Hallo,
nun soll es auch bei uns soweit sein!
Nachdem ich 2011 mit samt Familie in die Türkei ausgewandert bin, habe ich dort meine Freundin kennengelernt. Nun bin ich seit Ende 2011 von meinem Mann getrennt.
Da es für meine türkische Freundin und mir in der Türkei keine langfristige Perspektive gibt, bin ich 2013 zurück nach DE und arbeite hier wieder. Nun möchte ich meine Freundin so schnell wie möglich zu mir holen. Sie spricht deutsch, da sie ihre Kindheit hier verbracht hat.
Meine Scheidung läuft bereits und die Scheidung meiner Freundin sollte demnächst auch erledigt sein.
Meine Freundin wird in der Türkei kein Ehefähigkeitszeugnis bekommen, weil dieses ja auch die persönlichen Daten des zu Heiratenden enthalten müssen und in der Türkei eine solche Ehe nicht geduldet bzw. erlaubt ist.
Nun meine Fragen:
1) Reicht eine Ledigkeitsbescheinigung aus, um damit ein Visum zur
FZF zu beantragen zwecks Eheschließung in DE?
wenn dem nicht so ist…
2) Können wir in DE heiraten/ Ehe registrieren lassen und sofort vor Ort eine
AE bei der
ABH beantragen?
Mir ist klar, dass dies eigentlich nicht so sein sollte wegen “nicht das richtige Visum und bei Antragstellung des Visums wurde diese Information vorenthalten oder bewusst nicht angegeben”. Nur in diesem Fall ist dies nicht so, da sie ein Schengener-Visum über 3 Jahre hat und dieser Umstand nicht vor Antragstellung eingetroffen ist.
Vielen herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten...
LGBea