toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:Wenn ich jetzt mein Aufenthalt verlängere,muss meine Frau sich in Deutschland ihr Wohnsitz melden
Nein, wenn ihr z.Zt die eheliche Lebensgemeinschaft noch nicht führt, braucht auch nicht angemeldet zu werden. Erfüllst du die Voraussetzungen wird dein
AE für das Studium verlängert. Selbst wenn ihr zusammleben würdet, kann euch niemand zwingen auf diese
AE zu verzichten. Ihr hättet dann ggf. noch automatisch die EU-Freizügigkeit.
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:damit ich mein Visum 5 jahre verlängert bekomme,nach neuen gesetz,wenn man mit europäier verheiratet ist.
Das würde für EU-Freizügigkeit gelten aber das ist keine Muss-Bestimmung. Du mußt den
AT nicht wechseln.
toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:also bis jetzt habe ich die heiratsurkunde die ausländerbehörde nicht gezeigt,weil meine Frau nicht in deutschland angemeldet ist.
Die Änderung des Familienstandes würde ich melden. Mit dem Zusatz, dass ihr noch nicht zusammenlebt.