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Großeltern von einen EU Kind einladen (Gelesen: 5.081 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Antwort #15 - 01.06.2014 um 23:20:56
 
T.P.2013 schrieb am 01.06.2014 um 20:53:25:
Ja, aber hier geht es doch offensichtlich um einen Besuchsaufenthalt.

Auch ein Besuchsaufenthalt ist für freizügige Familienmitglieder möglich.

Allerdings setzt das voraus. daß alle Bedingungen aus Art 2. der RL 2004/38EG erfüllt sind. Das Verwandtschaftsverhältnis allein reicht nicht; es muß auch noch von dem Verwandten, von dem sich die Freizügigkeit ableitet, Unterhalt gewährt werden.

Mithin dürfte es im Ausgangsfall völlig ohne Gedanken an Freizügigkeit um einen normalen Besuchsaufenthalt gehen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ninnschen
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i4a rocks!


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Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Antwort #16 - 02.06.2014 um 08:28:26
 
Sollen denn die Eltern tatsächlich nur zum Besuch kommen oder für immer bleiben? Klingt für mich eher nicht nach einem Besuch...
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Latina1508
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Domenikanisch
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Antwort #17 - 02.06.2014 um 10:37:21
 
@Petersburger, sorry verstehe leider nicht dein Beitrag.

@ninnschen, jetzt nur zu Besuch, wäre aber schon wenn meine Eltern alle 6 Monaten, jetzt wo die in Rente sind, kommen könnten und nicht jedes mal den ganzen Bürokratischen Kram erledigen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Antwort #18 - 02.06.2014 um 10:47:34
 
Latina1508 schrieb am 02.06.2014 um 10:37:21:
@Petersburger, sorry verstehe leider nicht dein Beitrag.


Meint:

Unionsbürger (Kind) haben bestimmte Sonderrechte, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Ihr diese besonderen Bedingungen nicht erfüllt, ist es egal, dass das Kind eine EU-Staatsbürgerschaft hat. Es läuft alles "normal" wie bei allen anderen auch.

Zitat:
@ninnschen, jetzt nur zu Besuch, wäre aber schon wenn meine Eltern alle 6 Monaten, jetzt wo die in Rente sind, kommen könnten und nicht jedes mal den ganzen Bürokratischen Kram erledigen.


Das entscheidet die Botschaft: Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (aus eigenen Mitteln oder durch Bürgschaft von jemandem, der genug verdient), und wenn die Botschaft Vertrauen hat, dass die Leute nicht länger als erlaubt hierbleiben, sondern immer pünktlich nach Hause zurückkehren, dann kann auch ein längeres Visum zu mehreren Besuchen ausgestellt werden.

Das "unechte Jahresvisum" ist ein Visum für ein Jahr, aber in jedem Halbjahr darf man nur 90 Tage in Deutschland sein, wobei angebrochene Tage voll gerechnet werden. Man kann also z.B. viermal für einen Monat kommen, aber nicht das ganze Jahr hier bleiben (deshalb unechtes Jahresvisum). Meistens gibt das die Botschaft erst, wenn mehrere normale Besuchsvisa für zwei Wochen oder vier Wochen gegeben wurden und die Leute immer zuverlässig wieder ausgereist sind, also das Vertrauen Schritt für Schritt aufgebaut haben.

Es gibt auch Fälle, in denen bei der ersten Antragstellung zum Beispiel die Frau ein Visum für den Juli und der Mann ein Visum für den August bekommt, um sicher zu gehen, dass beide zurückreisen werden.
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