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Namensänderung Vorname Thai Kind in Deutschland (Gelesen: 4.906 mal)
Moltmanns
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24.04.2014 um 16:51:24
 
Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine Frage zum Namensrecht:

Sachlage:
Ich Wohne in Schweden und bin mit einer Thai verheiratet (haben hier in Schweden Ende Januar geheiratet). Sie hat hier in Schweden meinen Namen angenommen. Ihr 7j. Sohn lebt mit uns. Er trägt im Pass den Namen seines Vaters, hat aber einen neunen Vornamen und meinen Nachnamen angenommen (nach Schwedischem Recht). Beide haben den Namen im Pass nicht geändert.

Wir werden im Sommer nach Deutschland ziehen.
Wir wollten und dann erst mal ne Deutsche Hochzeitsurkunde ausstellen lassen. Internationale gibt es in Schweden nicht. Laut deutscher Botschaft ist eine Namensänderung im Pass aber erforderlich damit die, nach Schwedischem Recht, vollzogene Namensänderung auch bei uns wirksam ist. Die Papiere sind jetzt aufm weg zum Standesamt 1 in Berlin mit dem Hinweis, dass der Nachweis der Namensänderung (also neuer Pass) nachgereicht wird. Dann gibt es die Urkunde.

Wir haben für den Anfang einen Auszug aus dem Personenregister in Schweden. Für das Ausländeramt z.B.. Dort steht meine Frau allerdings mit dem geänderten Namen drinnen (aber auch geb. Name – sollte gehen).

Laut Pässen sieht es jetzt so aus:
Mann: Heinz Müller
Frau: Kotchakon Hansi
Kind: Suvarnabhumi Phakew

Für sie ist die Sachlage (einigermaßen) klar, aber was ist mit dem Jungen? Ich wette das nicht ein Lehrer etc. seinen Namen auf die Reihe bekommt. Das wichtigste wäre jetzt seinen Vornamen zu ändern. Am liebsten auch den Nachnamen aber da warten wir wohl bis das bei meiner Frau offiziell ist.

Können wir den Vornamen „einfach“ ändern wenn ein Tahi hier in Deutschland lebt?
Muss der Vater auch beim Vornamen gefragt werden?

Was sagt ihr dazu?
Gruss, Marco
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Runenwolf
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Antwort #1 - 24.04.2014 um 17:06:45
 
Moltmanns schrieb am 24.04.2014 um 16:51:24:
Können wir den Vornamen „einfach“ ändern wenn ein Tahi hier in Deutschland lebt?Muss der Vater auch beim Vornamen gefragt werden?


Nein, eine Vornamensänderung für das thailändische Kind nach deutschen Vorschriften ist ausgeschlossen. Nach dem Namensänderungsgesetz können nur Namen von Deutschen oder Staatenlosen geändert werden. Beides trifft nicht zu.
Insoweit ist die Frage nach einer Zustimmung durch den Vater obsolet.

Eine Namensänderung könnte aber bei den Heimatbehörden, sprich den thailändischen Behörden beantragt werden, über die Rechtslage müsstest du dich erkundigen.

Anders würde es aussehen, wenn du das Kind adoptierst, dann wäre es deutsch und könnte im Rahmen der Adoption bereits einen anderen Vornamen erhalten. Dann würde es auch automatisch deinen Familiennamen bekommen können.

Beim Familiennamen ist es etwas einfacher. Wenn ihr verheiratet seid und einen gemeinsamen Ehenamen habt, dann könntet ihr den Sohn "einbenennen". Die Regelung findest du in § 1618 BGB.
Der Vater müsste entweder zustimmen, alternativ könnte die Mutter die Zustimmung des Vaters vom Gericht ersetzen lassen, wenn dieser nicht antwortet oder nicht erreichbar ist.

Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht für das Kind aus? Hat der Vater überhaupt das Sorgerecht?
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hge2001
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Antwort #2 - 25.04.2014 um 02:35:03
 
Runenwolf schrieb am 24.04.2014 um 17:06:45:
Beim Familiennamen ist es etwas einfacher. Wenn ihr verheiratet seid und einen gemeinsamen Ehenamen habt, dann könntet ihr den Sohn "einbenennen". Die Regelung findest du in § 1618 BGB.


Sehr interessant.

Aber wie kommt dann der neue Familienname in den thailändischen Pass? Gibt es da bilaterale oder internationale Übereinkünfte, dass die Botschaft des entsprechenden Landes diese Einbenennung akzeptieren muss um ggfs einen neuen Pass auszustellen?
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Runenwolf
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Antwort #3 - 25.04.2014 um 08:39:03
 
hge2001 schrieb am 25.04.2014 um 02:35:03:
Sehr interessant.Aber wie kommt dann der neue Familienname in den thailändischen Pass? Gibt es da bilaterale oder internationale Übereinkünfte, dass die Botschaft des entsprechenden Landes diese Einbenennung akzeptieren muss um ggfs einen neuen Pass auszustellen?


Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts. Wenn das thailändische Recht eine solche Namensführung durch den Stiefvater kennt und akzeptiert, dann kann der Pass entsprechend geändert werden.

Sollte das thailändische Recht den Namen so nicht akzeptieren, dann führt das zu der sogenannten "hinkenden Namensführung". Dann hat das Kind in Thailand einen anderen Namen als in Deutschland. Praktisch würde es so aussehen, dass der Pass auf den alten thailändischen Namen lautet und ein Zusatz auf dem Aufenthaltstitel angebracht wird, der besagt, dass das Kind nach deutschem Recht den Namen "Müller, Meier, Schmidt" führt.

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hge2001
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Antwort #4 - 25.04.2014 um 09:19:46
 
@runenwolf

Danke für die Erklärung!
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Moltmanns
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Antwort #5 - 25.04.2014 um 09:35:02
 
Runenwolf schrieb am 24.04.2014 um 17:06:45:
Nein, eine Vornamensänderung für das thailändische Kind nach deutschen Vorschriften ist ausgeschlossen. Nach dem Namensänderungsgesetz können nur Namen von Deutschen oder Staatenlosen geändert werden. Beides trifft nicht zu.
Insoweit ist die Frage nach einer Zustimmung durch den Vater obsolet. 

Okay, hab ich mir fast gedacht. Ach - so was ist um längen einfacher in Schweden...

Runenwolf schrieb am 24.04.2014 um 17:06:45:
Beim Familiennamen ist es etwas einfacher. Wenn ihr verheiratet seid und einen gemeinsamen Ehenamen habt, dann könntet ihr den Sohn "einbenennen". Die Regelung findest du in § 1618 BGB.
Der Vater müsste entweder zustimmen, alternativ könnte die Mutter die Zustimmung des Vaters vom Gericht ersetzen lassen, wenn dieser nicht antwortet oder nicht erreichbar ist.

Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht für das Kind aus? Hat der Vater überhaupt das Sorgerecht?

Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht. Nur trägt das Kind ja den Familiennamen des Vaters - und der stellt sich quer. Mal schaun was das Gericht dann zum Thema Einbenennung sagt. Am Telefon konnte ich verständlicher Weise nix konkretes in diesem Fall in Erfahrung bringen.


Nun haben wir einen groben Plan:
1. Den Namen meiner Frau ändern - in Thailand und im Pass etc.

2a. Ihren Sohn einbenennen (gibt es da zeitliche Fristen?). Die Namensänderung in den Thai Papieren (Pass, Register, Geburtsurkunde...) etwas "schleifen lassen".
3a. Nach 3 Jahen Frau und Sohn Einbürgen. Seinen Deutschen Pass dann auf den neuen Namen. Damit hätte er einen Deutschen und einen Thai Pass mit jeweils unterschiedlichen Namen. Frage ist was dann mit der Geburtsurkunde geschieht.

