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ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine (Gelesen: 7.788 mal)
Xelor
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #15 - 01.05.2014 um 17:00:27
 
Was ich aus den letzten Beiträgen gelernt habe ist:

  • Dass ich erstens nicht verheiratet sein sollte, weil damit potentielle Sanktionsmöglichkeiten bei mir hängenbleiben könnten. Hier bleibe ich auf der sicheren Seite.

  • Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen.
    Trotzdem, wenn ich das meiner Freundin erzähle, ist die imstande und geht dorthin, schon damit ihr zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt...


Weil ich nie im deutschen Sozialsystem zuhause war, habe ich auch keinen Schimmer bezüglich "ALG2":

Wo genau soll meine Freundin hingehen, welche Schlüsselbegriffe stimmen den Sachbearbeiter freundlich und was darf sich meine Freundin daraufhin wünschen? Sind möglicherweise Fallstricke damit verbunden?
Ach ja, wie verständigt sich meine integrationswillige, aber aktuell nur thailändische sprechende Freundin mit dem Sachbearbeiter?
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« Zuletzt geändert: 01.05.2014 um 17:12:00 von Xelor »  
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 01.05.2014 um 17:10:53
 
Du hast aber eine merkwürdige Abstraktionsfähigkeit. Ich verstehe ehrlich nicht, wie man auf solche Rückschlüsse kommen kann.

Wie wäre es, wenn du mit ihr zum Amt gehst?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Xelor
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 01.05.2014 um 17:44:10
 
Aras, fürchte meine Rückschlüsse sind weniger merkwürdig, als eher banal:

Aras schrieb am 29.04.2014 um 06:19:20:
Hast du jetzt Angst, dass du im Zweifel die 5000 € zahlen müsstest oder worauf willst du hinaus? Ihr seid ja nicht verheiratet.

Zitat:
Wenn ALG2, dann finanziert den I-Kurs das Jobcenter und die nehmen das sehr übel, wenn der nicht besucht wird. Stichwort: Sanktionen ( weniger bis kein Geld vom "Amt" )

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 01.05.2014 um 18:11:43
 
Xelor schrieb am 01.05.2014 um 17:00:27:
Dass ich erstens nicht verheiratet sein sollte, weil damit potentielle Sanktionsmöglichkeiten bei mir hängenbleiben könnten. Hier bleibe ich auf der sicheren Seite.


Das ist falsch.
Sanktionen bei Sozialleistungen beziehen sich immer auf die "Bedarfsgemeinschaft", ob verheiratet oder nicht verheiratet.

Zitat:
Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen.


Falsch.

Als Gegenleistung, wenn du das so nennen willst, eher als Bedingung müssen die Hilfebezieher sich bemühen, von dieser staatlichen Leistung unabhängig zu werden, z.B. durch eifriges Lernen der Sprache und eifrige Bewerbungen.

Die "Kürzungen" sind m.E. durch das Urteil des BVerfG vom Sommer 2012 nicht mehr so zu befürchten.

Zitat:
Trotzdem, wenn ich das meiner Freundin erzähle, ist die imstande und geht dorthin, schon damit ihr zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt...


Es gibt in solchen Sprachkursen oft sehr nette Gruppenbildungen, private Besuche außerhalb des Unterrichtes etc. pp. Gerade als Einwanderer sollte sie das nicht unterschätzen.


Zitat:
Wo genau soll meine Freundin hingehen, welche Schlüsselbegriffe stimmen den Sachbearbeiter freundlich und was darf sich meine Freundin daraufhin wünschen? Sind möglicherweise Fallstricke damit verbunden?
Ach ja, wie verständigt sich meine integrationswillige, aber aktuell nur thailändische sprechende Freundin mit dem Sachbearbeiter?


Wenn sie sich wirklich nicht verständigen kann, macht sie dem Sachbearbeiter auf Englisch klar, dass er eine Dolmetscherin rufen soll. Es gibt beim Jobcenter interne Anweisungen, das auch zu tun.

