Latina1508 schrieb am 02.06.2014 um 10:37:21:@Petersburger, sorry verstehe leider nicht dein Beitrag.
Meint:
Unionsbürger (Kind) haben bestimmte Sonderrechte, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Ihr diese besonderen Bedingungen nicht erfüllt, ist es egal, dass das Kind eine EU-Staatsbürgerschaft hat. Es läuft alles "normal" wie bei allen anderen auch.
Zitat:@ninnschen, jetzt nur zu Besuch, wäre aber schon wenn meine Eltern alle 6 Monaten, jetzt wo die in Rente sind, kommen könnten und nicht jedes mal den ganzen Bürokratischen Kram erledigen.
Das entscheidet die Botschaft: Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (aus eigenen Mitteln oder durch Bürgschaft von jemandem, der genug verdient), und wenn die Botschaft Vertrauen hat, dass die Leute nicht länger als erlaubt hierbleiben, sondern immer pünktlich nach Hause zurückkehren, dann kann auch ein längeres Visum zu mehreren Besuchen ausgestellt werden.
Das "unechte Jahresvisum" ist ein Visum für ein Jahr, aber in jedem Halbjahr darf man nur 90 Tage in Deutschland sein, wobei angebrochene Tage voll gerechnet werden. Man kann also z.B. viermal für einen Monat kommen, aber nicht das ganze Jahr hier bleiben (deshalb unechtes Jahresvisum). Meistens gibt das die Botschaft erst, wenn mehrere normale Besuchsvisa für zwei Wochen oder vier Wochen gegeben wurden und die Leute immer zuverlässig wieder ausgereist sind, also das Vertrauen Schritt für Schritt aufgebaut haben.
Es gibt auch Fälle, in denen bei der ersten Antragstellung zum Beispiel die Frau ein Visum für den Juli und der Mann ein Visum für den August bekommt, um sicher zu gehen, dass beide zurückreisen werden.