Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
aufenthalt nach duldung für Diplom Ing (Gelesen: 1.292 mal)
mahnoa
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nord africa
Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthalt nach duldung für Diplom Ing
08.05.2014 um 22:45:05
 
Hallo an alle,
ich bin september 2000 nach deutschland gekommen um hier zu studieren. mai 2008 habe ich mein diplom bekommen danach habe ich für aufbaustudium entschieden bis ich einen job finde, der  meinen ausbildung als DI entsprecht. danach  habe ich  frei semester genommen um ins ausland zu fahren. als ich gekommen bin, habe ich die uni gewechselt mit verheerende konsequenzen. die darmstäter ausläderbehörde hat verweigert  mich mein aufenthalt zu verlängern. ich habe geklagt  nach einem jahr streit wurde einen vergleich geschlossen,  dass ich nur duldung bekommen wird um meinen aufbaustudium  weitezumachen. kurz bevor meine duldung ablaufen wurde, habe ich einen job gefunden. ich habe ich einen antrag gestellt nach §18a Aufenthaltgestzt, es wurde das auch  3 mal abgelent habe ich nochmal 3 mal geklagt (jedesmal gab einen grund für ablenung eher persönlich als rechtlich). letzendlich habe ich durch einen vergleich einen jahr aufenthalt nach §18a bzw §18  ergattert. heute habe ich das verlängert und habe anstatt umbefristete aufenthalt nur 4 jahre aufenthalt bekommen.

meiner meinung nach:  ich habe schon einen arbeitvertrag von 2 jahren und ausserdem habe  ich während meinen studium auch gearbeitet auch während den duldungzeit ( es wurde  nur den jahr gezählt, die ich gearbeitet habe).  die sonderreglung für facharbeiter nach §18 (21monaten sozialabgabe) ist erfühlt von daher ich muss meine NE bekommen.

ich danke euch im voraus für antwort
noa :)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthalt nach duldung für Diplom Ing
Antwort #1 - 09.05.2014 um 10:14:41
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Ein Thread (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1399583508) reicht... die hier gegebene Antwort habe ich dorthin verschoben...

geschlossen

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema