Leonid schrieb am 28.03.2014 um 10:40:50:Wenn ich es jetzt in Köln meine Geburt im Ausland regestiere und später an einem anderen Wohnort eine Urkunde beantragen will, wo muss ich die dann beantragen? Beim Standesamt Köln? Oder da ich ja nicht in Deutschland geborene wurde, bei dem Standesamt für meinen zuständigen Wohnort?
Du musst - so wie Aras geschrieben hat - die Geburt bei dem Standesamt nachregistrieren lassen, bei dem du zum Zeitpunkt des Antrags auf Nachregistrierung wohnst.
Wenn du also in Köln wohnst, dann in Köln, wohnst du in Leipzig, dann in Leipzig.
Später dann musst du die Urkunde immer dort beantragen, wo das Register geführt wird. Erfolgte die Beurkundung in Köln, du bist aber nach München umgezogen, dann musst du die Geburtsurkunde trotzdem in Köln ausstellen lassen. Schließlich haben die in München ja das Register gar nicht.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde, bzw. eines beglaubigten Auszugs aus dem Geburtsregister geht aber auch über weite Entfernungen problemlos. Meist genügt ein Anruf, manchmal auch eine E-Mail. Bei einigen Behörden mag es sogar möglich sein, die Urkunde über ein Portal der Stadt elektronisch anzufordern.