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Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit einem anderen Zweck (Gelesen: 2.252 mal)
bellori34
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04.05.2014 um 12:14:25
 
Liebe Experten,

ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist Afrikaner. Mein Mann hat eine Aufenthaltserlaubnis im ersten Jahr für ein Jahr. Die Grundlage ist die eheliche Gemeinschaft. Ich habe meinen Mann in Afrika geheiratet.
Unsere Ehe scheint schon nach einem Jahr gescheitert.
Wie ich von Ihnen schon weiß, braucht mein Mann zur Verlängerung seiner AE, meine Unterschrift.
jetzt meine Frage : kann mein Mann eine Aufenthaltserlaubnis mit einem anderen Zweck stellen ? Wenn ja, welcher Zweck wäre das ? Und welche Bedingungen müsste er dazu erfüllen ?
Meinem Mann geht es nicht um die eheliche Gemeinschaft, sondern um einen Aufenthalt in Deutschland.
Mein Mann hat seinen Integrationskurs schon absolviert.
Ist das schon mal vorgekommen, das eine deutsche Staatsbürgerin, oder ein deutscher Staatsbürger nach einem Jahr  schon nicht mehr die Unterschrift zwecks Verlängerung der AE gegeben hat ?
Und was würde auf mich zukommen, sollte ich ihm meine Unterschrift nicht nochmal geben ?
Ich habe meine Gründe, warum ich das in Erwägung ziehe.
Für eine Antwort wäre ich furchtbar dankbar.

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reinhard
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Antwort #1 - 04.05.2014 um 12:28:28
 
Die Bestätigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist für Dich keine taktische Frage, sondern eine tatsächliche: Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft besteht, bestätigst Du das. Wenn die Ehe endgültig gescheitert ist, bestätigst Du die LG nicht. Alles andere reicht ins Strafrecht rein.

Wenn sich während der Laufzeit irgend eines Titels etwas ändert, bist Du zu nichts verpflichtet, sondern höchstens der Ausländer selbst. Deine Unterschrift muss nur an dem Tag stimmen, an dem Du sie gibst.

Natürlich kann er, wenn eine Verlängerung wegen bestehender Ehe nicht möglich ist, eine andere AE beantragen. Das Aufenthaltsrecht kennt außer dem familiären Grund (der bei Euch weggefallen ist) auch Aufenthaltstitel wegen einer Ausbildung oder eines Studiums. Dazu muss er die gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, also vor allem eine Studienplatzzusage haben und nachweisen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist.

Dann gibt es Aufenthaltstitel aufgrund einer Arbeit, hier werden vor allem hochqualifizierte Tätigkeiten (Ingenieur, IT-Spezialist) gern gesehen.
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bellori34
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Antwort #2 - 04.05.2014 um 13:09:01
 
Danke reinhard !
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lottchen
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Antwort #3 - 04.05.2014 um 13:57:06
 
Kind nicht zu vergessen. Bist Du irgendwann schwanger von ihm oder eine andere Deutsche oder eine hier länger lebende Ausländerin mit einer bestimmten Aufenthaltshistorie, dann wird er aufgrund dessen auch eine weitere AE bekommen.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Du die Ehe nicht weiterführen willst und Du Dich trennst kannst Du das der ABH auch heute schon melden. Ggf. wird dann seine 1-jährige AE auch noch verkürzt (das erfährst Du dann aber normal nicht). Mein Mann hat eine 3-jährige AE und nachdem ich die Trennung gemeldet habe (zu dem Zeitpunkt waren gerade mal 9 Monate von den 3 Jahren vorbei) glaube ich nicht, dass seine AE noch lange weiter gültig sei wird. 

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 12:14:25:
Ist das schon mal vorgekommen, das eine deutsche Staatsbürgerin, oder ein deutscher Staatsbürger nach einem Jahr  schon nicht mehr die Unterschrift zwecks Verlängerung der AE gegeben hat ?


Natürlich.


bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 12:14:25:
Und was würde auf mich zukommen, sollte ich ihm meine Unterschrift nicht nochmal geben ?


Nichts, außer Streß mit ihm. Alles weitere ist wie mit einer Ehe mit einem deutschen Ehepartner: Bei Trennung ist ggf. Trennungsunterhalt zu zahlen. Scheidung innerhalb von 3 Jahren durchführen, sonst musst Du ihm noch Rentenpunkte abgeben (wenn Du welche erworben hast).
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bellori34
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Antwort #4 - 04.05.2014 um 15:06:02
 
