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verheiratet mit einer Philippinin, 1 Baby 9 Monate (Gelesen: 2.307 mal)
Themen Beschreibung: Verweigerung der DBM Visum und Pass für Baby
ChrisCross
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag verheiratet mit einer Philippinin, 1 Baby 9 Monate
26.05.2014 um 17:35:20
 
Hallo, wir führen eine Dokumentenschlacht mit der Deutschen Botschaft Manila seit 18 Monaten !Die Gute Nachricht nach Überprüfung der Dokumente gabs die Heiratslizens so dass wir im April 2014 geheiratet haben. Problem ist Visum auf Ehegattennachzug mit Baby TJ. Meine Frau galt zum Zeugungszeitpunkt in Deutschland auf Besuch, als verheiratet, war seit 2008 aber getrennt lebend und war 4 Jahre in HongKong arbeiten. Nun behauptet die DBM das der Ex (verstorben im Februar 2013 der Rechtliche Vater sei. In der Geburtsurkunde der NSO stehe ich als Vater sowie wurde eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt in Deutschland gemacht und eine nach der Heirat in den Phiippinen. Das Kind gilt als Legitimiert durch unsere Heirat.Laut Amtsgericht besteht keine Rechtsunsicherheit trotzdem weigert sich die DBM hier ihre starre Haltung aufzugeben. Meine Frau harrt auf 3,5m² Raum aus ohne Einkommen und ohne Krankenversicherung,ohne fließendes Wasser.Hab mein Kind 6 Wochen von den 9 Monaten Persönlich gesehen. Interessiert keinen,Artikel 6 GG auch nicht.
Hat jemand eine Idee ?
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.05.2014 um 17:50:06
 
Habt ihr einen Reisepass für das Kind beantragt?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.05.2014 um 17:50:09
 
Hallo,

wenn es sich so darstellt, wie geschildert, dann würde ich die Kontaktaufnahme mit dem Bürgerservice des AA, als Beschwerdeinstanz, in Erwägung ziehen:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.05.2014 um 18:26:33
 
Da muss doch noch irgend etwas anderes unstimmig sein. Ihr seid jetzt offiziell verheiratet, da kann doch deine Frau mit einem normalen FZV nach D kommen. Das Kind, selbst wenn es keinen Deutschen Pass hätte, wäre doch auch kein Problem.
Allerdings müsste Sie dann A1 und du eine VE für das Kind machen...
Allerdings nach deiner Schilderung müsste das Kind eh Deutsch sein, also gar kein Problem...
Was stimmt nicht in deiner Erzählung?? Kenne die DBM als eigentlich vernünftig arbeitend.
Was sagt deine ABH?
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 31.05.2014 um 18:25:24
 
ChrisCross schrieb am 26.05.2014 um 17:35:20:
Hallo, wir führen eine Dokumentenschlacht mit der Deutschen Botschaft Manila seit 18 Monaten !Die Gute Nachricht nach Überprüfung der Dokumente gabs die Heiratslizens so dass wir im April 2014 geheiratet haben. Problem ist Visum auf Ehegattennachzug mit Baby TJ. Meine Frau galt zum Zeugungszeitpunkt in Deutschland auf Besuch, als verheiratet, war seit 2008 aber getrennt lebend und war 4 Jahre in HongKong arbeiten. Nun behauptet die DBM das der Ex (verstorben im Februar 2013 der Rechtliche Vater sei.

War sie denn zum Zeitpunkt der Geburt noch rein rechtlich mit dem Ex-Mann verheiratet. (rein rechnerich laut deinen Angaben möglich)

Zitat:
  Das Kind gilt als Legitimiert durch unsere Heirat.Laut Amtsgericht besteht keine Rechtsunsicherheit trotzdem weigert sich die DBM hier ihre starre Haltung aufzugeben.


Was verlangt denn die DBM, was du tun sollst?

Hat das Kind denn schon einen deutschen Pass?
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 31.05.2014 um 19:09:14
 
hge2001 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:24:
War sie denn zum Zeitpunkt der Geburt noch rein rechtlich mit dem Ex-Mann verheiratet. (rein rechnerich laut deinen Angaben möglich) 


Sorry, ich habe die Überschrift übersehen. Frage hat sich erledigt.
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