zeitlich schon eng werden. Daher würde ich die Hochzeit verlegen.   

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Gruß
Tina
 
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Antwort #4 - 04.06.2014 um 10:49:57
 
Nunja, aber die Eheschließung steht kurz bevor.

http://www.frnrw.de/recht/erlasse/eheschliessungen--familien--vaterschaft/item/d...

https://openjur.de/u/325801.html

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/bevorstehende-eheschliessung-erspart-a...

Und wenn ich jetzt den Tenor vom OVG Beschluss lese, dann sollte einfach ein früherer Termin beim Standesamt offiziell beantragt werden und wenn kein früherer Termin möglich ist, dann braucht man das schriftlich. Und mit dem Schreiben des Standesamtes, dass kein früherer Eheschließungstermin möglich ist, beantragt man für die Übergangszeit eine Duldung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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