Es geht nie darum, den Sachbearbeiter mit bestimmten "Schlüsselbegriffen" milde zu stimmen. Es geht immer darum, dass die Leistungen aus Steuermitteln nur zusätzlich zu dem sind, was sie früher oder später selbst verdienen kann. Sachbearbeiter sollen einfach darauf achten, dass sie sich nicht hängen lässt, sondern bemüht.
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lottchen
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Antwort #19 - 01.05.2014 um 20:37:35
 
Hast Du eigentlich vor, mit ihr und Kind zusammen zu leben?
Wenn ja und Du arbeitest und ordentlich verdienst wird sie kein HartzIV bekommen und somit auch keine Sanktionen vom Jobcenter befürchten müssen weil sie mit denen nichts zu tun hat. Sie wird Kindergeld beantragen und vielleicht Elterngeld.
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Xelor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #20 - 02.05.2014 um 15:37:16
 
Wir werden locker zusammenleben, das Kind erziehen (50% Sorgerecht liegt lt. thailändischem Familiengerichtsurteil bei mir), Mutter und Kind werde ich eine "übrige" Wohnung zu Verfügung stellen, zusätzlich behalte ich - nur für mich - einen bereits bestehenden Wohnsitz. Finanziell bin ich unauffällig.

Die Mutter soll also Kindergeld beantragen und evtl. Elterngeld?

Gibt es irgendwo eine Info, gerne ein Ja-Nein-Entscheidungsdiagramm, aus welchem ersichtlich ist, wann und wo der Sozialdummi was beantragen darf?
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grisu1000
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Antwort #21 - 02.05.2014 um 19:02:39
 
Xelor schrieb am 01.05.2014 um 17:00:27:
Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen. 


Ist das Kind noch keine drei Jahre alt, so ist in diesem Fall der Kindsvater unterhaltspflichtig für Kindesmutter und Kind. Für das Kind auch noch bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.

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Xelor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #22 - 03.05.2014 um 11:11:48
 
grisu1000 schrieb am 02.05.2014 um 19:02:39:
Ist das Kind noch keine drei Jahre alt, so ist in diesem Fall der Kindsvater unterhaltspflichtig für Kindesmutter und Kind. Für das Kind auch noch bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.


Danke für den Hinweis!  Derartige "Pflichten" muss ich nicht bewusst berücksichtigen, es ist mir vielmehr eine Herzensangelegenheit, dass es den Beiden an nichts mangelt. Umgekehrt muss ich auch keine Forderungen von Seiten meiner Freundin fürchten.


Mir geht es jetzt vielmehr darum, dass alle erforderlichen Papierangelegenheiten richtig und vollständig erledigt werden, sozusagen als praktische Integrationsmassnahme.
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Eduard
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Antwort #23 - 03.05.2014 um 16:12:30
 
Xelor schrieb am 03.05.2014 um 11:11:48:
Danke für den Hinweis!  Derartige "Pflichten" muss ich nicht bewusst berücksichtigen, es ist mir vielmehr eine Herzensangelegenheit, dass es den Beiden an nichts mangelt. Umgekehrt muss ich auch keine Forderungen von Seiten meiner Freundin fürchten.


Was Grisu meinte, ALG2 gibt es nicht einfach so. Sondern nur, wenn Mutter und Kind trotz Kindergeld und Unterhalt bedürftig sind. Dabei setzt das Amt den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an. Wenn Du weniger zahlst, dann gibt wird Deine Freundin vom Amt verpflichtet, den Fehlbetrag einzufordern. Umgekehrt, wenn Du mehr zahlst, hat Deine Freundin u.U. nichts davon, denn es wird ihr vom ALG2 wieder abgezogen.
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Xelor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #24 - 04.05.2014 um 12:16:59
 
Nochmals an Alle mein Dank für die Infos.

Mein eigentliche Frage zur Aufenthaltserlaubnis wurde bestens beantwortet.



Aus meiner Sicht könnte der Thread geschlossen werden.
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Tippi
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Antwort #25 - 04.05.2014 um 14:30:51
 
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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