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Verfahrensdauer beim OLG (Gelesen: 2.477 mal)
Jatoja
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Frankfurt, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verfahrensdauer beim OLG
24.05.2014 um 14:20:25
 
Hallo,
Wie soll ich nun anfangen? Also:
Ich komme aus Polen und lebe seit vielen Jahren in Deutschland. Jetzt möchte ich mit meinen Verlobten der aus den Iran kommt und ist in asylverfahren ist heiraten. Er lebt in Bayern ich in Hessen-Frankfurt wir haben alle Papiere die das Standesamt verlangt hat auch den iranischen Pass besorgt und auch schon bei denen in März abgegeben. Uns wurde gesagt dass den Antwort von OLG können wir nach 3-6 Wochen erwarten was aber bis heute nicht der Fall ist, ich habe mehrmals angerufen um nachzufragen ob die Papiere schon zurück sind und beim letztem Telefonat habe ich erfahren dass es bis zu 4 Monate dauern kann.
Meine Fragen:
Dürfen die so lange die Papiere bearbeiten oder können sie die Papiere noch länger beibehalten?
Was kann ich machen dass es schneller geht?
Bin echt verzweifelt, kann mir jemand helfen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 31.05.2014 um 11:11:24
 
Eigentlich ist der Antrag auf Befreiung des EFZ ein Eintrag. In der tat ist eine mehrmonatige Bearbeitung ungewöhnlich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Runenwolf
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Antwort #2 - 02.06.2014 um 09:42:03
 
Aras schrieb am 31.05.2014 um 11:11:24:
Eigentlich ist der Antrag auf Befreiung des EFZ ein Eintrag. In der tat ist eine mehrmonatige Bearbeitung ungewöhnlich. 


Sofern aber im Rahmen des Befreiungsverfahrens noch über eine ausländische Ehescheidung vom OLG entschieden werden muss, kann es schon länger dauern. Da die TS aber zum Familienstand ihres Verlobten nichts geschrieben hat, kann Näheres hierzu nicht gesagt werden.
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Aras
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Antwort #3 - 02.06.2014 um 09:54:58
 
Ich habe damals den Beitrag per Handy geschrieben. Ich meinte natürlich dass der Antrag auf EFZ-Befreiung idR ein Eilantrag ist. Danke Autokorrektur.

@Runenwolf
Hat man eigentlich Anspruch auf eine Sachstandsanfrage?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Runenwolf
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Antwort #4 - 02.06.2014 um 10:06:41
 
Aras schrieb am 02.06.2014 um 09:54:58:
Ich meinte natürlich dass der Antrag auf EFZ-Befreiung idR ein Eilantrag ist. 


Ein Eilantrag?
Warum sollte das in der Regel ein Eilantrag sein. Da ist gar nichts mit Eilantrag, das sofort beschieden werden muss. In der Regel werden die Unterlagen einfach beim OLG vorgelegt und das OLG entscheidet dann einfach nach Eingang.
Sind alle Unterlagen vollständig, ausreichend apostilliert/legalisiert/inhaltlich überprüft und ordentlich übersetzt, kann die Entscheidung schon mal relativ schnell gehen.

Wenn allerdings eine ausländische Ehescheidung vorliegt, anhand der nicht erkennbar ist, ob der Partner des Ausländers von der Scheidung unterrichtet ist, versucht das OLG Kontakt mit dem geschiedenen Ehepartner aufzunehmen, um das zu klären und das dauert eben einfach manchmal seine Zeit.

Eine Sachstandsanfrage kann man natürlich an das OLG richten. Allerdings hält eine telefonische Anfrage die Leute von der Arbeit auf. Unser OLG hat deswegen nur zu bestimmten Terminen das Telefon freigeschaltet, ansonsten geht ein Anrufbeantworter dran.
Daher besser eine Mail schreiben oder über das Standesamt eine Sachstandsanfrage an das OLG richten.
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