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Scheineheverdacht wegen großem Altersunterschied (Gelesen: 3.798 mal)
Themen Beschreibung: Er 22 Jahre älter
Afreakana
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02.06.2014 um 23:48:52
 
Das mit dem Altersunterschied, ab dem eine Scheinehe von deutschen Behörden vermutet wird, würde mich auch mal interessieren, da meine afrikanische Freundin auch 22 Jahre jünger ist als ich und wir auch demnächst (im August) heiraten wollen (in ihrem Land).

Ich weiß, dass es bei uns in Deutschland eher unüblich ist mit so großen Altersunterschied zu heiraten. Aber in ihrem Land (muslimisch) gibt es dazu weder von Seiten des Staates noch von Seiten des Klerus Bedenken. Auch lieben wir uns aufrichtig und innig und wollen gemeinsam eine Familie gründen. Die Chemie zwischen uns passt halt einfach prima. Durchgedreht Ich war allein dieses Jahr bereits 50 Tage bei ihr. Mehr gibt im Moment leider mein Urlaubsplan nicht her... Griesgrämig Und ihr wurde vor 2 Monaten mal ein Schengen-Besuchsvisum abgelehnt wegen nicht ausreichendem Nachweis der Rückkehrwilligkeit (Erstantrag, 3 Wochen beantragt). *seufz*

Der Standesbeamte meiner Heimatstadt hat mir sogar explizit empfohlen in ihrem Land zu heiraten, da dies aus seiner Erfahrung weniger Komplikationen bereiten würde.

Haben meine Freundin und ich also bei der Beantragung einer Familienzusammenführung ebenfalls einen ablehnenden Bescheid zu befürchten, weil wir altersmäßig so weit auseinander liegen?

LG Afreakana

Daddys' Änderung:
Eigene Frage = eigener Thread... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 03.06.2014 um 07:49:19 von Daddy »  
 
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lottchen
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Antwort #1 - 03.06.2014 um 00:36:22
 
Afreakana, Du bist wohl ein Mann (nehme ich an, in Deinem Profil fehlt die Geschlechtsangabe). Da sollte es kein so großes Problem geben, wenn Du ein ganzes Stück älter bist als Deine Zukünftige. Deutsche Frau 20 oder 30 Jahre älter als ausländischer (muslimischer) Mann - das ist die Konstellation, in der oft eine Scheinehe unterstellt wird (da gibt es aber meist noch andere "Ungereimtheiten").   
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Runenwolf
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Antwort #2 - 03.06.2014 um 08:40:50
 
Afreakana schrieb am 02.06.2014 um 23:48:52:
Haben meine Freundin und ich also bei der Beantragung einer Familienzusammenführung ebenfalls einen ablehnenden Bescheid zu befürchten, weil wir altersmäßig so weit auseinander liegen?


Ein großer Altersunterschied ist nur ein Kriterium. Wenns sonst das "Gesamtpaket" stimmt, dann ist auch ein großer Altersunterschied kein Problem.

Ich hatte mal einen solchen Fall zu beurteilen. Nach einem Gespräch mit dem deutschen Mann und Durchsicht der Unterlagen, die er dabei hatte, habe ich keinerlei Zweifel gehabt, dass da tatsächlich alles passt und die Zustimmung zum Visum erteilt.

Wenn eine getrennte Befragung auf euch zukommt, dann antwortet so ehrlich wie möglich, erfindet nichts aus Angst, eine Frage nicht beantworten zu können.
Wenn ihr was nicht wisst, sagt es offen und ehrlich.
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Antwort #3 - 03.06.2014 um 18:38:32
 
Wenn sie Muslimin ist, darf sie keinen Nicht-Moslem heiraten, sodass die Eheschießung schon nach Ortsrecht in Ihrem Land rechtsunwirksam sein könnte.

Deshalb wäre ggf. auch ein Visum zur Eheschließung in Deutschland in ERwägung zu ziehen, damit wäre VOR der Hochzeit sichergestellt, dass nach der Hochzeit in D eine AE erteilt werden wird.
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Afreakana
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Antwort #4 - 04.06.2014 um 09:59:24
 
Runenwolf schrieb am 03.06.2014 um 08:40:50:
und Durchsicht der Unterlagen, die er dabei hatte, 


Um welche Unterlagen handelt es sich denn dabei? Was wird da wohl alles verlangt werden? Ich hab da ja leider keinen Plan.  Traurig

Runenwolf schrieb am 03.06.2014 um 08:40:50:
Wenns sonst das "Gesamtpaket" stimmt,


Hmm... Was gehört denn zum Gesamtpaket noch alles dazu aus Sicht der Behörden? Wäre interessant zu wissen.  Smiley

lottchen schrieb am 03.06.2014 um 00:36:22:
(da gibt es aber meist noch andere "Ungereimtheiten").


Welche Art von Ungereimtheiten meinst du hier?

HeFi schrieb am 03.06.2014 um 18:38:32:
Wenn sie Muslimin ist, darf sie keinen Nicht-Moslem heiraten,


Danke, das ist bekannt. Ich habe bereits über meine Konvertierung zum Islam nachgedacht und da ich wirklich kein sonderlich religiöser Mensch bin sehe ich kein Problem darin für mich. Wird in der Praxis hier in Deutschland kaum nen Unterschied ausmachen ob ich nun Taufscheinchrist oder Konvertierungspapiermoslem bin.  Zwinkernd Außerdem wird die Ehe nicht in der Moschee sondern zivilrechtlich im Standesamt in Dakar geschlossen werden, was mir mein Sachbearbeiter vom hiesigen Standesamt explizit so empfohlen hat, da es dann, seines Wissens nach, weniger Papierkram und Aufwand für alle Beteiligten bedeuten würde bei der FZF.

LG Afreakana
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lottchen
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Antwort #5 - 04.06.2014 um 10:43:45
 
Afreakana schrieb am 04.06.2014 um 09:59:24:
Hmm... Was gehört denn zum Gesamtpaket noch alles dazu aus Sicht der Behörden? Wäre interessant zu wissen.  Smiley
Welche Art von Ungereimtheiten meinst du hier?


Damit ist dasselbe gemeint. Wenn es keine Ungereimtheiten gibt, also das Gesamtpaket stimmt, ist der Altersunterschied nicht das Problem. Ungereimtheiten können z.B. sein: Mann und Frau sprechen nicht dieselbe Sprache / koennen sich kaum verständigen, kennen sich erst wenige Monate, haben sich noch nie /sehr wenig persönlich gesehen, sie ist Vorstandsvorsitzende einer Firma, er ist Analphabet, es gibt große Widersprüche bei einer zeitgleichen Einzelbefragung, sie hat 5 Kinder von 5 verschiedenen Männern und heiratet einen strenggläubigen Moslem.....Was weiß ich...es gibt so viele Möglichkeiten an Punkten, die eine Scheinehe vermuten lassen.

Einfach nicht tricksen, die Wahrheit sagen, dann klappt das im Normalfall auch mit dem Visum (wenn eben auch tatsächlich eine Ehe gelebt werden soll und sich beide Partner wirklich kennen).    
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