bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: ist das wahr, dass wenn mein Mann während seines ersten Jahres Aufenthalts in Deutschland, während seine
AE gegründet ist auf der ehelichen Gemeinschaft mit mir, ein Kind mit einer anderen Frau in Deutschland zeugt, egal ob deutsche Frau, oder Afrikanerin, dass das rechtens ist und akzeptiert würde und er somit einen Aufenthalt erwirken könnte ?
Deutsche Frau ja (ohne Einschränkung), Afrikanerin (oder andere Ausländerin) kommt es wie schon gesagt darauf an, wie lange sie hier ist / was für eine Aufenthaltsberechtigung sie hat.
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: das wäre ja der Gipfel und der Beweis dafür, das er es nur auf einen Aufenthalt abgesehen hätte. Weil, Liebe wäre das gewiss auch nicht und würde nur einen Zweck erfüllen.
Interessiert aufenthaltsrechtlich (leider) nicht.
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: Und eine andere Frage : ich dachte, wenn mein Mann meine Unterschrift nicht nochmal bekommt und er auch sonst keine Bedingungen für einen Aufenthalt eines anderen Zweckes erfüllt, würde er abgeschoben werden, bzw., müsste er zurück nach Afrika ?
Er würde aufgefordert werden auszureisen (wohin, bleibt ihm überlassen). Bis wann wirst Du nicht erfahren. Abgeschoben wird er nur, wenn er eine strafbare Handlung ausführt, also z.B. eben nicht freiwillig ausreist und dann irgendwann illegal hier ist.
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: Ist das nicht so, müsste ich Unterhalt an ihn zahlen, bis die Scheidung durch ist.
Theoretisch musst Du ihm auch Trennungsunterhalt zahlen (wenn Du verdienst und er nicht oder bedeutend weniger) wenn er im Ausland ist ab dem Tag, wo er ihn fordert. Er könnte auch aus dem Ausland einen Anwalt hier beauftragen, der das für ihn einklagt (den muss er allerdings auch bezahlen). Wie erfolgreich das sein wird kann ich Dir nicht sagen. Eventuell weiß ich das genauer in ein paar Wochen/Monaten, falls mein Noch-Gatte diesen Weg gehen sollte (was ich mir nicht vorstellen kann, aber was weiß ich schon...). Die Frage ist, ob Dein Mann überhaupt weiß, dass es so was wie Trennungsunterhalt überhaupt gibt. Auf nachehelichen Unterhalt dürfte er aufgrund der kurzen Ehedauer auf alle Fälle kein Anrecht haben.
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: Was lange dauern würde ?
Na ja, eben Minimum 12 Monate, das Trennungsjahr plus ein bißchen (kommt darauf an, wie schnell und gut die Gerichte / Dein Anwalt arbeiten).
bellori34 schrieb am 04.05.2014 um 15:06:02: Und er dürfte solange in Deutschland bleiben ?
Das entscheidet die AHB. Soweit ich weiß eher unwahrscheinlich. Eine Trennung / Scheidung an sich ist noch kein Grund, dass er eine neue
AE bekommt. Geschieden werden kann er auch, wenn er im Ausland ist. Kann sich natürlich hinziehen, wenn er nicht zustimmt, Du keine Adresse von ihm hast usw.