2b. Wir warten 3 Jahre und bürgern beide ein. Im Zuge der Einbürgerung auch die Einbenennung und Vornamensänderung beantragen. Daher die Frage zu den zeitlichen Fristen. Das Resultat ist dann das Gleiche - 2 Pässe, 2 Namen. Thailänder können ja nicht ausgebürgert werden.

Klingt das Realistisch?
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Runenwolf
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Antwort #6 - 25.04.2014 um 09:46:12
 
Moltmanns schrieb am 25.04.2014 um 09:35:02:
Frage ist was dann mit der Geburtsurkunde geschieht.


Wenn ihr den Weg über Adoption oder Einbürgerung geht, dann wird der Junge ja deutsch.

Dann empfehle ich euch die Nachbeurkundung der Geburt hier in Deutschland. Da wird ein Grundeintrag mit den ursprünglichen Daten erstellt und alles, was im Nachhinein passiert ist (Namensänderung, Adoption) wird in Folgebeurkundungen eingearbeitet. Das Endresultat ist eine deutsche Geburtsurkunde, in der dann der Namen nach Einbürgerung/Adoption steht.

Moltmanns schrieb am 25.04.2014 um 09:35:02:
Ihren Sohn einbenennen (gibt es da zeitliche Fristen?).

Für eine Einbenennung gibt es zunächst mal keine zeitlichen Fristen, das könnt ihr jetzt oder später machen. Grundvoraussetzung ist aber ein gemeinsamer Ehename und die Zustimmung des Vaters/die Ersetzung der Zustimmung des Vaters vom Gericht. Die einzige Altersgrenze, die ihr beachten müsst, ist die Volljährigkeit des Kindes. Aber bis dahin ist es noch lange.

Moltmanns schrieb am 25.04.2014 um 09:35:02:
Die Namensänderung in den Thai Papieren (Pass, Register, Geburtsurkunde...) etwas "schleifen lassen".


Alternativ würde ich mich an deiner Stelle erkundigen, ob die Thai-Papiere überhaupt geändert werden können.
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Antwort #7 - 25.04.2014 um 11:08:42
 
Danke für die Antwort(en).

Wir werden dann wohl erst mal nur den Familiennamen meiner Frau ändern lassen.
Das mit der Namensänderung bei dem Jungen muss dann noch warten. Ist eigentlich auch nicht schlimm. Dann werden sein Rufname und sein echter Name halt erst mal unterscheidlich.
In der Grundschule wir das ja erst mal kein Problem und wenn er in 3,5 Jahren auf eine Weiterführende kommt dann ja evtl. schon als Deutscher.

Wünsche noch ein schönes Wochenende!
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Antwort #8 - 05.05.2014 um 20:18:56
 
Das thailändische Generalkonsulat in Frankfurt hat des Verfahren zur Namensänderung aus seiner Webseite recht ausführlich beschrieben. Sollte normalerweise innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung erfolgen.
http://www.thaigeneralkonsulat.de/de/consular/name_heirat.html
Auch die Eheschließung selber solltet ihr/müsst ihr bei der zuständigen Amphoe registrieren lassen, wenn noch nicht geschehen.

Grundsätzlich sind Namensänderungen sind in Thailand eigentlich nicht so selten, manche Thais lassen einfach ihren Namen ändern weil ein anderer Name mehr "Fortune" verspricht,... eine Namensänderung für den Sohn wird aber totzdem vermutlich schwierig werden, gerde wenn es ein westlicher Name werden soll. Wenn überhaupt wohl nur klappen wenn man selber vor Ort ist, Verhandlungsgeschick mit Thailändischen Beamten hat und etwas Teegeld spendiert.
Ein Berliner Rechtsanwalt der sich auf Thairecht spezialisiert hat, schreibt dazu: "Eine Namensänderung nach thailändischem Recht ist allerdings nicht möglich. Die thailändischen Behörden verweisen die Betroffenen auf die nach thailändischem Recht einzig mögliche Adoption."

Aber in Thailand ist vieles möglich...
auch eine Ausbürgerung, dauert nur etwas länger.


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