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Aufenthaltserlaubnis verzögert sich (Gelesen: 1.188 mal)
Nina22
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis verzögert sich
31.05.2014 um 12:43:05
 
Hallo liebe Mitglieder des Forums,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier etwas beruhigt werde  Durchgedreht

Ich fang einfach mal an mein "Problem" zu schildern.

Ich bin "Deutsche mit Migrationshintergrund" und habe letztes Jahr  ein Landsmann von mir im Ausland geheiratet. Wir sind beide wohnhaft in D. Er ist Student und somit war sein Visum vom Studium abhängig.

Wir haben auch direkt nach der Eheschließung alles nötige gemacht, damit unsere Ehe auch hier anerkannt wird.

März diesen Jahres haben wir für ihn eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, da sein vorheriges Visum am 25.05.2014 enden wird  bzw. endete. Bis DATO hat er jedoch keine Antwort erhalten als er letzte Woche nachgefragt hat, bekam er ein 3 Monatsvisum, da sie mit der Bearbeitung noch nicht fertig sind.

Heute befand sich nun in der Post ein Brief von der Rechtsabteilung der Ausländerbehörde, in dem Sie ihn zum Gespräch einladen, worüber wurde aber nicht geschrieben.

Ich hab irgendwie Panik, das da jetzt was nicht stimmen könnte.

Weiß jmd. vllt warum er eingeladen wurde?

Danke
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Petersburger
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Beiträge: 6.456

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis verzögert sich
Antwort #1 - 31.05.2014 um 13:08:25
 
Ja, die Ausländerbehörde und  Wahrsagerin

Sei mir nicht böse, aber selbst wenn Du mehr Fakten liefern würdest, könnten wir hier alle nur rätselraten.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.05.2014 um 14:05:58
 
Und versuch auch, das was passiert, wirklich zu verstehen.

Als Student hat er kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.

Wenn die neue Aufenthaltserlaubnis sich verzögert, kann er auch kein "Drei-Monats-Visum" bekommen. Hat er vielleicht eine Fiktionsbescheinigung bekommen? Oder eine Aufenthaltserlaubnis als Student?

Eine Fiktionserlaubnis ist die Bestätigung, dass die AE als Student nicht endet, weil der neue Antrag läuft.

Welche probleme es gibt oder welche Fragen noch zu klären sind, kann ihm nur die Ausländerbehörde sagen. Hier im Forum haben wir keine Möglichkeit, das zu erraten.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.05.2014 um 17:26:31
 
Nina22 schrieb am 31.05.2014 um 12:43:05:
Ich hab irgendwie Panik, das da jetzt was nicht stimmen könnte.


Er bestimmt dich schriftlich als Beistand (§ 14 VwVfG). Damit darfst du dann mit zum Gespräch und darfst nicht rausgeschickt werden.

Sollte es über die Abklärung allgemeiner Sachverhalte hinausgehen (Es werden irgendwelche Zweifel oder Vorwürfe geäußert), so man sich überlegen ob man spontan antworten oder um schriftliche Fragen bittet die man schriftlich beantworten wird. Somit kann man im nachhinein sich die Antworten genau überlegen und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Das ist insbesonder angebraucht wenn man leicht in Panik gerät und dann irgendwelche unüberlegten Äußerungen tätigt.
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