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meine Frau lebt nicht in Deutschland (Gelesen: 5.312 mal)
Themen Beschreibung: meine Frau lebt nicht in Deutschland
toni198880
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29.04.2014 um 00:53:05
 
Ich bin ein Student in Deutschland ,komme aus Syrien. Ich habe meine Verlobte in Dänemark geheiratet. Sie hat französische Staatangehörigkeit und lebt auch jetzt in Frankreich. Wenn ich jetzt mein Aufenthalt verlängere,muss meine Frau sich in Deutschland ihr Wohnsitz melden, damit ich mein Visum 5 jahre verlängert bekomme,nach neuen gesetz,wenn man mit europäier verheiratet ist.
also bis jetzt habe ich die heiratsurkunde die ausländerbehörde nicht gezeigt,weil meine Frau nicht in deutschland angemeldet ist.

Bitte sagen Sie mir was muss ich machen.?
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Antwort #1 - 29.04.2014 um 03:29:32
 
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:
Wenn ich jetzt mein Aufenthalt verlängere,muss meine Frau sich in Deutschland ihr Wohnsitz melden


Nein, wenn ihr z.Zt die eheliche Lebensgemeinschaft noch nicht führt, braucht auch nicht angemeldet zu werden. Erfüllst du die Voraussetzungen wird dein AE für das Studium verlängert. Selbst wenn ihr zusammleben würdet, kann euch niemand zwingen auf diese AE zu verzichten. Ihr hättet dann ggf. noch automatisch die EU-Freizügigkeit.

toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:
damit ich mein Visum 5 jahre verlängert bekomme,nach neuen gesetz,wenn man mit europäier verheiratet ist.


Das würde für EU-Freizügigkeit gelten aber das ist keine Muss-Bestimmung. Du mußt den AT nicht wechseln.

toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:
also bis jetzt habe ich die heiratsurkunde die ausländerbehörde nicht gezeigt,weil meine Frau nicht in deutschland angemeldet ist.


Die Änderung des Familienstandes würde ich melden. Mit dem Zusatz, dass ihr noch nicht zusammenlebt.
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info4me
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Antwort #2 - 29.04.2014 um 05:22:34
 
Zitat:
Die Änderung des Familienstandes würde ich melden. Mit dem Zusatz, dass ihr noch nicht zusammenlebt.

Nur aus Interesse: Wieso würde das keinen Verdacht für eine Scheinehe begründen? Wenn er eine deutsche geheiratet hätte wäre dies doch (zumindest laut vielen Anwaltsseiten im Internet) ein Punkt, der auf so etwas schließen lassen würde.
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Petersburger
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Antwort #3 - 29.04.2014 um 06:07:06
 
info4me schrieb am 29.04.2014 um 05:22:34:
Wieso würde das keinen Verdacht für eine Scheinehe begründen? 

Warum sollte es das?

Scheinehe - im ausländerrechtlichen Zusammenhang - ist eine Ehe, die nur mit dem Ziel geschlossen wurde, dem ausländischen Ehepartner eine AE zu verschaffen, die er auf andere Weise nicht erhalten kann. Dabei wird keine eheliche Lebensgemeinschaft hergestellt.

Der TS besitzt offensichtlich auch ohne die Ehe einen AE - wozu also eine Scheinehe schließen.

So wie Du und ich kann er Ehen schließen und sich scheiden lassen, wie er lustig ist. Kann zusammenleben mit wem er will. Erst im Zusammenhang mit einer Antragstellung wie oben genannt wird die Sache rechtlich relevant.
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info4me
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Antwort #4 - 29.04.2014 um 06:19:55
 
Zitat:
Warum sollte es das?

Keine Ahnung. Daher die Frage Zwinkernd

Aber ja, jetzt wo du's sagst ergibt das natürlich alles wieder Sinn. Danke für die Info!
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Mikael321
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Antwort #5 - 29.04.2014 um 10:18:48
 
Petersburger schrieb am 29.04.2014 um 06:07:06:
Erst im Zusammenhang mit einer Antragstellung wie oben genannt wird die Sache rechtlich relevant.
Wobei ich mich dunkel an ein Gerichtsurteil erinnern kann, das bei Deutscher Beteiligung unterschiedliche Wohnsitze automatisch : Getrennt lebend bedeutet, bei Eu Beteiligung aber nicht .

