tiggger schrieb am 25.05.2014 um 15:17:10:Stimmt. Aber 'irgendetwas' ist beim Amtsgericht passiert. Und für eine Auflösung einer Verlobung halte ich das Amtsgericht ja eigentlich nicht für den üblichen Ort, oder?
Grundsätzlich richtig. Allerdings würde mich nach einer durch einen Anwalt begleiteten Scheidung die vom
TS erwähnte Aussage des Anwalts heftig wundern.
Denkbar wäre, daß man sich nach Auflösung einer Verlobung über irgendwelche Geschenke in diesem Zusammenhang streitet. Und schon wäre ein Amtsgericht durchaus logisch im Spiel.
Wie auch immer:
Entweder ist der Vortrag des
TS im Startbeitrag zu seiner ersten "Bindung"
subjektiv korrekt, dann hat er keine wie auch immer sanktionierbare
vorsätzliche Täuschung begangen mit seiner Antwort "Nein".
Er hat dann nach bestem, aber möglicherweise nicht ausreichendem, Wissen geantwortet. *)
Oder er ist nicht korrekt, dann können wir uns das Spekulieren hier sparen.
Wie auch immer: Nach dem die
EBH die Frage gestellt hat, muß sie eine Antwort bekommen. Danach reagiert sie (die EBH) und wir können hier weitersehen.
Oder brauchen es nicht mehr zu tun.
*) Ich habe tagtäglich mit so viel bodenloser Ahnungslosigkeit in Fragen StAng-Paß-Visum zu tun, daß ich mich über so etwas schon gar nicht mehr wundere.
Kaum jemand ohne ständigen Kontakt zur Materie geht da korrekt heran. Und daß ein juristischer Laie möglicherweise nicht sehr sauber formulierte Sätze eines Anwalts nach Jahren in völlig falsche Aussagen umdeutet, ist aus derselben Oper.
Nur bewußt und vorsätzlich sollte er es eben nicht tun.