Hallo,
es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet. Man hört unterschiedliche Meinungen dazu.
Meine Frage ist, ob ich auch viele Jahre (z.B. 15 Jahre) nach meiner Einbürgerung meinen Namen eindeutschen lassen kann? Ich wurde als Kind/Minderjähriger eingebürgert durch die Einbürgerung der Eltern und konnte deswegen nicht selber meinen Namen eindeutschen lassen. Ich bin in einem EU Land geboren (Geburtsurkunde aus EU Land), war aber vor meiner Einbürgerung in Deutschland nicht EU Bürger (keine Staatsangehörigkeit eines EU Landes).
In diesen älterem Thread steht, dass es dafür keine Fristen gibt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211363537Hier gibt es dazu wiedrum andere Meinungen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1394485677Ich habe erst vor kurzem von der Möglichkeit des Eindeutschens erfahren und war auch beim Standesamt/Bürgeramt, um mich mal darüber beraten zu lassen. Jedoch sagte man mir dort sofort, dass es nach so vielen Jahren nicht mehr möglich sei, da ich laut den Beamten gut in Deutschland integriert sei und es daher keine triftigen Gründe für die Eindeutschung des Namens mehr gäbe.
Es geht nicht um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, sondern um die Eindeutschung/Namensänderung bei Eingebürgerten. Muss man dafür auch wichtige Gründe nennen? War die Begründung der Beamten dies sofort abzulehnen richtig? Können die Beamten unter bestimmten Umständen auch die Anpassung/Änderung des Namens im Einzelfall ablehnen, weil z.B. zu viele Jahre seit der Einbürgerung vergangen sind?
Vielen Dank für eure Antworten.