Michael
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Antwort #6 - 29.04.2014 um 10:47:45
 
Auch das ist im Fall des TS bedeutungslos.
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toni198880
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Antwort #7 - 29.04.2014 um 18:31:04
 
ich habe meine Frau jetzt überredet nach deutschland zu ziehen, damit ich kein stress mit der Ausländerbehörde bekomme.
ich habe gehört das ich eine großere Wohnung haben muss und genug geld verdiene für lebensunterhalt um die EU-Freizügigkeit zu kriegen.!
wenn es das stimmt, wie groß soll die Wohnung sein und wieviel muss ich verdienen?ab nächsten Monat habe ich ich 40 qm wohnung für zwischenmiete gefunden,vorrübergehend bis wir passende wohnung finden,reicht das??oder muss unbefriestete Vertrag haben.!!

Ich kriege zur Zeir Stepindium in Hohe von 700 euro Mtl. plus dazu arbeite ich nebenbei für 600 euro mtl. , reicht das?
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Antwort #8 - 29.04.2014 um 18:38:34
 
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 18:31:04:
und wieviel muss ich verdienen?


Ihr beide müsst genügend finanzielle Mittel haben, um nicht auf den Staat angewiesen zu sein.
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 18:31:04:
oder muss unbefriestete Vertrag haben.!!

nein

toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 18:31:04:
Ich kriege zur Zeir Stepindium in Hohe von 700 euro Mtl. plus dazu arbeite ich nebenbei für 600 euro mtl. , reicht das? 


wenn Ihr damit auskommt, ja

grundsätzlich gilt:
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toni198880
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Antwort #9 - 29.04.2014 um 22:55:12
 
muss meine französische frau deutsch lernen um die EU-Freizügigkeit zu beantragen.. man sagt,sie muss mit mir sein wenn ich termine bei der behörde habe und die ABH  müssen paar fragen stellen..ist es so?
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Antwort #10 - 29.04.2014 um 23:06:13
 
EU-Freizügigkeit beantragt man nicht, sondern man hat es oder hat es nicht.

Ob du selber für sie übersetzen kannst falls es nötig ist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 02.05.2014 um 01:16:53
 
reicht es wenn ich insgesammt 900 euro verdiene für EU-Freizügigkeit . meine frau und ich werden kein hilfe von Staat benötigen.
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Antwort #12 - 02.05.2014 um 11:37:00
 
Ja. Euer Recht auf Freizügigkeit darf auch nicht ohne konkreten Grund überprüft werden. Eine Französin hat einfach die Freizügigkeit, solange keine Behörde eine Prüfung macht und das Gegenteil beweisen kann.
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Antwort #13 - 02.05.2014 um 15:07:12
 
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 22:55:12:
man sagt,sie muss mit mir sein wenn ich termine bei der behörde habe und die ABHmüssen paar fragen stellen..ist es so


wer sagt?

Wenn du eine AE nach §16 AufenthG hast, hat deine Frau eine unabhängigen Aufenthalt nach EU-Freizügigkeit, heißt es ist schlicht egal ob Ihr verheiratet seit odernicht, oder ob Ihr zusammenlebt.

Sie muss eine KV haben und sie muss ausreichend Geldmittel haben, ob nun durch Arbeit, Selbständigkeit oder Ersparten ist ebenfalls unerheblich. Es ist nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde erforderlich, kein Antrag auf einen AT.
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toni198880
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Antwort #14 - 03.05.2014 um 16:58:47
 
Freunde, ich habe bis jetzt nicht verstanden,wieviel muss ich verdienen damit es für die Behörde reicht nach EU-Freizügigkeit .. ich bin sleber Student und manchmal habe 900 euo in monat und manchmal aber 600 euro. ist es ein muss für EU-Freizügigkeit oder hauptsache das wir keine sozialhilfe von staat bekommen?
also ich kriege alles hin mit dem unterhalt, weil ich unterstützung von familie bekommen .. bitte klären Sie es mir ganz einfacher.
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