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Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (Gelesen: 2.752 mal)
Themen Beschreibung: Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
BeaKaa
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02.06.2014 um 17:40:14
 
Hallo,

nun soll es auch bei uns soweit sein!

Nachdem ich 2011 mit samt Familie in die Türkei ausgewandert bin, habe ich dort meine Freundin kennengelernt. Nun bin ich seit Ende 2011 von meinem Mann getrennt.

Da es für meine türkische Freundin und mir in der Türkei keine langfristige Perspektive gibt, bin ich 2013 zurück nach DE und arbeite hier wieder. Nun möchte ich meine Freundin so schnell wie möglich zu mir holen. Sie spricht deutsch, da sie ihre Kindheit hier verbracht hat.

Meine Scheidung läuft bereits und die Scheidung meiner Freundin sollte demnächst auch erledigt sein.

Meine Freundin wird  in der Türkei kein Ehefähigkeitszeugnis bekommen, weil dieses ja auch die persönlichen Daten des zu Heiratenden enthalten müssen und in der Türkei eine solche Ehe nicht geduldet bzw. erlaubt ist.

Nun meine Fragen:
1)      Reicht eine Ledigkeitsbescheinigung aus, um damit ein Visum zur FZF zu beantragen zwecks Eheschließung in DE?
wenn dem nicht so ist…
2)      Können wir in DE heiraten/ Ehe registrieren lassen und sofort vor Ort eine AE bei der ABH beantragen?   

Mir ist klar, dass dies eigentlich nicht so sein sollte wegen “nicht das richtige Visum und bei Antragstellung des Visums wurde diese Information vorenthalten oder bewusst nicht angegeben”. Nur in diesem Fall ist dies nicht so, da sie ein Schengener-Visum über 3 Jahre hat und dieser Umstand nicht vor Antragstellung eingetroffen ist.

Vielen herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten...

LG
Bea Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 02.06.2014 um 17:49:43
 
Geht einfach zusammen zum Standesamt, in den meisten Ländern ist es so vorgesehen, und holt Euch die Liste mit den Papieren, die Ihr braucht. Was Ihr besorgen könnt, lasst Ihr übersetzen und reicht es ein, für andere wie Ehefähigkeitszeugnis beantragt Ihr (über das Standesamt) die Befreiung beim OLG.

Ob sie mit Schengen-Visum eine AE bekommt, ist unsicher. Theoretisch geht es, wenn das Recht während der Laufzeit entstanden ist, ohne dass sie das von Anfang an geplant hat. Auf jeden Fall muss sie das A1-Zertifikat in der Hand halten, wenn sie fragt. Ansonsten sollte sie überlegen, ob sie die AE erzwingen will (Gericht) oder dann doch das FZF-Visum holt.
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BeaKaa
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Antwort #2 - 02.06.2014 um 18:13:26
 
Vielen Dank für Deine Antwort Smiley

Das ZFZ-Visum kann sie in der Türkei bei der Botschaft in Izmir nicht beantragen, da unsere Partnerschaft nicht akzeptiert wird.

Ich erkundige mich jetzt mal beim Standesamt Bremen, welche Unterlagen dort im einzelnen gefordert werden.
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reinhard
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Antwort #3 - 02.06.2014 um 18:15:23
 
Doch, die Botschaft/Konsulat in Izmir akzeptiert selbstverständlich eine eingetragene Partnerschaft und gibt ein FZF-Visum, das ist überhaupt kein Problem.

Geht aber erstmal zu Eurem Standesamt (Standesamt vom 1. Wohnsitz) und holt Euch zwei Listen der Papiere, für sie und Dich.
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erne
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Antwort #4 - 02.06.2014 um 19:01:06
 
reinhard schrieb am 02.06.2014 um 17:49:43:
Theoretisch geht es, wenn das Recht während der Laufzeit entstanden ist, ohne dass sie das von Anfang an geplant hat.

m.E. hast du nur insofern Recht, als dass man nicht mehr vorwerfen kann, dass für das Visum falsche Angaben gegeben wurden. Sie kann das Visum nicht nutzen, um für den Daueraufenthalt einzureisen.
Sie kann das Visum also nutzen, nach D kommen, hier heiraten, *muss* aber wieder ausreisen.
Es wäre (wieder nur m.E) anders, wenn sie nicht mit dem Ziel, in D zu bleiben einreist, dann hier heiratet und etwas passiert, so dass sie erst dann den (Nach)entschluss fasst, in D zu bleiben und die AE zu benatragen. Das ist aber eben nicht der Fall.
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Antwort #5 - 02.06.2014 um 21:00:29
 
Für die FZF benötigt sie aber den Registerauszug/Türkei, wo ja dann der Eintrag entsprechend fehlt, da diese Form dort nicht zulässig ist. Wird die Botschaft Izmir das so für die FZF akzeptieren?
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Antwort #6 - 02.06.2014 um 21:26:02
 
Sie soll doch erstmal den Antrag auf die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Wenn sie dann von der türkischen Behörde amtlich vorliegen hat, dass aufgrund des homosexuellen Bindungswunsches kein Zeugnis ausgestellt werden wird, dann könnt ihr zumindest euer Bemühen dokumentieren und dann eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim deutschen Oberlandesgericht beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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BeaKaa
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Antwort #7 - 02.06.2014 um 21:36:27
 
Aufgrund von Erkundigungen wissen wir, dass die türkischen Behörden dieses niemals schriftlich bestätigen werden. Auch nicht die Verweigerung der Erteilung. Aber der Tipp mit dem OLG ist super...
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Antwort #8 - 02.06.2014 um 23:11:54
 
man möge mich hier korrigieren aber - da das LPartG nicht auf die entsprechenden Regelungen im BGB verweist, wird auch kein Ehefähigkeitsverfahren durchgeführt. Da § 1 III Nr. 2 LPartG eben nur verlangt, dass keine  Ehe/Lebenspartnerschaft besteht, reicht m.E. eine Ledigkeitsbescheinigung sowie Nachweise über die Auflösung der Ehe aus.

Außerdem kommt es auf die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft in der TR nicht an, Art. 17b EGBGB. Das ist ein Unterschied zur Ehe.
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reinhard
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Antwort #9 - 03.06.2014 um 10:55:28
 
@BeaKaa: Wenn Ihr hier in Deutschland die Lebenspartnerschaft schließt, dann muss das Konsulat in Izmir da überhaupt nichts mehr diskutieren.

Also: Macht hier alles fertig, das Visum dazu hat sie ja schon, und dann steigt sie in Izmir auf das D-Visum um. Das ist zu einem Zeitpunkt, wo die deutschen Behörden schon alles anerkannt haben. Und das deutsche Konsulat ist auch eine deutsche Behörde, die nur guckt und sieht, dass Ihr schon alles geregelt habt.

Konzentriert Euch also auf das Standesamt hier, das kennt auch das Befreiungsverfahren. Die haben vielleicht keine Routine drin, weil diese Lebenspartnerschaft nicht jeden Tag vorkommt, aber notfalls wissen die, wen sie fragen müssen.

Es gibt auch eine Standesamtsaufsicht, wo Erfahrungen verschiedener Standesämter zusammen fließen.
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