Xelor schrieb am 01.05.2014 um 17:00:27:Dass ich erstens nicht verheiratet sein sollte, weil damit potentielle Sanktionsmöglichkeiten bei mir hängenbleiben könnten. Hier bleibe ich auf der sicheren Seite.
Das ist falsch.
Sanktionen bei Sozialleistungen beziehen sich immer auf die "Bedarfsgemeinschaft", ob verheiratet oder nicht verheiratet.
Zitat:Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen.
Falsch.
Als Gegenleistung, wenn du das so nennen willst, eher als Bedingung müssen die Hilfebezieher sich bemühen, von dieser staatlichen Leistung unabhängig zu werden, z.B. durch eifriges Lernen der Sprache und eifrige Bewerbungen.
Die "Kürzungen" sind m.E. durch das Urteil des BVerfG vom Sommer 2012 nicht mehr so zu befürchten.
Zitat:Trotzdem, wenn ich das meiner Freundin erzähle, ist die imstande und geht dorthin, schon damit ihr zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt...
Es gibt in solchen Sprachkursen oft sehr nette Gruppenbildungen, private Besuche außerhalb des Unterrichtes etc. pp. Gerade als Einwanderer sollte sie das nicht unterschätzen.
Zitat:Wo genau soll meine Freundin hingehen, welche Schlüsselbegriffe stimmen den Sachbearbeiter freundlich und was darf sich meine Freundin daraufhin wünschen? Sind möglicherweise Fallstricke damit verbunden?
Ach ja, wie verständigt sich meine integrationswillige, aber aktuell nur thailändische sprechende Freundin mit dem Sachbearbeiter?
Wenn sie sich wirklich nicht verständigen kann, macht sie dem Sachbearbeiter auf Englisch klar, dass er eine Dolmetscherin rufen soll. Es gibt beim Jobcenter interne Anweisungen, das auch zu tun.
Es geht nie darum, den Sachbearbeiter mit bestimmten "Schlüsselbegriffen" milde zu stimmen. Es geht immer darum, dass die Leistungen aus Steuermitteln nur zusätzlich zu dem sind, was sie früher oder später selbst verdienen kann. Sachbearbeiter sollen einfach darauf achten, dass sie sich nicht hängen lässt, sondern bemüht.