ollip53 schrieb am 09.10.2014 um 18:36:31:... Nach Prüfung der Übersetzungen kam kein ja und auch kein nein.
ABH ist l.t. Aussage, der Mitarbeiterin, kann sie das hier in Deutschland nicht prüfen weil sie sich mit den Dokumenten und der Afrikanischen Kultur nicht so auskennt. Sie sagte mir, sie schickt nun alles zurück nach Yaounde und die Botschaft soll wohl über die Dokumente entscheiden. Die Dokumente wurden als Original bei Antragsabgabe mit abgegeben.
Frage : Ist das nun ein gutes Zeichen? Die Botschaft hat bislang nicht gemeckert.
Hallo,
das sieht danach aus, dass die
ABH die Prüfung der abgegebenen Urkunden in die Verantwortlichkeit der
AV übergibt. Das ist Standard, da nur die
AV mit ihren Kenntnissen der landestypischen Gegebenheiten diese kompetent bewerten kann.
Die
AV entscheidet dann, ob sie die Dokumente akzeptiert wie sie sind oder ob sie ggf. weitere Prüfungen (z.B. über den Vertrauensanwalt) veranlasst.
Zitat:Wer entscheidet denn nun? die
ABH oder die Botschaft? Kann die Botschaft denn nun das Visum ausstellen ?
Olli
Da es hier nicht um ein Visum zum kurzfristigen Aufenthalt geht, sondern mit dem FZF-Visum ein Antrag auf Erteilung einer
AE gestellt wird (Zuständigkeit
ABH, da Inland), entscheidet letztendlich und faktisch die
ABH, gegen deren negatives Votum die
AV kein D-Visum ausstellt.
Wenn, wie in Eurem Fall wohl die Stuation, die
ABH soweit ein Go erteilt hat (vorbehaltlich der positiven Bewertung der Dokumente durch die AV), liegt die letztendliche Entscheidung über das Visum selbst somit bei der
AV, die aber ohne nachvollziehbaren Grund sich dann auch nicht mehr einem positiven Statement der
ABH verweigern wird, sofern die abgegebenen Dokumente ok sind.
Gruß