ist das wahr, dass wenn mein Mann während seines ersten Jahres Aufenthalts in Deutschland, während seine AE gegründet ist auf der ehelichen Gemeinschaft mit mir, ein Kind mit einer anderen Frau in Deutschland zeugt, egal ob deutsche Frau, oder Afrikanerin, dass das rechtens ist und akzeptiert würde und er somit einen Aufenthalt erwirken könnte ?
das wäre ja der Gipfel und der Beweis dafür, das er es nur auf einen Aufenthalt abgesehen hätte. Weil, Liebe wäre das gewiss auch nicht und würde nur einen Zweck erfüllen.
Und eine andere Frage : ich dachte, wenn mein Mann meine Unterschrift nicht nochmal bekommt und er auch sonst keine Bedingungen für einen Aufenthalt eines anderen Zweckes erfüllt, würde er abgeschoben werden, bzw., müsste er zurück nach Afrika ?
Ist das nicht so, müsste ich Unterhalt an ihn zahlen, bis die Scheidung durch ist. Was lange dauern würde ? Und er dürfte solange in Deutschland bleiben ? was ihm Zeit verschaffen würde.
Wer kann mir hier bitte nochmal etwas zu sagen ?
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reinhard
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Antwort #5 - 04.05.2014 um 15:15:32
 
Wenn er keine neue AE erhält, egal aus welchem Grund, dann muss er Deutschland verlassen.

Ob er dann mit einem kanadischen Visum nach Kanada reist oder zurück in sein Heimatland, ist "Deutschland" in diesem Moment egal. Mit AE darf er bleiben, ohne AE muss er ausreisen.

Abgeschoben werden könnte er nur, wenn er gegen Gesetze verstößt, z.B. ohne AE hier bleibt.

Falls er Vater eines deutschen Kindes ist, darf er bleiben, weil das deutsche Kind ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Als Vater eines ausländischen Kindes kommt es auf die Einzelheiten an.
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Antwort #6 - 04.05.2014 um 20:31:20
 
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
ist das wahr, dass wenn mein Mann während seines ersten Jahres Aufenthalts in Deutschland, während seine AE gegründet ist auf der ehelichen Gemeinschaft mit mir, ein Kind mit einer anderen Frau in Deutschland zeugt, egal ob deutsche Frau, oder Afrikanerin, dass das rechtens ist und akzeptiert würde und er somit einen Aufenthalt erwirken könnte ?


Deutsche Frau ja (ohne Einschränkung), Afrikanerin (oder andere Ausländerin) kommt es wie schon gesagt darauf an, wie lange sie hier ist / was für eine Aufenthaltsberechtigung sie hat.   

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
das wäre ja der Gipfel und der Beweis dafür, das er es nur auf einen Aufenthalt abgesehen hätte. Weil, Liebe wäre das gewiss auch nicht und würde nur einen Zweck erfüllen.


Interessiert aufenthaltsrechtlich (leider) nicht.

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
Und eine andere Frage : ich dachte, wenn mein Mann meine Unterschrift nicht nochmal bekommt und er auch sonst keine Bedingungen für einen Aufenthalt eines anderen Zweckes erfüllt, würde er abgeschoben werden, bzw., müsste er zurück nach Afrika ?


Er würde aufgefordert werden auszureisen (wohin, bleibt ihm überlassen). Bis wann wirst Du nicht erfahren. Abgeschoben wird er nur, wenn er eine strafbare Handlung ausführt, also z.B. eben nicht freiwillig ausreist und dann irgendwann illegal hier ist.

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
Ist das nicht so, müsste ich Unterhalt an ihn zahlen, bis die Scheidung durch ist.


Theoretisch musst Du ihm auch Trennungsunterhalt zahlen (wenn Du verdienst und er nicht oder bedeutend weniger) wenn er im Ausland ist ab dem Tag, wo er ihn fordert. Er könnte auch aus dem Ausland einen Anwalt hier beauftragen, der das für ihn einklagt (den muss er allerdings auch bezahlen). Wie erfolgreich das sein wird kann ich Dir nicht sagen. Eventuell weiß ich das genauer in ein paar Wochen/Monaten, falls mein Noch-Gatte diesen Weg gehen sollte (was ich mir nicht vorstellen kann, aber was weiß ich schon...). Die Frage ist, ob Dein Mann überhaupt weiß, dass es so was wie Trennungsunterhalt überhaupt gibt. Auf nachehelichen Unterhalt dürfte er aufgrund der kurzen Ehedauer auf alle Fälle kein Anrecht haben.

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
Was lange dauern würde ?


Na ja, eben Minimum 12 Monate, das Trennungsjahr plus ein bißchen (kommt darauf an, wie schnell und gut die Gerichte / Dein Anwalt arbeiten). 

bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02:
Und er dürfte solange in Deutschland bleiben ?


Das entscheidet die AHB. Soweit ich weiß eher unwahrscheinlich. Eine Trennung / Scheidung an sich ist noch kein Grund, dass er eine neue AE bekommt. Geschieden werden kann er auch, wenn er im Ausland ist. Kann sich natürlich hinziehen, wenn er nicht zustimmt, Du keine Adresse von ihm hast usw.

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« Zuletzt geändert: 04.05.2014 um 20:44:51 von lottchen »  
 
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Antwort #7 - 05.05.2014 um 08:34:57
 
Danke !
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